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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0733/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel (EBK) wird festgestellt.

 

Es betragen die Bilanzsumme              105.716.943,24

die Summe der Erträge              51.836.639,98

die Summe der Aufwendungen              51.074.785,07

der Jahresgewinn              761.854,91

 

Der Jahresgewinn von 761.854,91 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dieser Beschluss gilt auch für alle nur steuerlich gesondert zu betrachtenden Teilbetriebe. Nach der Spartenrechnung entfällt das vorgenannte Gesamtergebnis mit + 665.393,37 € auf den BgA Dienstleistungen, mit 1.698.948,00 € auf den BgA Verkehr und Hafen und mit + 1.795.409,54 € auf den BgA Müllverbrennung.
 

  1. Der Bestellung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revisions- und Treuhand Kommanditgesellschaft, Schülperbaum 23 in 24103 Kiel zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.:

Der EBK hat den Jahresabschluss gemäß § 19 ff EigVO aufgestellt, der mit einem Jahresgewinn i. H. v. 761.854,91 (Vj.: Jahresverlust 122.630,02) abschließt (Planverlust: 3,9 Mio. €).

 

Dieses gegenüber der Planung stark verbesserte Ergebnis ist einerseits geprägt von den Einnahmen aus der Stadtwerkedividende, den Fahreinnahmen aus dem ÖPNV und der erhöhten Landeszuweisung zur Finanzierung des ÖPNV. Reduzierte Ausgaben für den Verkehrsvertrag mit der KVG, rückläufige Pensionsrückstellungen und ein positives Jahrsergebnis der SFK, wodurch der Verlustausgleich durch den EBK entfiel, andererseits, führten zum ausgewiesenen Jahresgewinn. Die Eigenkapitalquote ist mit 55,6 % weiterhin als sehr gut zu bezeichnen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revisions- und Treuhand Kommanditgesellschaft hat den Jahresabschluss 2017 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Das Abschlussgespräch fand am 20.08.2018 unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes, des Amtes für Finanzwirtschaft und Vertretern der Ratsfraktionen statt.

 

Der Jahresabschluss liegt den Ratsfraktionen vor und kann bei Bedarf im EBK eingesehen werden.

 

Zu 2.:

Im Frühjahr 2019 ist der Jahresabschluss 2018 des EBK zu prüfen. Hierfür ist dem Landesrechnungshof ein Abschlussprüfer vorzuschlagen, der vom Landesrechnungshof mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 beauftragt wird.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revisions- und Treuhand Kommanditgesellschaft hat den Jahresabschluss 2017 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Revisions- und Treuhand Kommanditgesellschaft, die zum zweiten Mal mit der Prüfung beauftragt wird, kennt die Strukturen des EBK und gewährleistet eine intensive und wirtschaftliche Prüfung des EBK.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage

 

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Anlagen

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