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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0741/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Der vorliegende Finanzbericht stellt dar, inwieweit und an welcher Stelle sich im Haushaltsvollzug des Jahres 2018 voraussichtlich Abweichungen von der Haushaltsplanung im Ergebnisplan ergeben und gibt einen Ausblick auf das erwartete Jahresergebnis. Dies erfolgt anhand von Prognosen, die alle Ämter und Referate auf Basis der zum 30.06.2018 gebuchten Erträge und Aufwendungen sowie im Hinblick auf den weiteren Verlauf des Jahres abgegeben haben.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 8,3 Mio. EUR ab. Unter Hinzurechnung der nach § 23 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik übertragenen Haushaltsermächtigungen (Reste) aus dem Haushaltsjahr 2017 von rd. 12,0 Mio. EUR erhöht sich das „zulässige Defizit“ auf rd. 20,3 Mio. EUR.

 

Nach den abgegebenen Prognosen der Ämter und Betriebe zeichnet sich für das laufende Jahr ein Jahresüberschuss von rd. 56,9 Mio. EUR ab. Gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von rd. -20,3 Mio. EUR ist dies eine Verbesserung von rd. 77,2 Mio. EUR.

 

 

 

 

 

 

Hauptursachen hierfür sind insbesondere

 

Verbesserungen in den Bereichen

  • Allgemeine Finanzwirtschaft (Budget 61): 72,5 Mio. EUR, davon

      Steuern und allgemeine Zuweisungen: 45,6 Mio. EUR,

      Konsolidierungshilfen und Fehlbetragszuweisungen: 26,0 Mio. EUR,

  • Personalkosten: 6,8 Mio. EUR,
  • Soziale Hilfen (Budget 31-35): 4,7 Mio. EUR.

 

 

 

Demgegenüber stehen

 

Verschlechterungen in den Bereichen

  • Schulträgeraufgaben (Budget 21-24): 2,4 Mio. EUR,
  • Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (Budget 54): 1,2 Mio. EUR,
  • Ver- und Entsorgung (Budget 53): 1,0 Mio. EUR.

 

 

Eine nach Produkten detailliertere Darstellung der Plan- bzw. Prognosewerte sowie der Abweichungen enthält Anlage 1. Dabei ist zu beachten, dass die in der Spalte „Ansatz Aufwendungen“ ausgewiesenen Beträge fortgeschriebene Ansätze sind, die neben den Ursprungsansätzen der Haushaltsplanung 2018 sowohl die Resteübertragungen als auch Veränderungen enthalten, die sich durch über- und außerplanmäßige Aufwendungen ergeben haben. Einzelbegründungen und Anmerkungen zu den Abweichungen sind in der Anlage 2 zusammengestellt.

 

Bei der Bewertung dieses Ergebnisses ist zu beachten, dass die Datenlage auf Basis der Werte zum Stichtag 30.06.2018 noch einer relativ hohen Unsicherheit unterliegt. In vielen Bereichen erfolgt (unterjährig) keine periodengerechte Zuordnung der Zahlungsflüsse, so dass der Buchungsstand allein keine verlässliche Größe darstellt, auf dessen Basis eine einfache Hochrechnung zum Jahresende erfolgen könnte.

 

Die wesentlichen Abweichungen werden im Nachtragshaushalt 2018 berücksichtigt. Soweit dies nicht der Fall ist, wird dies in den Begründungen (Anlage 2) erläutert.

 

Im Gegensatz zum Finanzbericht, wonach – wie vorstehend ausgeführt – ein Jahresüberschuss von rd. 56,9 Mio. EUR erwartet wird, schließt der Nachtragshaushalt mit einem Überschuss von 42,8 Mio. EUR ab. Diese vermeintliche Diskrepanz erklärt sich wie folgt:

 

+42,8 Mio. EUR Ergebnis Nachtragshaushalt 2018

-12,0 Mio. EUR Haushaltsermächtigungen (Reste) aus dem Haushaltsjahr 2017

+23,0 Mio. EUR Konsolidierungshilfen (darf nicht veranschlagt werden)

  +3,0 Mio. EUR Fehlbetragszuweisungen (darf nicht veranschlagt werden)

+56,9 Mio. EUR Ergebnis Finanzbericht

 

Erfahrungsgemäß ist auch für das laufende Jahr mit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen (Resten) in das nächste Jahr zu rechnen, die das Jahresergebnis 2018 noch weiter verbessern würden. In 2017 betrugen diese, wie bereits oben beschrieben rd. 12 Mio. EUR. Es ist daher wahrscheinlich, dass das tatsächliche Jahresergebnis mit einem Überschuss von mehr als 60 Mio. EUR abschließen wird.

 

Der Finanzbericht dient ab dem Haushaltsjahr 2016 auch der Umsetzung des Ratsbeschlusses Drs. 0081/2016 (Haushaltsvollzug in den Fachausschüssen): Parallel zum Finanzausschuss werden die Fachausschüsse über den Haushaltsvollzug im jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung informiert.

 

 

In Vertretung

 

 

 

G e r w i n  S t ö c k e n

Stadtrat

 

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Anlagen

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