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ALLRIS - Drucksache

Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0820/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Ratsversammlung beschließt, dass vor Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft ein Gutachten eingeholt wird.

 

  1. Neben der Gründung einer Wohnungsgesellschaft wird in dem Gutachten auch geprüft, welche Möglichkeiten es gibt, im Rahmen einer „Partnerschaft Wohnen“ eine bessere, institutionalisierte Vernetzung der Landeshauptstadt Kiel und der privaten Wohnungswirtschaft in Form einer „Partnerschaft Wohnen“ zu erreichen. Ziel ist es, dass im Gegenzuge dafür, dass die Landeshauptstadt Kiel privaten Wohnungsbauakteuren Grundstücke zur Verfügung stellt, gemeinsam mit privaten Wohnungsbauakteuren Quartiermanagementkonzepte entwickelt und Fördermöglichkeiten eröffnet, die Akteure des privaten Wohnungsmarktes der Stadt feste Kontingente an sozialgebundenem Wohnraum im Neubau zur Verfügung stellen und gleichzeitig in Bestandsimmobilien Belegungsrechte einräumen. In die Erstellung des Gutachtens ist die lokale Wohnungswirtschaft mit einzubeziehen.

Die Gutachten haben die finanziellen Spielräume der Landeshauptstadt Kiel in Relation der Preise am aktuellen Immobilienmarkt  zu berücksichtigen und so eine Bewertung der effektiven Gestaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Modelle im Wohnungsmarkt zu ermöglichen.

 

  1. Daneben soll geprüft werden, ob zusätzlich für den Bereich Wohnungsneubau die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Kieler Bürgerinnen und Bürger installiert werden kann.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Kiel kann mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln keinen nennenswerten Einfluss auf den Wohnungsmarkt durch den Erwerb von Wohnungen gewinnen.

 

Durch den Aufkauf von Bestandswohnungen wird auch kein neuer Wohnraum geschaffen. Die Problematik fehlender Belegungsrecht kann ggf. auch anders effizienter geregelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt ist darauf zu setzen, dass neuer, günstiger Wohnraum entsteht.

 

Hierzu liegt ein Schlüssel darin, dass die Landeshauptstadt Kiel über erhebliche Flächenreserven verfügt, die dem privaten Wohnungsmarkt zu Verfügung gestellt werden könnten, sofern dabei die Auflage auch sozialgebunden Wohnraum zu schaffen, erfüllt wird. Durch Quartiersmanagement mittels sozialpolitischer und ordnungspolitischer Maßnahmen vor Ort sowie Infrastrukturverbesserungen (z.B: ÖPNV) kann erreicht werden, dass Wohnungen aufgewertet und besser sozial durchmischt werden so dass unter anderem hierdurch Investitionsanreize für Wohnungsmarktakteure geschaffen werden. Auch nnen so Leerstände vermieden werden.

 

Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft wird in keiner Weise die in der Ursprungsvorlage genannten Ziele erreichen können, schon gar nicht gleichranging und gleichzeitig. Daher ist ein Bündnis mit den Akteuren auf dem Wohnungsmarkt anzustreben, das zeitnah und realistisch zu Lösungen führen kann.

 

 

gez. Ratsherr Stefan Kruberf.d.R.

 

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