Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0029/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

Zugestimmt wird:

  1. der Qualitätszielkonzeption zur Spielleitplanung.
  2. der Durchführung einer Spielleitplanung in Neumühlen-Dietrichsdorf als Fachplanung zum Förderprogramm Soziale Stadt (Drs. 0597/2018).

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Im September 2017 hat die Ratsversammlung das „Konzept zur Einführung einer Spielleitplanung“ (Drs. 0795/2017) beschlossen, welches ein mehrstufiges Vorgehen beinhaltet. Die Spielleitplanung stellt ein interdisziplinäres Planungsinstrument dar, das durch eine abgestimmte, zielgerichtete Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachrichtungen eine hohe Wirksamkeit entfalten kann. Daher wurde zur Abstimmung aller Arbeitsschritte eine Arbeitsgruppe mit Teilnehmenden der folgenden Dezernate gegründet:
Dezernat II (Stadtentwicklung und Umwelt),

Dezernat IV (Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport),
Dezernat V (Bildung, Jugend, Kultur und Kreative Stadt).

Um einen breiten Konsens zum Thema „Spiel und Stadt“ zu erzielen, wurde zunächst die vorliegende Qualitätszielkonzeption erarbeitet. Diese stellt die inhaltliche Grundlage für alle weiteren Arbeitsschritte dar und beinhaltet die generelle Ausrichtung der Kieler Spielleitplanung.

Außerdem hat sich die Arbeitsgruppe darauf verständigt, eine Spielleitplanung in Neumühlen-Dietrichsdorf als Fachplanung zur Sozialen Stadt durchzuführen. Die Verbindung der Spielleitplanung mit städtebaulichen Fördermaßnahmen ist sinnvoll, um Synergieeffekte und Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen.

 

zu 1.  Qualitätszielkonzeption zur Spielleitplanung

Die Leitfrage zur Erstellung der Qualitätszielkonzeption lautete: „Was ist ein gutes Wohnumfeld für Kinder und Jugendliche?“ Zur Annäherung an das Thema wurde die aktuelle Fachliteratur ausgewertet und Vorhandenes aus Kiel aufgegriffen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein gutes Wohnumfeld Kindern und Jugendlichen ermöglicht, sicher und in angemessener Entfernung viele unterschiedliche Orte zum Spielen, Bewegen und Verweilen zu erreichen. Außerdem ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche Gleichgesinnte draußen antreffen. Um die Identifikation mit dem eigenen Wohnumfeld und die Raumaneignung zu fördern, werden das Erscheinungsbild der „bespielbaren Stadt“ und die Ausgestaltung der Kinderorte nicht durch die Qualitszielkonzeption vorgegeben, sondern sind über Beteiligungen auszuhandeln. Neben allen baulich-organisatorischen Aspekten geht es bei der Spielleitplanung vor allem darum, dass Kinder und Jugendliche über praktische Teilhabe an planerischen und baulichen Prozessen im eigenen Wohnumfeld demokratische Strukturen miterleben, Selbstwirksamkeit erfahren und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt werden.

 

Die Qualitätszielkonzeption beinhaltet als Hauptteil das Kapitel „Leitbild, Leitlinien, Ziele“, welches herausgelöst einen eigenständigen Auszug darstellt. Der Auszug dient als Handreichung bei Beteiligungs- und Informationsveranstaltungen, während die Gesamtfassung der Arbeit in den Fachämtern dient und Vorschläge zur Umsetzung beinhaltet. Die Umsetzung und Etablierung der

Spielleitplanung wird durch die ämterübergreifende Arbeitsgruppe begleitet.

 

 

zu 2.  Durchführung einer Spielleitplanung in Neumühlen-Dietrichsdorf als

       Fachplanung zur Sozialen Stadt      

Neumühlen-Dietrichsdorf zählt zu den Stadtteilen mit einer geringen Versorgung an öffentlichen Spielflächen. Gleichzeitig ist der Anteil an öffentlichen Freiflächen, die als Ersatz zur Verfügung stehen, gering. Durch die Bebauung des Kinderspielplatzes Probsteier Platz und die geplante Bebauung des Bolzplatzes Geldbeutel verschärft sich die Unterversorgung weiter. Dieser Entwicklung kann durch Maßnahmen, welche sich aus der Spielleitplanung ableiten lassen, entgegengewirkt werden.

In den nächsten Jahren werden durch das Förderprogramm „Soziale Stadt Neumühlen-Dietrichsdorf“ zahlreiche Investitionen in Spielflächen, Wegeverbindungen und öffentliche, bespielbare Flächen erfolgen. Die einzelnen Maßnahmen sind in den „Vorbereitenden Untersuchungen gem. §141 BauGB sowie Teilfortschreibung IEK Ostufer 2014-2018“ (im Folgenden VU genannt) aufgeführt, jedoch fehlt ein Fachbeitrag im Sinne der Qualitätszielkonzeption zur Spielleitplanung als Gesamtbetrachtung und Ausdifferenzierung zum Thema Spiel, Aufenthalt und Bewegung für Kinder und Jugendliche.

 

Durch die VU sind drei räumliche Investitionsschwerpunkte vorgegeben, die von Bedeutung für Kinder und Jugendliche sind:

 

1. Albert-Schweitzer Weg (Grünanlage, Kinderspielplatz, Kita, Straßenraum)

Mit der Umgestaltung der Grünanlage und des Kinderspielplatzes soll als Ausgleich für den Wegfall des Bolzplatzes Geldbeutel begonnen werden. Für die Grünfläche und den Kinderspielplatz stehen 1.125.000 € zur Verfügung (davon 500.000,00 € als Ausgleich für den Bolzplatz aus städtischem Haushalt).

Maßnahmen lt. VU:

  • G.13.2 Qualifizierung der Grünanlage am Heikendorfer Weg (550.000 €)
  • I.3.1 Neugestaltung Spielplatz Albert-Schweitzer Weg (75.000 €)
  • D.1 Sanierung der Kita Albert-Schweitzer Weg

und Qualifizierung der Außenanlage

  • G.1.3 barrierefreier Umbau Albert-Schweitzer Weg

 

2. Probsteier Platz und Turnplatz (denkmalgeschützt)
Auf der Grünfläche Probsteier Platz sollen für den, in Teilen durch die neue Wohnbebauung weggefallenen, Kinderspielplatz Probsteier Platz (Fläche südlich des Probsteier Platzes) Spielmöglichkeiten geschaffen werden. Die Fläche steht inumlichem Zusammenhang mit dem Turnplatz. Beides steht unter Denkmalschutz.

Maßnahmen lt. VU:

  • G.13.3 Umgestaltung des Turn- und Probsteier Platzes 710.000 €
  • B.2 Sanierung des „Alten Volksbades“ einschließlich der Turnhalle,

Qualifizierung der Außenanlagen und Prüfung eines Anbaus

 

 

3. Poggendiek (ehem. BMX-Anlage, Sportflächen, mit Ausnahme der Naturschutzfläche)

Die Sportflächen sind dem Schulstandort Toni-Jensen zugeordnet, jedoch zur allgemeinen Nutzung offen. Der Poggendörper Teich und sein direktes Umfeld sind als Biotop geschützt und dürfen nicht verändert werden.

Maßnahmen lt. VU:

  • I.1.2 Qualifizierung von Sportflächen für die Nachbarschaft

am Gießkannenweg 800.000 €

  • I.3.5 Qualifizierung von Spiel- und Bewegungsflächen für die

Nachbarschaft auf der ehem. BMX-Anlage inkl. Aufwertung

Umfeld des Poggendörper Teiches 120.000 €

 

Alle Maßnahmen haben aufgrund ihres Umfanges eine stadtteilweite Bedeutung und sind daher aufeinander abzustimmen und untereinander zu vernetzen. Weitere Maßnahmen der VU, wie die Sanierung des Bolzplatzes Masurenring und die Neugestaltung der Schulhöfe der Toni-Jensen-Schulen, sind ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Die Erreichbarkeit und Vernetzung der Kinderorte sowie die Sicherheit im Straßenverkehr werden im Rahmen der Spielleitplanung überprüft. Durch das Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept, welches 2015 für Neumühlen-Dietrichsdorf fertiggestellt wurde, kann hier auf eine umfassende Untersuchung zurückgegriffen werden. Die Ergebnisse des Konzeptes sind als folgende Maßnahmen in die VU eingeflossen:

 

  • G1. Barrierearme Erschließung öffentlicher Flächen
  • G2 Gehwegsanierung unter barrierearmen Gesichtspunkten und

      Qualifizierung von Straßenquerungen

  • G.3 Anpassung der Bushaltestellen an Standards der Barrierefreiheit
  • G.4 Ergänzung und Ertüchtigung des Radverkehrsnetzes

 

Im Rahmen der Spielleitplanung wird eine Konkretisierung und Priorisierung erfolgen.

 

Auch neue, von der VU abweichende, Aspekte können im Rahmen der Spielleitplanung berücksichtigt werden, da es sich um ein ergebnisoffenes Verfahren handelt.

 

Die Ergebnisse der Spielleitplanung fließen in die später folgenden objektbezogenen Beteiligungen der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Sozialen Stadt ein. Außerdem kann die Spielleitplanung als Fachbeitrag auch Eingang in weitere nachfolgende Planungen finden, wie zum Beispiel in die „freiräumliche Rahmenkonzeption zur Stärkung von Grünverbindungen, Schaffung von Sichtachsen und Qualifizierung von Grün- und Freiflächen“ (G.10).

Die Zusammenhänge zwischen der „Sozialen Stadt“ und der Spielleitplanung veranschaulicht die folgende Grafik.

 

 

Die Spielleitplanung bereitet alle kinder- und jugendrelevanten Maßnahmen vor, indem über eine Bedarfsanalyse eine Ausdifferenzierung der Einzelmaßnahmen der VU erfolgt. Gleichzeitig werden der lange Prozess und die Abgungen der unterschiedlichen Belange, z.B. des Denkmalschutzes und des Umweltschutzes, im Rahmen der Sozialen Stadt speziell für Kinder und Jugendliche nachvollziehbar. Neben der Bedarfserhebung für die räumliche Planung ist ein weiteres Ziel der Spielleitplanung, Kinder und Jugendliche frühzeitig in planerische Strukturen einzubinden und nach Möglichkeit für die folgenden objektbezogenen Beteiligungen zu motivieren, so dass die Möglichkeit besteht über einen langen Zeitraum Veränderungen im Stadtteil mitzuerleben und mitzugestalten. Zeitnah können Kinder und Jugendliche von ihrer Mitarbeit bei Beteiligungen durch die Umsetzung des Starterprojektes „Grünfläche und Kinderspielplatz Albert-Schweitzer Weg“ profitieren.

 

Die Spielleitplanung wird vom Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen koordiniert. Eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe wird den Prozess begleiten, damit die unterschiedlichen Interessen und bestehenden Planungen berücksichtigt werden. Je nach Arbeitsschritt und Thema werden sich die Teilnehmenden unterschiedlich zusammensetzen. Die Kerngruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Stadtplanungsamtes, des Tiefbauamtes, der Stabstelle Soziale Stadt, des Grünflächenamtes und des Büros Soziale Stadt Neumühlen-Dietrichsdorf. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen erfolgt durch die Fachämter des Baudezernates.

 

Die Finanzen zur später anschließenden objektbezogenen Beteiligung und baulichen Umsetzung stehen zum größten Teil durch die Maßnahmen der Sozialen Stadt zur Verfügung. Weitere Maßnahmen, die sich aus der Spielleitplanung ergeben, werden über den laufenden Haushalt des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen (Spielplatzunterhaltung) bezahlt.

 

Die Kosten für ein Planungsbüro in Höhe von ca. 25.000,00 € stehen im Haushalt 2019 des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...