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ALLRIS - Drucksache

Antrag eines Beirates - 0101/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Beschlüsse:

 

11.01.2019

Beirat für Menschen mit Behinderung

 

 

Abstimmung: Mit einer Enthaltung genehmigt.

 

 

Antrag:

 

Der Beschluss Ö 12.5 Wohnungsbau-Monitoring der Sitzung der Ratsversammlung vom 20.09.2018 wird in Satz 1 um die Kriterien barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum erweitert.

 

„Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie die Zahl der – im jeweiligen Quartal – fertig gebauten Wohnungen, aufgeschlüsselt nach frei finanziertem, gefördertem, betreutem, barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum, in den „Kieler Zahlen“ dargestellt werden kann.“

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Barrierefreier und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnraum ist in Kiel nicht  erfasst und nur schwer recherchierbar.

Eine Darstellung in den „Kieler Zahlen“ und die leichte Zugänglichkeit auf der Website „Kiel.de“ machen barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnraum für Kieler Bürgerinnen und Bürger erst findbar.

Der Antrag soll dazu beitragen, dass die aktuelle Entwicklung im Wohnungsbau auch neue Perspektiven für Menschen mit Behinderung zeigt und das Kieler Leitbild und örtliche Teilhabeplanung umgesetzt wird. Dazu ist es nötig, dass diese Wohnungen auch benannt werden.

Im aktuellen Wohnungsbau sind die Begriffe barrierefreier und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnraum klar durch die Landesbauordnung definiert. Es müssen keine neuen Kriterien geschaffen werden.

Dies gilt sowohl für den finanzierten als auch für den geförderten und betreuten Wohnraum.

 

 

 

 

gez. Michael Völker      Maria Rudolph

Vorsitzender des Beirates     Geschäftsführerin des Beirates

für Menschen mit Behinderung    für Menschen mit Behinderung

 

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Anlagen

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