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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0202/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Ratsversammlung Kiel bittet den Oberbürgermeister, in der Landeshauptstadt Kiel bis Ende 2019 eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache einzuführen. Alle Schreiben, Vordrucke, Formulare und Veröffentlichungen sollen überarbeitet werden unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.10.2017.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Spätestens mit dem Beschluss (Drs. 0437/2018) „Stadt Kiel und Gebäude fit machen für geschlechtliche Vielfalt" hat sich die Landeshauptstadt aufgemacht, für mehr Geschlechtergerechtigkeit zu sorgen. Das Thema Sprache ist dabei in den bisherigen Beschlüssen nur am Rande behandelt worden. Dabei ist allseits bekannt, dass Sprache die menschliche Wahrnehmung prägt. Wer nicht genannt wird, wird nicht angesprochen. Wer nicht angesprochen wird, wird nicht erreicht.

 

Eine geschlechtergerechte Sprache ist ein Beitrag zur Veränderung bestehender Geschlechterverhältnisse und damit auch zur Gerechtigkeit. Kiel ist eine weltoffene Stadt, die sich gern auf ihre Vielfalt beruft. Das wird auch durch den 2015 erfolgten Beitritt zum „ndnis für Akzeptanz und Respekt Schleswig-Holstein“ dokumentiert. Diese Vielfalt gilt es, auch in die Verwaltungssprache einfließen zu lassen und damit deutlich zu machen, dass alle Menschen angesprochen werden ganz gleich, welchem Geschlecht diese sich zugehörig fühlen.

 

r die erfolgreiche und stilistisch einwandfreie Anwendung geschlechtergerechte Sprache gibt es längst Beispiele und Materialien, die in der Praxis der Stadt Kiel Anwendung finden können. Ist eine Geschlechter umfassende Formulierung ausnahmsweise nicht möglich, ist der Gender Star (z.B. Antragsteller*innen) eine gute Alternative. Darum ist eine entsprechende Regelung auf den gesamten Schriftverkehr der Verwaltung von Emails über den Web-Auftritt, Präsentationen, Broschüren, Presseartikel, Drucksachen, Hausmitteilungen, Formulare, Flyer, Briefe, etc. anzuwenden. Die städtische Schreibanweisung vom Mai 2003 erfüllt diese Ansprüche nicht einmal im Hinblick auf ein binäres Geschlechterbild.

 

Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die neue Regelung bei Druckerzeugnissen erst bei Neuauflagen anzuwenden.

 

 

gez. Ratsfrau Anna-Lena Walczak   f.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsmitglied Jessica Kordouni   f.d.R.

Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke  f.d.R.

FDP-Ratsfraktion

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