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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0472/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Von den für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Mitteln für die konkrete Planung zur Umsetzung der geschlechtlichen Vielfalt (siehe Beschluss der Ratsversammlung 13.12.2018, Drucksache 1162/2018) mit der Gesamtsumme von 100.000 Euro wird der Sperrvermerk für maximal die Hälfte der Gesamtsumme aufgehoben.

 

Bis zu 50.000 Euro brutto werden freigegeben, um ein Gesamtkonzept zur Einführung gendergerechter Sprache erstellen zu lassen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Spätestens seit 2015 hat sich die Landeshauptstadt Kiel mit dem Beitritt zum „ndnis für Akzeptanz und Respekt Schleswig Holstein“ auf den Weg gemacht, für mehr Geschlechtergerechtigkeit zu sorgen. Mit dem Beschluss der Ratsversammlung vom 17. Mai 2018 hat sich die Landeshauptstadt Kiel zum Ziel gesetzt, die Stadt Kiel und Gebäude fit zu machen für geschlechtliche Vielfalt“ (Drucksache 0437/2018). Im Antrag wird unter anderem genannt, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten geschlechtliche Vielfalt stärker als bisher zu berücksichtigen und hierbei die Selbstbestimmung zu gewährleisten sei. Auch Stellenausschreibungen seien in Zukunft inklusiver und unter Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt zu verfassen. Im Antrag wurde außerdem beschlossen, dass Fortbildungen angeboten werden sollen, um die Mitarbeiter*innen für den Umgang mit der geschlechtlichen Vielfalt und r eine gendergerechte Ansprache zu sensibilisieren und zu qualifizieren.

 

Mit dem Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2018 (Drucksache 1162/2018) hat die Ratsversammlung ihren Beschluss vom 17.05.2018 (Drucksache 0437/2018) bekräftigt, die Stadt Kiel und ihre Gebäude fit zu machen für geschlechtliche Vielfalt und für das das Haushaltsjahr 2019  Mittel in Höhe von 100.000 Euro eingestellt, die je nach Bedarf r die Konzepterstellung und erste Umsetzungen eingesetzt werden. Diese Mittel wurden mit einem Sperrvermerk versehen, der durch Beschluss im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit freizugeben ist.

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 21.02.2019 (Drucksache 0202/2019) bittet die Ratsversammlung den Oberbürgermeister, in der Landeshauptstadt Kiel bis Ende 2019 eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache einzuführen. Eine geschlechtergerechte Sprache ist ein Beitrag zur Veränderung bestehender Geschlechterverhältnisse und ein Schritt, die Stadt Kiel zu einer weltoffenen Stadt weiterzuentwickeln. Vielfalt soll in Verwaltungssprache einfließen. Denn Sprache prägt menschliche Wahrnehmung. Wer nicht genannt wird, fühlt sich nicht angesprochen und nicht beteiligt.

 

Alle Schreiben, Vordrucke, Formulare und Veröffentlichungen sollen unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.10.2017 überarbeitet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit gilt dies bei Druckerzeugnissen erst bei Neuauflagen.r eine gendergerechte Sprache braucht es klare einheitliche Vorgaben, die für alle verständlich sind und durchgehend angewendet werden.

 

Das Ziel ist es, mit den freizugebenen Mitteln bis zum Jahresende Regularien für eine gendergerechte Sprache in Kiel zu entwickeln und diese in einem Leitfaden Anfang 2020 zu veröffentlichen. Dazu werden ab Juni 2019 zunächst Mitarbeiter*innen von Verwaltung und Selbstverwaltung für das Thema sensibilisiert. In gemeinsamen Workshops wird die IST- Situation analysiert und Lösungsansätze werden entwickelt. Die Leistungsbeschreibung für die Beauftragung einer Agentur umfasst die Bestandsaufnahme und Analyse (bezogen auf die Kieler Verwaltung und Recherche zu anderen Kommunen),  die Durchführung von Workshops und Fortbildungen r die Verwaltung und Selbstverwaltung (zur Sensibilisierung und zur Überprüfung konkreter Arbeitsbereiche der Stadt Kiel) sowie das Vorlegen von Regularien und einer Umsetzungsstrategie. Die Beauftragung erfolgt in Abstimmung mit dem Referat für Gleichstellung. Zur Begleitung des gesamten Prozesses wurde eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Büro des Oberbürgermeisters gegründet, in der das Personalamt, der Personalrat, das Pressereferat, das Referat für Gleichstellung, das Rechtsamt, das Bürger- und Ordnungsamt und die Informationstechnik vertreten sind. Über den konkreten Auftrag und das weitere Vorgehen wird die Ratsversammlung im Juni 2019 in einer Geschäftlichen Mitteilung informiert werden.

 

Zur Verwendung der übrigen Mittel (zum Beispiel für Veränderungen bezüglich der Toilettennutzungen) wird eine gesonderte Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

 

 

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