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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0537/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

  1. Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Variante A der Machbarkeitsstudie (vgl. Drs. 0556/2018) zum Aufstiegsbauwerk das bereits beschlossene planerische Wettbewerbsverfahren (vgl. Drs. 0984/2016) vorzubereiten und die Variante „Sanierung“ weiterzuverfolgen. Die Auslobung und ein LOI werden nach finaler Abstimmung mit den Vertragspartnern Union Invest und Highstreet der Selbstverwaltung zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Ausgangslage

Mit Beschluss vom 22.11.2016 (Drucksache 0984/2016) wurde die Verwaltung beauftragt, ein planerisches Wettbewerbsverfahren gemäß RPW 2013 zur Neugestaltung der Wegeführung vom Holstenplatz in den Gebäudekomplex Karstadt/Sophienhof durchzuführen. Als Vorbereitung des Wettbewerbs wurde eine Machbarkeitsstudie durch das Büro SCHMIEDER.DAU. ARCHITEKTEN erarbeitet, über deren Ergebnis sowie einer Empfehlung zum weiteren Verfahren die Selbstverwaltung mit der Drs. 0556/2018 informiert wurde.

 

Als Varianten der Wegeführung wurden folgende Möglichkeiten überprüft:

 

A) Ersatzbauwerk: Ertüchtigung des jetzigen Bauwerks oder Neuerrichtung an gleicher Stelle unter Einbeziehung des vorhandenen technischen Grundgerüstes

B) Kopfbau: Ebenerdige Fußgängerquerung über den Ziegelteich (mithilfe einer Ampelquerung) und Zugang zu Karstadt/Sophienhof durch ein Kopfbauwerk unmittelbar angrenzend an die bestehenden Gebäude

C) Brückengebäude: Abriss des bestehendes Aufstiegsbauwerks und Neuerrichtung eines raumprägenden Gebäudes mit Brücke zu Karstadt/Sophienhof

 

Unter Würdigung der städtebaulichen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Aspekte und nach Abstimmung mit den Eigentümern des Sophienhofes und von Karstadt wurde von der Verwaltung die Variante C zur Umsetzung empfohlen.

 

 

  1. Rahmenbedingungen

Seit der Vorlage der der Machbarkeitsstudie (vgl. Drs. 0556/2018) haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Dies erfordert eine Neubewertung der Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

 

Verkehrliche Rahmenbedingungen

Mit der Drs. Nr. 0827/2018 hat die Ratsversammlung die Entwicklung eines Konzeptes u.a. zur Prüfung der Voraussetzungen einer technischen und finanziellen Umsetzbarkeit des Projekts Stadtbahn beschlossen. Unabhängig von der konkreten Systemwahl ist bei der Realisierung eines hochwertigen ÖPNV-Systems davon auszugehen, dass dem Ziegelteich als zentralem Umsteige- und Haltestellenpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit große verkehrliche und stadträumliche Bedeutung zukommen wird. Dies kann zur Folge haben, dass Haltstellenbereiche im Bereich des bestehenden bzw. zukünftigen Übergangsbauwerks liegen würden. Aufgrund der noch zu erstellenden weiteren verkehrlichen Planung können jedoch noch keine konkreten Angaben zur genauen Ausbildung von Haltestellenbereiche gemacht werden. Der Neubau eines Aufstiegsbauwerks (Variante C) könnte deswegen nur sehr eingeschränkt auf die spezifischen Anforderungen der Ausbildung von Haltestellenbereichen einer Stadtbahn oder einem anderen hochwertigen ÖPNV-System eingehen.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Mit der parallel vorgelegten Drs. Nr. 0536/2019 wird die Selbstverwaltung u.a. über die Prüfung der Möglichkeiten der Beendigung des bestehenden Vertragsverhältnisses der Landeshauptstadt Kiel mit den beiden Vertragspartnern Union Invest und Highstreet informiert. Demnach ist der Vertrag von 1989 gemäß § 3 dann kündbar ist, wenn eine der in der Präambel genannten genannten Voraussetzungen entfällt, also

 

sich die städtebauliche Situation wesentlich verändert

oder

der Kundenstrom zum Warenhaus bzw. zum Sophienhof sich so verändert, dass sein wesentlicher Anschlusspunkt nicht oder nicht mehr das Aufstiegsbauwerk vom Holstenplatz mit der Fußngerbrücke über den Ziegelteich ist.

 

Als Fallbeispiel wird u.a. die erhebliche verkehrliche Änderung –wie sie z.B. durch die Einrichtung eines Stadtbahn/BRT oder vergleichbaren Systems- ausgelöst werden kann, genannt.

 

Nachhaltiges Planen

Mit der Anerkennung des „climate emergency“  durch die Selbstverwaltung (vgl. Drs. 0443/2019) ist die Verwaltung aufgefordert, bei allen Maßnahmen die Auswirkung auf das Klima so gering wie möglich zu halten bzw. Maßnahmen mit höherer Klimafreundlichkeit zu fördern. Dies bedeutet auch, dass in jedem Bauvorhaben kritisch zu prüfen ist, inwieweit Nutzung der sog. „grauen Energie“ eines Bauwerks und damit Klimaschutz durch bestandsorientierte Lösungen anstelle eines Neubaus möglich und sinnvoll sind.

 

 

  1. Empfehlung zum weiteren Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt unter Würdigung der bisher bekannten sowie der oben genannten neuen Rahmenbedingungen deswegen die Variante A zur Umsetzung. Nach Vorlage des Wettbewerbsergebnisses sind Kostenschätzungen vorzunehmen. Anschließend wird mit den Eigentümern des Sophienhofes und von Karstadt als Vertragspartner über eine (anteilige) Kostenübernahme des Neubaus zu verhandeln sein.

 

Begründung:

Eine Realisierungsentscheidung zur Stadtbahn oder einem anderen hochwertigen ÖPNV-System kann eine stere Neubewertung der verkehrlichen Situation im Bereich des Holstenplatzes/Ziegelteich erforderlich machen. Hierdurch kann es zu erheblichen städtebaulichen und verkehrlichen Änderungen kommen, die den ursprünglichen Sinn und/oder Funktion des Aufstiegsbauwerks in Frage stellen. Aufgrund der noch nicht vorliegenden Planungen zur Stadtbahn oder einem anderen hochwertigen ÖPNV-System können noch keine konkreten verkehrlichen Anforderungen benannt werden. Weitere Änderungen sind aus den rapiden Entwicklungen von Mobilitsystemen (E-Mobilität, Fahrradmobilität etc) bei einer späteren verkehrlichen Bewertung mit einzubeziehen. Hier kann es zu verkehrlichen Lösungen kommen, die eine reine Fußngerquerung des Ziegelteichs attraktiv und empfehlenswert machen. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, zunächst die weitere Entwicklung der verkehrlichen Situation in diesem Bereich abzuwarten. Deswegen ist derzeit eine Sanierungslösung einer umfangreicheren Neubaulösung zu bevorzugen.

Weiterhin ist vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Funktionsfähigkeit des bestehenden Bauwerks und des im Verhältnis zum Bauwerksalter guten Zustandes der tragenden Betonkonstruktion eine Sanierungslösung einer Neubaulösung vorzuziehen. Die sog. „graue Energie“ des Bauwerks stellt dabei eine Ressource dar, die im Sinne nachhaltigen und ressourcenschonenden Bauens genutzt werden kann. Dabei ist es empfehlenswert in einer Sanierungslösung auch die südliche Ziegelteichseite miteinzubeziehen und den Freiraum aufzuwerten.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat für Finanzen, Personal, Kultur und Ordnung

 

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