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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0544/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Das anliegende Bauprogramm der Immobilienwirtschaft definiert auf Grundlage der verfügbaren personellen Kapazitäten das umsetzbare jährliche Bauvolumen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen mit einem geschätzten Auftragswert > 1 Mio. € bis einschließlich 2021. Nähere Ausführungen, welche Vorhaben das Bauprogramm umfasst, befinden sich in der Begründung. Veränderungen des Programms sind insoweit möglich, wenn der jeweilige Planungs- und Baufortschritt einer Maßnahme es zulässt und dies nicht zur Erhöhung des Bauvolumen eines Jahres führt. Eine Erhöhung des Bauvolumens setzt die Verfügbarkeit weiterer personeller Kapazitäten voraus. Daher wird um Zustimmung zu folgenden Antragspunkten gebeten:

 

  1. Das anliegende Bauprogramm mit den dargestellten Zeitplänen wird zur Kenntnis genommen und der damit verbundenen Priorisierung zugestimmt. 

 

  1. Eine andere Priorisierung von Vorhaben erfolgt nur unter den in der Begründung näher beschriebenen Maßgaben und unter grundsätzlicher Beibehaltung des Gesamtbauvolumens.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert das Bauprogramm ab 2020 halbjährlich zu aktualisieren und über Änderungen zu informieren sowie die Darstellung mit dem Haushaltsplan und dem in Aufbau befindlichen Bauinvestitionscontrolling zu synchronisieren.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Anlass der Beschlussvorlage

 

Die Immobilienwirtschaft hat die Aufgabe, die für die städtischen Zwecke erforderlichen Gebäude bereit zu stellen und zu unterhalten. Dies umfasst sowohl die Bewirtschaftung des Bestandes als auch die Planung und Realisierung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten unterschiedlicher Größenordnung. Um die Pflichtaufgaben im Gebäudebestand und die Aufträge für Baumaßnahmen sach- und zeitgerecht erfüllen zu können, ist eine entsprechende Personalausstattung erforderlich.

 

 

 

 

Während infolge des Kienbaum-Gutachtens 2007 anfänglich noch von einer möglichen Personaleinsparung im Hochbau der Immobilienwirtschaft ausgegangen und entsprechend Stellen eingespart wurden, hat sich in den Folgejahren gezeigt, dass zur Aufrechterhaltung respektive Steigerung der städtischen Bautätigkeit zusätzliches eigenes Personal benötigt wird.

 

Derzeit stellt sich die Situation so dar, dass die Planstellen in der Immobilienwirtschaft in den vergangen Jahren angepasst an die stetig gestiegene Bautätigkeit aufgestockt worden sind, aber aufgrund des Fachkräftemangels aktuell in Teilen noch nicht besetzt ist. Dazu zählen insbesondere auch die mit dem Stellenplan 2019 geschaffenen Stellen.

 

Vor dem Hintergrund der Auslastung und der bereits vollzogenen Einbeziehung externer Kapazitäten kann die Immobilienwirtschaft daher nur weitere zusätzliche Bauaufgaben übernehmen, wenn die Stellen besetzt sind und damit zusätzliche eigene Personalkapazitäten zur Verfügung stehen.

 

 

  1. Ziel des Bauprogramms

 

Da sich z.B. aus der Aufstellung des Schulbauprogramms 2.0 weitere Bedarfe abzeichnen, ist es aufgrund der Personalsituation erforderlich, mit dem aktuellen Bauprogramm festzulegen, welche Neubau- und Sanierungsvorhaben > 1 Mio. €  bis 2021 prioritär bearbeitet und umgesetzt werden sollen. Der  Selbstverwaltung soll mit dem Bauprogramm ein Berichts- und Steuerungsinstrument an die Hand gegeben werden, das die Kapazitäten transparent macht und auf Veränderungen reagiert. Das ist auch insofern wichtig, da es im Bauprogramm immer wieder zu Verschiebungen kommen kann. Diese werden verursacht z.B. durch das Erfordernis erneuter Planungen aufgrund veränderter Bedarfe oder Anforderungen, Kostensteigerungen oder Verschiebungen durch Ausschreibungsergebnisse.

 

 

  1. Inhalte des Bauprogramms

 

Im Bauprogramm sind alle Neubau- und Sanierungsvorhaben > 1 Mio. € zusammengefasst.

 

Das Bauprogramm umfasst folgende Maßnahmen:

 

  1. Alle im Haushalt für 2019 und in den Folgejahren in der Finanzplanung abgebildeten Investitionsmaßnahmen im Hochbau Amt 60
  2. Maßnahmen auf Grundlage von Beschlüssen, die nicht bzw. noch nicht (vollständig) als Investitionsmaßnahme im Haushalt abgebildet sind.
  3. Vorrangig nicht investive Maßnahmen, insbesondere Instandhaltungen/Sanierungen, auf Veranlassung der Verwaltung.

 

Alle bisher noch nicht fertig gestellten Maßnahmen aus dem 2012 beschlossenen Schulbauprogramm sind im vorliegenden Bauprogramm abgebildet.

 

zu a.

Alle Investitionsmaßnahmen, die im Haushalt veranschlagt und durch die Immobilienwirtschaft umzusetzen sind, sind im Bauprogramm abgebildet. Vereinzelt bestehen Abweichungen zwischen den im Haushalt und den im Bauprogramm dargestellten Zeitrahmen der Umsetzung.

 

Dies ist in der Regel darauf zurückzuführen, dass die Haushaltsveranschlagung insbesondere für die mittelfristige Planung zu einem frühen Planungsstadium erfolgt ist und in das aktuelle Bauprogramm  die fortgeschriebenen Bauzeitenpläne eingeflossen sind. Diese Darstellungen werden im Haushaltsplan-Entwurf entsprechend den Vorgaben (§ 12 GemHVO) angepasst.

 

 

zu b:

 

Ferner enthält das Bauprogramm bereits Maßnahmen, für die bereits ein Beschluss vorliegt, die inhaltlich und zeitlich aber noch nicht hinreichend konkretisiert sind, um sie verbindlich abbilden zu können. Folglich sind diese Maßnahmen auch noch nicht im Haushalt dargestellt und stehen insofern unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt. Beispielhaft sind hier die verschiedenen Neubaubedarfe für Schulsporthallen. Diese wurden im Schulbauprogramm ohne konkrete Zeitangaben beschlossen und im Bauprogramm für die Jahre 2020 f. abgebildet. Die Immobilienwirtschaft hat für diese Maßnahmen vorsorglich Planungsmittel im Haushalt vorgesehen. Erst nach einer Priorisierung der Maßnahmen und Vervollständigung der Planungsgrundlagen können konkretere Zeitrahmen zur Umsetzung definiert und nach Abschluss der erforderlichen Planungsschritte die für eine Haushaltsanmeldung (§ 12 GemHVO)  notwendigen Unterlagen vorgelegt werden.

 

Ebenfalls nicht als Investitionsmaßnahmen abgebildet sind zudem Schulbausanierungen und -instandsetzungen, die mit dem Schulbauprogramm beschlossen wurden (z.B. Sanierung Gemeinschaftsschule Friedrichsort) aber aus dem Aufwand zu finanzieren sind.

 

zu c:

Ein weiterer Teil des Bauprogramms besteht aus notwendigen Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen, (z.B. Maßnahmen an den Rathäusern). Diese Maßnahmen werden in der Regel zwar aus dem Aufwand finanziert, sie sind aufgrund ihrer Komplexität aber mit Investitionsmaßnahmen gleichzusetzen und müssen daher hinsichtlich der erforderlichen Kapazitäten in der Programmplanung mit diesen in Einklang gebracht werden.

 

Das Bauprogramm erfasst nicht die nichtinvestiven Planungs- und Bauleistungen < 1 Mio. €, die als Aufwand im Haushaltsplan ermächtig sind und mit denen andere Ämter und Dezernate die Immobilienwirtschaft unterjährig beauftragen. Diese reichen von kleineren Maßnahmen wie der Montage einer einzelnen Akustikdecke bis hin zu umfassenden Umbauten oder Containerstellungen, die einer Planung und Baubegleitung und in Einzelfällen auch einer Baugenehmigung bedürfen. Damit die Immobilienwirtschaft die Maßnahmen besser planen kann, sollen diese bereits in der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2020 angemeldet und abgestimmt werden.

 

 

  1. Aktualisierung und Fortschreibung des Bauprogramms

 

Es ist geplant, das Bauprogramm zukünftig halbjährlich zu aktualisieren und fortzuschreiben. Die Regelberichte sind für den Ausschuss für Schule und Sport, den Bauausschuss, den Finanzausschuss und die Ratsversammlung vorgesehen. Der Finanzausschuss wird zudem regelmäßig mit dem Finanzbericht über die Entwicklung bei den Investitionsmaßnahmen informiert. Die Beteiligung/Information anderer Fachausschüsse erfolgt anlassbezogen, wenn Bauvorhaben des Zuständigkeitsbereichs berührt sind. Der Ausschuss für Schule und Sport erhält zudem regelmäßig mündliche Sachstandsberichte zu den Schulbaumaßnahmen. Ferner soll die Darstellung mit dem Haushaltsplan und dem in Aufbau befindlichen Bauinvestitionscontrolling synchronisiert werden, um der Selbstverwaltung einen bestmöglichen Planungs- und Umsetzungsreport zu liefern.

 

 

  1. Veränderungen der Priorisierung des Bauprogramms durch die Selbstverwaltung

 

Im Bauprogramm sind u.a. alle bisher durch die Selbstverwaltung beschlossenen Baumaßnahmen bis 2021 abgebildet. Mit Blick auf die personellen Kapazitäten ist aber wie dargestellt für eine Ausweitung des Volumens innerhalb dieses Zeitrahmens derzeit kein Raum mehr.

 

Handlungsspielraum besteht jedoch insoweit, dass im Rahmen des umsetzbaren Volumens über die Priorisierung und Umschichtung von Maßnahmen Einfluss auf das Programm genommen werden kann. Ebenso ist es denkbar, dass neue Maßnahmen, die bisher noch nicht abgebildet sind, in das Programm aufgenommen werden, wenn im Gegenzug eine kompensierende Verschiebung in vergleichbarer Größenordnung aus dem Programm auf den Zeitraum nach 2021 erfolgt.

 

Bei Überlegungen zu Veränderungen am Bauprogramm muss auf den Baufortschritt der einzelnen Maßnahmen Rücksicht genommen werden. In der Liste zum Bauprogramm und den nachfolgenden Erläuterungen sind daher Hinweise enthalten, ob bei einer Maßnahme aus baufachlicher Sicht noch Einfluss auf die Zeitplanung genommen werden kann.

 

Nicht auszuschließen ist auch, dass im Einzelfall auch eine Kompensation mit Maßnahmen < 1 Mio. € möglich ist. Die Einschätzung der Größenordnungen unterschiedlicher Maßnahmen sollte dabei in enger Abstimmung zwischen der Verwaltung und der Selbstverwaltung erfolgen.

 

 

  1. Ausblick auf das Schulbauprogramm 2.0

 

In der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung werden die Erweiterungsbedarfe an verschiedenen Kieler Schulen erörtert. Diese Bedarfe sind nicht im bisherigen Schulbauprogramm abgedeckt und bilden damit die Grundlage für die Aufstellung des Schulbauprogramms 2.0. Hierbei wird bereits betrachtet, ob einzelne dieser neuen Maßnahmen in ihrer Dringlichkeit höher zu priorisieren sind, als Maßnahmen aus dem bestehenden Schulbauprogramm, und ob und wie diesem Umstand mit entsprechenden Veränderungen am Bauprogramm Rechnung getragen werden kann.

 

Diese Vorgehensweise ist nicht nur auf den Bildungsbau beschränkt, sondern kann entsprechend auch für den Kommunalbau zur Anwendung kommen.

 

Das vorliegende Bauprogramm ist daher als Status quo der Beschlusslage zum Zeitpunkt der Erstellung zu betrachten. Veränderungen nach Maßgabe der vorab beschriebenen Rahmenbedingungen sind möglich und im Hinblick auf den Prozess in der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung sehr wahrscheinlich.

 

 

  1. Kategorisierung der Maßnahmen in den Listen zum Bauprogramm

 

Zur Verdeutlichung der vorangegangen Ausführungen wurde die Liste zum Bildungsbau in drei Kategorien unterteilt, die den Status der jeweils aufgeführten Maßnahmen verdeutlichen.

 

Die Kategorie 1 enthält alle Maßnahmen, die aufgrund ihres Baufortschrittes bzw. verbindlicher Entscheidungen in den angegebenen Zeitrahmen umgesetzt werden sollen.

 

In der Kategorie 2 sind die Maßnahmen enthalten, die im Zusammenhang mit den dringenden Maßnahmen aus dem Schulbauprogramm 2.0 neu zu priorisieren sind.

 

Bei den Maßnahmen der Kategorie 3 ist aufgrund fehlender Grundlagen, insbesondere der noch zu klärenden Standortfragen, nicht mit einem Planungs- und Baubeginn innerhalb des Zeitrahmens des vorliegenden Bauprogramms zu rechnen. Diese Maßnahmen werden erst in späteren Jahren umgesetzt werden können und fließen in die Aufstellung des Schulbauprogramms 2.0 ein.

 

Die konkreten Zeitrahmen für Maßnahmen der Kategorien 2 und 3 werden über die Programmaufstellung durch die Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung definiert und nach entsprechender Beschlussfassung durch die Selbstverwaltung in die Fortschreibung des Bauprogramms aufgenommen.

 

Im Kommunalbau ist eine dem Bildungsbau entsprechende Kategorisierung derzeit nicht erforderlich. Bei allen bereits terminierten Maßnahmen ist eine Verschiebung aus baufachlicher Sicht nicht möglich und mit Blick auf das Gesamtvolumen im Kommunalbau zurzeit auch nicht erforderlich. Die nach Aufstellung des Bauprogramms neu hinzugekommenen Maßnahmen werden mit dem im Kommunalbau verfügbaren Personal absehbar umgesetzt werden können, wobei sich die konkreten Zeitrahmen noch in der Abstimmung befinden.

 

Sollten im Kommunalbau zeitnah notwendige weitere Maßnahmen hinzukommen, die mit den vorhandenen Kapazitäten nicht umgesetzt werden können, wäre eine dem Bildungsbau entsprechende Kategorisierung vorzunehmen.

 

 

  1. Aktuelle Personalsituation und Ausblick

 

Im Bereich des Hochbaus geht die verstärkte Investitionstätigkeit der Stadt derzeit mit dem allgemeinen Bauboom einher. Aus dieser Situation erwachsen Konkurrenzen in der Akquise des erforderlichen Fachpersonals aber auch um die am Markt verfügbaren Fachbüros und bauausführenden Firmen. Die anhaltend hohe Nachfrage schlägt sich spürbar in finanziellen Auswirkungen nieder, da die Privatwirtschaft in der Preisbildung aber auch bei der Bezahlung gefragter Fachkräfte mit Steigerungen reagiert, die die öffentliche Hand unter der Maßgabe haushaltsrechtlicher, vergaberechtlicher und auch tarifrechtlicher Vorgaben nur begrenzt mitgehen kann.

In der Folge gelingt es daher derzeit nur bedingt, Fachkräfte für städtische Stellen bzw. Externe für städtische Aufträge zu gewinnen.

 

Die Landeshauptstadt Kiel hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen bzw. intensiviert, um ihre Attraktivität als Arbeitgeberin zu steigern und insbesondere die Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst auch für die technischen Berufe herauszustellen.

 

Zum Beispiel wurde das Personalmarketing ausgeweitet. Neben klassischen Formaten in der Tages- oder Fachzeitung werden ab sofort verschiedene soziale Medien gezielt mit der Kampagne für unsere technischen Berufe bespielt. Auch ein großformatiges Plakat ist an der Fassade des Neuen Rathauses angebracht und macht an einem wichtigen Platz der Innenstadt auf die Jobs bei der Landeshauptstadt Kiel aufmerksam. Neben einzelnen Stellenausschreibungen ist unter kiel.de/jobs dauerhaft die Möglichkeit gegeben, sich initiativ als Diplom-Ingenieur*in, Architekt*in oder Techniker*in zu bewerben. Zudem ist es wichtig, die Kooperation mit den Hochschulen zu intensivieren, wie es ab Sommer mit der Fachhochschule Kiel zum Studiengang Bauingenieurwesen möglich wird.

 

Der Stadt obliegt die Verantwortung für die Planung, Durchführung und Abrechnung der Maßnahmen. Für eine effiziente Aufgabenerfüllung bedient sie sich dabei im hohen Maße bereits auch externer Dienstleister zur Erbringung von Beratungs-, Planungs- bzw. Projektsteuerungsleistungen.

 

Da aber auch bei der Leistungserbringung durch Dritte eigene Kapazitäten für die Steuerung und Abwicklung eines Gesamtprojektes benötigt werden, ist es schwierig, kurzfristig eine wesentliche Entlastung durch externe Dienstleister zu erzielen.

 

Mittelfristig sind jedoch alle Optionen in Erwägung zu ziehen, um das mögliche Bauvolumen zu steigern. Aufbauend auf der bereits angestrebten Aufteilung der Abteilung Hochbau in die Bereiche Bildungsbau und Kommunalbau, sollen dabei auch die organisatorischen Potentiale überprüft werden. Daher wird erwogen, eine externe Organisationsuntersuchung zu beauftragen, die sowohl interne als auch externe Modelle, wie die Gründung einer Gesellschaft z.B. nach Hamburger Vorbild zum Gegenstand haben soll.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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