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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0821/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

  1. Die Zahl der im Jahr fertig gebauten Wohnungen, aufgeschlüsselt nach frei finanziertem, gefördertem, betreutem, barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum, wird in den „Kieler Zahlen Statistisches Jahrbuch“ ab dem Bericht für das Jahr 2019 veröffentlicht.

 

  1. Die unter Ziffer 1 genannten Informationen sowie die Daten zu genehmigten und gebauten Wohnungen werden darüber hinaus halbjährlich auf der Website „Kiel.de“ veröffentlicht.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

  1. Zusammenfassung

Die Ratsversammlung hat die Verwaltung mit Beschlüssen vom 20.09.2018 und 21.02.2019 (Drucksachen 0778/2018 und 0101/2019) beauftragt zu prüfen, wie die o. g. Daten in den „Kieler Zahlen“ dargestellt auf der Website „Kiel.de“ leicht zugänglich gemacht werden können.

 

Die Datenhoheit für die benannten Informationen liegt in den Ämtern für Wohnen und Grundsicherung (55) sowie Bauordnung, Vermessung und Geoinformation (64). Ab dem Jahr 2019 werden die Datensätze für Baugenehmigungen mit den gewünschten Merkmalen erhoben.

 

  1. Sachverhalt

Bislang wurden die Daten zu den im Jahr fertig gebauten Wohnungen, aufgeschlüsselt nach frei finanziertem, gefördertem, betreutem, barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum, nicht in der gewünschten Detailliertheit erhoben. Die laufende Verwaltungspraxis wurde daher ab dem Jahr 2019 dahingehend geändert, dass eine regelmäßige Abstimmung zwischen den Ämtern 55 und 64 erfolgt und die erforderlichen Daten aufbereitet und (zukünftig) in einem Datenbanksystem vorgehalten werden.

 

Alle ab dem Jahr 2019 eingegangenen Bauanträgennen somit nach den entsprechenden Merkmalen ausgewertet werden. Das bedeutet jedoch auch, dass die Daten zu den Bauanträgen, die vor dem Jahr 2019 erfasst und bei denen die Baufertigstellung nach 2019 gemeldet wurden noch nicht die gewünschte Detailliertheit enthalten.

 

Da die Landesbauordnung keine Erfassung von Daten zu uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum vorsieht, werden diese Daten für den frei finanzierten Bereich nicht erfasst. Im Bereich des geförderten Wohnraums werden die Daten erfasst, insoweit eine Meldung zu diesem Merkmal erfolgt ist.

 

In Bezug auf den fertiggestellten Wohnraum sindgliche Bauüberhange zu beachten. Die Baufertigstellung ist der Stadt spätestens nach drei Jahren nach Bescheidung des Bauantrags anzuzeigen (sollte nicht die Verlängerung der Baugenehmigung beantragt worden sein). Wenn keine Anzeige erfolgt, wird der Bau seitens der Stadt kontrolliert. Die Baufertigstellung kann somit nicht immer dem Jahr zugeordnet werden, in dem die Fertigstellung tatsächlich lag. Die Baugenehmigungen und Baufertigstellungen sollen daher gesondert voneinander dargestellt werden. Aufgeführt werden dabei immer die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfassten, nicht die tatsächlichen Baufertigstellungen. Es soll keine Rückrechnung auf die entsprechenden Jahre erfolgen.

 

Die Daten zum erforderlichen Wohnraum werden nicht regelmäßig aktualisiert und erfasst. Der aktuelle Datenstand ergibt sich aus dem Wohnungsmarktkonzept (Stand 2013). Eine Aktualisierung dieses Konzeptes ist angestrebt.

 

Die Verwaltung hält eine halbjährliche Berichterstattung (Stichtage 30.06. und 31.12. d. J.) auf der WebsiteKiel.de“ sowie eine jährliche Berichterstattung in Form der „Kieler Zahlen Statistisches Jahrbuch“ (Erscheinungsdatum in der zweiten Jahreshälfte d. Folgejahres) für sinnvoll.

Hintergrund ist, dass eine quartalsweise Darstellung in den Kieler Zahlen nur dann in Betracht käme, wenn sich in diesen Zeitabständen eine wesentliche Änderung die Daten ergeben rde. Dieses ist jedoch grade in Bezug auf die Datenlage des Sozialen Wohnungsbaus nicht zu erwarten, da sich hier hauptsächlich große Wohnbauprojekte wiederfinden, die einen entsprechend langen Zeitraum für die Fertigstellung benötigen.

 

Bei der Darstellung der entsprechenden Daten im statistischen Jahresbericht wird es ab dem Bericht für das Jahr 2019 eine Änderung in den Quelldaten geben. Bislang wurden hier die Daten des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) veröffentlicht. Da ab dem Jahr 2019 ein eigener Datenbestand erhoben wird, werden ab dem Bericht für das Jahr 2019 die stadteigenen Daten verwendet. Die Daten des Statistikamts Nord werden jedoch weiterhin vorgehalten.

Aufgrund von Verzögerungen in der Datenweiter-/-eingabe kann es bei den Veröffentlichungen der Stadt und des Statistikamts Nord zu Differenzen zwischen den einzelnen Zahlen kommen.

 

Sollen unterjährig Informationsbedarfe bestehen, können die aktuellen Daten zur Verfügung gestellt werden.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

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