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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0827/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

I.          Zusammenfassung

Mit Beschluss des Änderungsantrags "Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept ,Wir machen Wik' zur Konversion des Areals der Marinetechnikschule“ (Drs. Nr. 0351/2019) hat die Ratsversammlung einen Prozess beschrieben, der den weiteren Fortgang zur Entwicklung lenken soll.

 

II.        Sachverhalt

Zwischenzeitlich hat sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) jedoch entschieden, einen wesentlichen Teil des Areals, die ehemalige Bundeswehrfachschule, für die nächsten 5 Jahre einer Nutzung durch die Bundeswehr zur Verfügung zu stellen. Dieser Umstand macht es notwendig, die angedachte Gründung einer Genossenschaft zur Mitwirkung an einer Entwicklungsperspektive neu zu denken. Denn ein Genossenschaftszweck kann sinnvoll erst beschrieben werden, wenn sich das Areal im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel befindet.

 

Die Nutzungen der verbleibendenden Gebäude durch die Bundeswehr und für die Unterbringung von geflüchteten Menschen durch das Amt für Wohnen und Grundsicherung im Dezernat IV schränken die Umsetzungen der in der Drucksache 0315/2019 genannten Schritte nachhaltig ein. Daher schlägt die Verwaltung vor, zunächst den Quartiersentwicklungsprozess für den Stadtteil voranzubringen und die sich daraus ergebenden Ableitungen für die Bauleitplanung in den Prozess einzuspeisen. Die bisher beteiligten und engagierten Gruppen rund um das Areal der Marinetechnikschule werden dabei einbezogen.

 

Ein solcher Quartiersentwicklungsprozess stellt insbesondere folgende Fragestellungen in den Mittelpunkt der Betrachtungen:

  • Welche Orte und Institutionen helfen dem Stadtteil bei der Entwicklung zu einem inklusiven Quartier? Gibt es eine Stadtteilmitte bzw. zentrale Orte in den einzelnen Quartieren des Stadtteils?
  • Welche Personengruppen sind besonders auf diese Orte und Institutionen angewiesen?
  • Kann das Areal der Marinetechnikschule beitragen, diese Orte und Institutionen zu schaffen bzw. neu zu etablieren?
  • Welches Verhältnis von Wohnen und gewerblichen Nutzungen soll im Interesse eines inklusiven Quartiers angestrebt werden?
  • Wie ist das Wechselverhältnis zum neuen Quartier des Anscharparks?
  • Welche Vorstellungen im Stadtteil und in der Stadt bestehen für die Wohn- und Gewerbenutzung des Areals?
  • Wie können sich diese Nutzungen in das Gefüge des Stadtteils einfügen?

III.      Weitere Vorgehensweise

Die Abarbeitung dieser Fragestellungen sollen kombiniert werden mit den Einschätzungen und Untersuchungen des Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung (vhw), der schon in anderen Stadtteilen (Suchsdorf, Elmschenhagen, Gaarden) mitgewirkt hat, die Wünsche und Bedürfnisse der Wohnbevölkerung und die Anforderungen der neuen Nutzer zu erheben. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger war insbesondere in den Prozessen in Suchsdorf und Elmschenhagen sehr bereichernd.

Die Moderation wird durch den für Quartiersentwicklung neu gewonnenen Mitarbeiter im Dezernat IV sichergestellt.

Ob und in welchem Umfang externer Sachverstand notwendig ist, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Die vom Stadtplanungsamt voranzutreibende Übernahme des Areals in das Eigentum der Landeshauptstadt Kiel und die kooperative Wertermittlung bleiben von diesem Quartiersentwicklungsprozess unberührt. Zwischen den beteiligten Dezernaten wird ein Verfahren abgestimmt, wie die unterschiedlichen Erkenntnisse immer wieder zusammengefürt werden können, damit die weiteren Planungen sich auch weiterhin an den Vorstellungen des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes „Wir machen Wik“ orientieren können.

 

Ob und ggf. wann es hilfreich sein kann, eine Stadtteilgenossenschaft als Unternehmensgründung zu errichten, wird im Laufe der Quartiersentwicklung neu geklärt. Ein Verein als Vorläufer könnte auch unmittelbar gegründet werden.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

 

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