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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0138/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Mit Beschlussvorlage 0597/2018 wurde der Teilfortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Kieler Ostufer für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf zugestimmt und das Maßnahmengebiet Neumühlen-Dietrichsdorf für das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ festgelegt. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, für das Maßnahmengebiet einen Sanierungsträger zu bestellen. Mit dieser gescftlichen Mitteilung wird der aktuelle Sachstand für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf dargelegt.

 

Mit Schreiben vom 06.02.2019 hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein der städtebaulichen Planung und dem Einsatz von Städtebaufördermitteln zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Zustimmung zur räumlichen Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf erteilt.

 

Daraufhin wurde das europaweite offene Ausschreibungsverfahren durchgeführt, um einen Sanierungsträger zur Unterstützung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme bestellen zu können. Am 01.08.2019 wurde mit der Firma GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH der Sanierungsträgervertrag gem. § 157 BauGB abgeschlossen und im Oktober 2019 das Treuhandvermögen zur weiteren Verwaltung übergeben.  

 

Programmjahresantrag 2020

Im Jahr 2020 wird ein Programmjahresantrag über 1 Mio. € beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein eingereicht, um das Treuhandvermögen finanziell ausreichend für die Durchführung der Baumaßnahmen auszustatten.

 

rderfähige Projekte

Mit Maßnahmenplan vom 19.02.2019 wurden folgende Projekte vom Ministerium als förderfähig eingestuft:

 

  • Verfügungsfonds

Seit letztem Jahr können für die Bevölkerung des Maßnahmengebiets kleinteilige Projekte zur Stärkung und Verbesserung der Lebensbedingungen aus dem Verfügungsfonds (jährlich 30.000,- €) finanziert werden. Näheres kann der Beschlussvorlage 0247/2019 entnommen werden.

 

  • Neubau Kindertagesstätte

Bei den Vorbereitenden Untersuchungen zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts Kieler Ostufer wurde festgestellt, dass das Betreuungsangebot für Kinder von 0 6 Jahren dem Bedarf und der Nachfrage im Stadtteil nicht gerecht wird. Der Neubau einer Kindertagesstätte wurde daher als Maßnahme mit aufgenommen. Als Standort wurde das Grundstück an der Straße Geldbeutel gefunden. Gemäß B 2.2.5 Abs. 2 Nr. 3 der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein wird das Jugendamt einen Investor, der gleichzeitig auch die Trägerschaft übernimmt, die Kindertagesstätte bauen lassen. Die Kosten sind bis zu 80 % förderfähig und werden aus Städtebauförderungsmitteln generiert. Der Investor trägt einen Eigenanteil von mindestens 20%. Näheres zur Auswahl des Investors kann der Beschlussvorlage 1137/2019 entnommen werden. Es wird derzeit von Baukosten i.H.v. 2,5 Mio. € ausgegangen. Als Träger und Investor wurde im Jugendhilfeausschuss die KiTa Hand in Hand gGmbH ausgewählt.

 

  • Umgestaltung der Grünanlage und des Spielplatzes am Albert-Schweitzer-Weg

Anlass der Neugestaltung ist ein akuter Bedarf des unterversorgten Stadtteils an qualitätsvollen Spielflächen, dieser wurde durch die Bebauung eines Teils des Kinderspielplatzes Probsteier Platz und den Wegfall des Bolzplatzes an der Straße Geldbeutel noch verstärkt. Das Areal des Spielplatzes am Albert-Schweitzer-Weg erstreckt sich über eine Fläche von ca. 1,3 Hektar am Fördehang zwischen dem Heikendorfer Weg und dem Albert-Schweitzer-Weg in Neumühlen-Dietrichsdorf. Am nördlichen Teil der Grünanlage befindet sich ein Spielplatz mit einer Flächengröße von insgesamt 939 m².

 

Mit der Neugestaltung soll die gesamte Grünanlage als Bestandteil des übergeordneten Grünzuges „Ostuferhöhenweg“ qualitativ und funktional aufgewertet werden. In der Grünanlage soll ein generationsübergreifendes Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geschaffen werden. Neben einer intensiven Spielnutzung, welche überwiegend in den bestehenden Spielflächen angesiedelt, aber mit der Neugestaltung der Grünanlage deutlich ausgeweitet werden wird, soll die Anlage Möglichkeiten zur Erholung und zum Verweilen bieten und im Einklang mit den umliegenden Waldflächen gestaltet werden. Es wird angestrebt, das bestehende Wegesystem hinsichtlich einer barrierearmen Wegeverbindung zwischen Albert-Schweitzer-Weg und Heikendorfer Weg zu optimieren.

 

Im Vorfeld der Planung soll Ende März 2020 eine zielgruppenspezifische Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Anwohner*innen des Stadtteils durch das Büro Soziale Stadt Neumühlen- Diedrichsdorf und das städtische Kinder- und Jugendbüro durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Spielleitplanung werden in den Planungsprozess mit einfließen. Mit den Ergebnissen dieses Verfahrens werden zielgruppenspezifische Belange erfasst und in eine bedarfsgerechte Planung überführt. Die Erhebungen der Spielleitplanung zeigen, dass die Unterversorgung des Stadtteils an Flächen für Kinder und Jugendliche, die ca. 40% des Versorgungsgrades entspricht, von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen deutlich wahrgenommen wird. Unabhängig von den Kennwerten, die immer nur einen Teil der Freiraumqualitäten abbilden können, wird der Mangel von der Bevölkerung deutlich formuliert.

 

Um eine möglichst hohe Transparenz und eine große Akzeptanz des Planungsprozesses in der Bevölkerung zu schaffen, wird das Baudezernat ein Realisierungswettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe durchführen. Dieses förderfähige Verfahren wurde mit dem Ministerium abgestimmt und wird mit Unterstützung des Sanierungsträgers vorbereitet. Die Maßnahme wird am 27.02.2020 im Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf vorgestellt. Es wird derzeit von geschätzten Kosten von ca. 1,1 Mio. € ausgegangen.

 

Entwicklung des Treuhandvermögens

Die beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht gibt Aufschluss über die Entwicklung des Treuhandvermögens Neumühlen-Dietrichsdorf. Bezüglich der Kostenansätze in der beigefügten Übersicht ist zu beachten, dass es sich bei den Maßnahmen in Planung um Kostenschätzungen handelt.

 

 

Weiteres Verfahren

Die Planungen r die beiden Maßnahmen „Neubau einer Kindertagesstätte“ und die „Umgestaltung der Grünanlage inkl. Spielplatz am Albert-Schweitzer-Weg“ werden weiter verfolgt. Weitere Maßnahmen sind derzeit aufgrund fehlender Kapazitäten in den Fachämtern noch nicht in Planung.

 

Kosten/Folgekosten

Bisher liegen Zuwendungsbescheide über das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf in Höhe von 3.044.000,- € vor.

 

Der Bund und das Land gewähren jeweils 1/3 der Zuschüsse. Die Landeshauptstadt Kiel erbringt in der Regel ebenfalls 1/3 der Städtebaufördermittel aus eigenen Haushaltsmitteln.

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

 

 

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Anlagen

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