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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0212/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

  1. Antrag

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Letter of Intent (LoI) in Form der beiliegenden Kooperationsvereinbarung mit der Union Investment Real Estate GmbH abzuschließen (Anlage 1).
  2. Der beigefügte Auslobungstext zum hochbaulichen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für das Aufstiegsbauwerk Holstentörn wird inhaltlich freigegeben (Anlage 2).

 

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Sachverhalt/Begründung

  1. Begründung

 

Anlass für die Vorlage des LoI sowie des Auslobungstextes zum Realisierungswettbewerb bildet der folgende Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Variante A der Machbarkeitsstudie (vgl. Drs.

0556/2018) zum Aufstiegsbauwerk das bereits beschlossene planerische

Wettbewerbsverfahren (vgl. Drs. 0984/2016) vorzubereiten und nur in der Variante

Sanierung“ weiterzuverfolgen. Um eine Beteiligung der Vertragspartner zu ermöglichen,

wird die Verwaltung beauftragt, einen Letter of Intent (LoI) mit ihnen anzustreben. Die

Auslobung und der LoI werden nach finaler Abstimmung mit den Vertragspartnern Union

Invest und Highstreet der Selbstverwaltung zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.

Sofern sich zukünftig durch weitere Planungen in diesem Bereich die städtebauliche

und/oder verkehrliche Situation so weit ändert, dass hierdurch vertragliche

Verpflichtungen der LHK zum Aufstiegsbauwerk berührt werden, sind der

Selbstverwaltung Vorschläge zur Änderung des Vertrages und zur mittel- und

langfristigen Entwicklung der städtebaulichen Situation in diesem Bereich vorzulegen.“

 

(Alternativantrag zu Drs. 0537/2019 "Aufstiegsbauwerk Holstentörn" (TOP Ö8.9) in der durch Beschluss des Änderungsantrags 0608/2019 geänderten Form (Änderungen in Fettdruck))

 

 

Die Inhalte des LoI sowie des Wettbewerbs werden nachfolgend kurz zusammengefasst sowie im Anhang zur Beschlussvorlage übermittelt.

 

Letter of Intent (LoI) der Union Investment Real Estate GmbH

 

Der LoI umfasst folgende wesentliche Punkte:

 

Abschnitt 1 des LoI enthält eine Absichtserklärung zur gemeinsamen Durchführung und Finanzierung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs. Union Investment wird sich mit einem Drittel an den Kosten des Wettbewerbs beteiligen und einen Sachpreisrichter stellen. Ausloberin ist die Landeshauptstadt Kiel, die auch die übrigen Kosten des Wettbewerbs trägt.

 

In Abschnitt 2 geben beide Parteien eine Absichtserklärung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit auch nach Abschluss des Wettbewerbs. Beide Parteien sind sich einig, dass eine Beteiligung von Union Investment an weiteren Kosten dieser Planung und Realisierung offen und den weiteren Verhandlungen der Parteien untereinander vorbehalten ist.

 

Der bestehende trilaterale Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel, der Highstreet A Portofolio GbR sowie der Union Investment Real Estate GmbH aus dem Jahr 1989 wird weiterhin Bestand haben. Dies wird in Abschnitt 3 des LoI dargestellt. 

 

In Abschnitt 4 des LoI wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass Union Investment bereits vor der Realisierung des Wettbewerbs Schönheitsreparaturen am Aufstiegsbauwerk und Baumaßnahmen am Übergang zum Gebäudekomplex Karstadt/Sophienhof vornehmen wird. Die hier vorgesehenen Arbeiten (Austausch der Schwingtüren durch Schiebetüren, Erneuerung Innenanstrich und Einbau neuer Leuchten) sind mit der Landeshauptstadt Kiel abgestimmt und vertraglich gesichert. Die Kosten trägt alleinig Union Investment. Eine Verpflichtung (z.B. aus vertraglichen Grundlagen) für Union Investment zur Kostenübernahme der vorgenannten Maßnahmen besteht nicht. Die Maßnahmen sind freiwillige Maßnahme von Union Investment und dienen allein dem gemeinsamen Interesse kurzfristig (d.h. noch vor Durchführung des Wettbewerbs) die Aufenthaltsqualität des Aufstiegsbauwerks und der Brücke zu steigern.

 

 

Wettbewerb Aufstiegsbauwerk Holstentörn

 

Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt in Abstimmung mit der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH und der Union Investment Real Estate GmbH das heute vorhandene Aufstiegsbauwerk zum Einkaufskomplex Holstentörn und Sophienhof zu sanieren.

 

Der aktuelle Zustand des Bauwerks, gelegen in der südlichen Verlängerung der Fußngerzone Holstenstraße auf dem Holstenplatz, erfordert in Teilbereichen aufgrund von erheblichen technischen wie baulichen Mängeln Aufwertungsmaßnahmen.

 

Vorrangiges Ziel ist es, die technischen und baulichen Mängel des Bauwerks zu beseitigen und eine funktionsfähige Erschließung des Gebäudekomplexes Karstadt und Sophienhof sicher zu stellen. Darüber hinaus soll das Bauwerk durch eine neue Überdachung sowie ein Farb- und Lichtkonzept städtebaulich besser integriert werden.

 

In einem Ideenteil werden darüber hinaus Entwürfe für die öffentlichen Räume unterhalb der Brücke erwartet. Für den Bereich südlich des Ziegelteichs sollen Ideen zur Unterbringung einer Mobilitätsstation erarbeitet werden. Im nördlichen Bereich, unterhalb des Aufstiegsbauwerks, soll optional die Unterbringung einer WC-Anlage und kleinen Handelsnutzung geprüft werden.

 

Es wird ein nichtoffener, hochbaulicher Einladungswettbewerb für Architekten/-innen ausgelobt. Das Verfahren wird anonym in einer Bearbeitungsphase durchgeführt. Die Wettbewerbskosten (Verfahrensmanagement, Bearbeitungshonorare, Preisgelder) betragen rd. 60.000 € (brutto). Haushaltsmittel stehen ausreichend zur Verfügung.

 

 

 

Hinweis:

Der Ortsbeirat Mitte hat sich in seiner Sitzung am 18.02.2020 mit dieser Vorlage befasst. Das Vorgehen der Verwaltung wird ausdrücklich begrüßt.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach dem Abschluss des Wettbewerbs ist folgendes weiteres Vorgehen geplant:

  1. Präsentation der Wettbewerbsergebnisse vor dem Bauausschuss
  2. Konkretisierung des Siegerentwurfes sowie Erarbeitung einer Kostenschätzung
  3. Verhandlung mit Union Investment als Vertragspartner über eine anteilige

Kostenübernahme der Sanierung

  1. Erarbeitung einer Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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