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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0397/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 05.06.2019 (Drs. 0547/2019) wurde das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen beauftragt, ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendkommission zu erarbeiten und umzusetzen. Das Konzept soll an die Leitlinie zur Bürgerbeteiligung anschließen. Bis zur endgültigen Beschlussfassung durch die Ratsversammlung soll ein regelmäßiger Bericht über den aktuellen Stand im Jugendhilfeausschuss erfolgen.

 

Bestandteile dieses Konzeptes sollen lt. Beschluss sein:

1)   Die Kinder- und Jugendbeteiligung an Entscheidungsprozessen der Landeshauptstadt Kiel ist eine Querschnittsaufgabe, die in allen Bereichen von Verwaltung und Selbstverwaltung im Sinne von § 47f GO wahrzunehmen ist.

2)   Die Ämter sollen befähigt werden Kinder- und Jugendbeteiligung qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich durchzuführen bzw. zu beauftragen. Dafür müssen sowohl finanzielle als auch personelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.

3)   Wann die Verwaltung Kinder und Jugendliche beteiligen muss, soll für alle Mitarbeiter*innen transparent und klar sein.

4)  Erarbeitung einer Handlungsleitlinie für Entscheidungen im o.g. Sinne, an denen Jugendliche und Kinder zu beteiligen sind. Die Leitlinie soll für Kinder und Jugendliche verständlich sein.

5)   Das Kinder- und Jugendbüro soll in seiner Querschnittsfunktion bestärkt und ausgebaut werden.

6)   Es soll ein Begleitgremium mit einer Grundbesetzung aus Selbstverwaltung, Verwaltung und Jugendvertretung eingerichtet werden, das den Prozess begleiten soll und regelmäßig über die Umsetzung des Konzeptes berichtet.

 

Dieser Prozess soll durch

1)   eine Evaluation des derzeitigen Standes von Beteiligungsverfahren innerhalb der Stadtverwaltung,

2)   die Einrichtung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe und

3)   die Förderung einer sozialraumorientierten Einbindung verschiedener Institutionen und Akteure, von Jugendeinrichtungen, Schulen, Vereinen und Initiativen verstetigt werden.

 

 

Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung wird der Selbstverwaltung erstmalig über das Vorgehen und den aktuellen Stand zur Umsetzung des Beschlusses berichtet.

 

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung. Dieses Recht gehört zur Basis unserer Demokratie und wurde in zahlreichen internationalen und nationalen Gesetzestexten festgeschrieben. Als gemeinsame Grundlage der konzeptionellen Arbeit dienen die gesetzlichen Regelungen (u.a. UN-Kinderrechtskonvention, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Gemeindeordnung, usw.), bestehende Beschlüsse der Selbstverwaltung sowie Impulse aus der Fachliteratur, beispielsweise der Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

 

In Kiel gibt es bereits gute Ansätze für die Kinder- und Jugendbeteiligung. Das Kinder- und Jugendbüro ist überall dort beteiligt, wo Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt werden, wie u.a. in Schulen, Freizeitstätten, im Sport, in öffentlichen Räumen, sowie in der Verwaltung. Das Kinder- und Jugendbüro nimmt in der Kieler Stadtverwaltung eine Querschnittsfunktion ein, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen vertreten zu können. Auch die Beratung und Begleitung der politischen Interessenvertretung von und durch Kinder und Jugendliche wird durch das Kinder- und Jugendbüro gewährleistet. Das Kinder- und Jugendbüro ist auch Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die ihre Interessen äern möchten. Es unterstützt sie bei der Planung und Durchführung von Anliegen oder vermittelt an die geeigneten Stellen weiter.

Seit dem Jahr 2015 wird der Kinder- und Jugendbeirat, Junger Rat, vom Kinder- und Jugendbüro begleitet und beraten. Darüber hinaus unterstützt das Kinder- und Jugendbüro bei der Umsetzung der Spielleitplanung und führt eigene Beteiligungsverfahren durch, wie unter anderem bei der Neugestaltung von Kinderspielplätzen, wo Kinder in die Planungsprozesse eingebunden werden.

 

Es finden bereits vielzählige Beteiligungsformate in Kiel statt. Kinder- und Jugendliche werden zum Beispiel im Zukunftsdialog Kiel 2042 mit kreativen Methoden, wie dem Beteiligungs-Kit und dem Jugendparlament, bei dem spielerisch Kiels Zukunft skizziert wird, angesprochen, um weit in die Zukunft des dann 800jährigen Kiels denken zu können, Gelegenheiten und Chancen zu erkennen und sich mit grundlegenden Zukunftsfragen aller Ebenen des Gesellschaftslebens auseinanderzusetzen.

 

 

Erarbeitung des Konzeptes und einer Handlungsleitlinie zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel

 

Zur Erstellung eines verbindlichen Konzeptes und einer Handlungsleitlinie Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel wird prozesshaft vorgegangen. Auch die Perspektive der Kinder und Jugendlichen wird eingebunden werden. Zur Vorbereitung des Prozesses fanden Gespräche in der Verwaltung sowie mit der Kinder- und Jugendkommission unter Beteiligung des Jungen Rates statt.

 

 

Evaluation des derzeitigen Standes von Verfahren zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Verwaltung

 

Laut Beschluss der Ratsversammlung (Drs. 0547/2019) soll zu Beginn des Prozesses eine Evaluation durchgeführt werden, die den derzeitigen Stand der Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen erfasst.

 

Diese Evaluation wurde am 16. März 2020 in einem freihändigen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Von allen drei angeschriebenen Unternehmen lagen bis zum Ende der Frist am 17. April 2020 gültige Angebote vor. Den Zuschlag für die Durchführung der Evaluation erhielt das Kommunalpädagogische Institut (kp­-i) aus Hamburg. Der Beginn des Evaluationsprozesses soll schnellstmöglich erfolgen und im Idealfall im November 2020 abgeschlossen sein.  Aufgrund der Pandemie ist jedoch mit Verzögerungen zu rechnen. Die Evaluation umfasst folgende Punkte:

1. Ermittlung der Ausgangslage

Grundsätzlich gilt es vorab zu prüfen, welche Konzepte und Verfahren hinsichtlich der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommune aktuell vorhanden sind und welche Stakeholder mit welchen Formen der Beteiligung in der Landeshauptstadt Kiel agieren.

 

2. Durchführung von Befragungen

Im zweiten Schritt werden die mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen befassten Ämter, Abteilungen, Personen qualitativ und quantitativ mittels standardisierter Fragebögen und Interviews befragt werden. Als Zielgruppe kommen hierbei verantwortliche, betroffene und beteiligte Akteur*innen der Stadtverwaltung in Betracht. Eine Befragung von Kindern und Jugendlichen mittels qualitativer Interviews ist ebenfalls vorgesehen. Die Erarbeitung der Fragestellungen erfolgt gemeinsam mit der Auftraggeberin, eine ämterspezifizierte Befragung ist für die Evaluation hierbei unerlässlich.

 

3. Evaluationsbericht

Die Ergebnisse der Evaluation werden während des Evaluationsprozesses dokumentiert und am Ende in Form eines Abschlussberichtes schriftlich festgehalten. Der Bericht wird u.a. einem ämterübergreifenden Gremium präsentiert. Alle Ergebnisse werden sowohl in analoger als auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt

 

 

Einrichten einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe

Kinder und Jugendliche sind an Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, zu beteiligen, wenn der Bedeutsamkeit der Angelegenheit eine gesteigerte Intensität zukommt (vgl. Kommentierung des 47fGO von Schliesky/Tischer). Der Begriff des „Berührens“ verlangt eine gesteigerte Intensität und liege nur dann vor, wenn die Entscheidung bei einem Vorhaben in die eine oder andere Richtung sich bezüglich der Interessen unmittelbar ebenfalls in die eine oder die andere Richtung auswirkt. Nur mittelbare Auswirkungen auf die Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die letztlich jeder kommunalen Entscheidung anhaften, genügen nicht.

Als Beispiele werden benannt die Errichtung oder die Änderung von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, wie z.B. Kinderspielplätze, Kindertagesstätten, Bolzplätze, Sporteinrichtungen, Jugendbegegnungsstätten, Schulen, Schulhöfe, Badeplätze, Fahrradwege, Jugendfeuerwehr, Turnhallen, Schwimmhallen. Die Beteiligung hat auch bei entsprechenden Planungen zu erfolgen, was insbesondere bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei der Schulentwicklungsplanung, der Jugendhilfeplanung, der Verkehrswegeplanung und der Ordnung der Schülerbeförderung zu berücksichtigen ist.

Davon ausgehend sind eine Vielzahl an städtischen Ämtern bei der Evaluation des aktuellen Standes der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie der Bearbeitung des Beschlusses in der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe bzw. Unterarbeitsgruppen zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere das Grünflächenamt, das Stadtplanungsamt, das Tiefbauamt, die Immobilienwirtschaft, das Amt für Sportförderung, das Jugendamt, das Amt für Schulen und natürlich das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen.

 

Die ämterübergreifende Arbeitsgruppe soll im Herbst 2020 erstmalig tagen und anschließend zu einem Auftakt- Verwaltungsworkshop zusammenkommen, um die verschiedenen Aspekte rund um die Kinder- und Jugendbeteiligung zu diskutieren und erste Bausteine zu den Rahmenbedingungen für eine gelingende Kinder- und Jugendbeteiligung sowie Eckpunkte für die zu erarbeitende Handlungsleitlinie zu entwickeln. Die Ergebnisse der Evaluation sollen dann vorgestellt werden. Im Anschluss daran, werden die Arbeitsergebnisse in der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe in unterschiedlichen Formaten inhaltlich vertieft und bearbeitet. Um die Vielfalt der Thematik abbilden zu können wird methodisch mit unterschiedlichen zielgruppenorientierten und themenspezifischen Formaten gearbeitet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Prozess

 

Natürlich sind Kinder und Jugendliche im Prozess der Erstellung des Konzeptes zur Kinder- und Jugendbeteiligung und der Evaluation der Ausgangslage zu beteiligen. Dafür sind unterschiedliche zielgruppenorientierte und themenspezifische Formate nötig. Das Kinder- und Jugendbüro wird auf die Kinder- und Jugendbeteiligung im Prozess ein besonderes Augenmerk legen. Um eine sozialraumorientierte Einbindung verschiedener Institutionen und Akteure, wie von Jugendeinrichtungen, Schulen, Vereinen und Initiativen bereits im Prozess zu ermöglichen, sind beispielsweise auch Workshops mit Kindern- und Jugendlichen gemeinsam mit deren Stakeholder, wie Kitas, Jugendtreffs und Schulen sinnvoll.

Der Junge Rat wird zudem mit zwei Mitgliedern im Begleitgremium vertreten sein.

Einrichten des Begleitgremiums

 

Das Begleitgremium wird die Arbeit der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe begleiten und Impulse sowie Handlungsoptionen diskutieren und in den Prozess geben. Das Gremium wird vierteljährlich und zusätzlich nach Bedarf tagen.

 

Das Begleitgremium setzt sich zusammen aus drei Delegierten der Kinder- und Jugendkommission, zwei Delegierten des Jungen Rates und 5 Vertreter*innen der Verwaltung: Amtsleitung Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Abteilung 56.2, OB-P Bürgerbeteiligung, Referate der Dezernate II und V. Durch die Einbeziehung einer Person aus dem Sachbereich OB-P - Bürgerbeteiligung soll sichergestellt werden, dass die Bearbeitung der unterschiedlichen Themen die Erfahrungen, Regelungen und Impulse aus der Leitlinie Bürgerbeteiligung kontinuierlich aufgreift.

 

Zu den Sitzungen können Gäste (z.B. weitere Fachleute aus der Verwaltung) eingeladen werden, deren Anwesenheit und Mitberatung auf der Grundlage der Themenschwerpunkte der Sitzung erforderlich oder wünschenswert ist. Die Sitzungsleitung erfolgt durch die Amtsleitung des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen. Das Amt 56 stellt zudem die Geschäftsführung sicher. Das erste Treffen des Begleitgremiums ist im August 2020 vorgesehen.

 

 

Es ist geplant, dass die Erarbeitung des Konzeptes zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel zum Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein wird und die Ergebnisse anschließend der Selbstverwaltung vorgelegt werden. Im Jugendhilfeausschuss wird fortlaufend über den Prozessverlauf informiert werden. Über die Ergebnisse der Evaluation wird entsprechend berichtet.

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

 

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