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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0539/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Mit der Drucksache 0196/2019 wurde im September 2019 das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft bis 2021 durch die Ratsversammlung beschlossen. Gemäß Ziffer 3 des Beschlusses ist die Verwaltung verpflichtet, das Bauprogramm halbjährlich zu aktualisieren und über Veränderungen zu berichten. Aufgrund des durch die Corana-Pandemie eingeschränkten Sitzungsbetriebes im Frühjahr 2020 erfolgt die Berichterstattung erst jetzt.

 

Der aktuelle Stand des Bauprogramms ist in der Anlage beigefügt. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Anlage, insbesondere hinsichtlich der abgebildeten Zeiträume, den Fokus auf das Arbeitsprogramm der Immobilienwirtschaft bis einschließlich 2021 legt. Die Umsetzung einzelner laufender Maßnahmen wird über 2021 hinaus andauern.

 

Dargestellt sind ausschließlich Maßnahmen mit einem Volumen größer eine Million Euro. Darüber hinaus arbeitet die Verwaltung mit Hochdruck an verschiedensten Maßnahmen sowohl im Bildungs- als auch Kommunalbau.

 

Die Fortschreibung des Arbeitsprogramms ab 2022 wird erfolgen, sobald über die Aufstellung des Schulbauprogramms 2.0 die neu aufzunehmenden Neubau- und Sanierungsvorhaben konkreter definiert sind. Bis dahin wird der Zeitraum ab 2022 perspektivisch abgebildet.

 

Gegenüber der im September 2019 beschlossenen Fassung haben sich im Bauprogramm zwischenzeitlich folgende Änderungen ergeben.

 

 

Bildungsbau

 

1. Laufende Maßnahmen

 

  • Aufgelistet sind nur die laufenden bzw. perspektivisch startenden Maßnahmen.

Sofern sich seit der letzten Fassung Änderungen ergeben haben, wurden die Zeitrahmen einzelner Maßnahmen angepasst. Inhaltlich wurde darüber bereits in der laufenden Berichterstattung über den Fortgang der Schulbaumaßnahmen informiert.

 

  • Eine redaktionelle Änderung wurde bei der Gemeinschaftsschule Friedrichsort vorgenommen. Hier wird die Sanierung der ehemaligen Bücherei jetzt gesondert ausgewiesen, da sich die Maßnahme durch den dauerhaften Auszug der Stadtteilbücherei und die schulische Nachnutzung der Flächen wesentlich verändert hat.

 

  • Neu aufgenommen in diese Kategorie wurden für 2021 mit der Sanierung des Verwaltungstraktes und dem Umbau der Verwaltung und des Lehrerzimmers zwei Maßnahmen an der Grundschule Kronsburg, die sich an die bereits laufenden Maßnahmen anschließen. Die Anmeldung der erforderlichen Mittel erfolgt zum Haushalt 2021.

 

  • Ebenfalls neu aufgenommen wurde der Neubau einer Sporthalle in Wellsee. Im Zuge der im Februar 2020 erfolgten Priorisierung wurde auch festgelegt, dass diese Maßnahme nachrücken soll, sobald dafür personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dies ist nun der Fall. Die erforderlichen Planungsmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

2. Neu priorisierte Maßnahmen mit Beschlussfassung der Ratsversammlung am 20.02.2020

 

  • In der letzten Fassung des Bauprogramms wurden unter Ziffer 2. die Maßnahmen dargestellt, die durch die Ratsversammlung neu zu priorisieren waren. Der Beschluss zur Priorisierung wurde durch die Ratsversammlung am 20.02.2020 (Drs. 0042/2020) gefasst. Parallel wurden mit der Drucksache 0058/2020 die erforderlichen Planungsmittel für die Maßnahmen beschlossen.

 

  • Dem folgend weist das aktuelle Programm jetzt die priorisierten Maßnahmen „Neubau einer Grundschule Gaarden“, „Erweiterung der Max-Tau-Schule“, „Sanierung der Adolf-Reichwein-Schule“ und „Erfüllung der Raumstandards an der Klaus-Groth-Schule“ aus. Im weiteren Verlauf werden diesen Maßnahmen dann unter Ziffer 1. „Laufende Maßnahmen“ geführt werden.

 

3. Neu erteilte Prüfaufträge

 

  • In der Aufstellung der schulischen Bedarfe für das Schulbauprogramm 2.0, aus der die unter 2. genannten Maßnahmen vorgezogen wurden, sind acht Schulen mit einem größeren baulichen Erweiterungsbedarf benannt. Die Immobilienwirtschaft wurde beauftragt, die Flächenverhältnisse an den jeweiligen Standorten auf die tatsächlichen Erweiterungsmöglichkeiten zu prüfen. Diese Prüfungen wurden durch die Immobilienwirtschaft abgeschlossen und die Ergebnisse dem Amt für Schulen zur weiteren Erörterung übermittelt.

 

  • Parallel dazu gibt es die Überlegung, die Erweiterungsbedarfe an den Gemeinschaftsschulen durch den Neubau einer neuen zentralen Gemeinschaftsschule zu kompensieren. Für den möglichen Neubau wurde die Fläche am RBZ Schützenpark, auf der sich zurzeit das Hochhaus befindet, als geeignet gelegen identifiziert. Zur Prüfung der Realisierbarkeit eines Schulneubaus wurde durch die Immobilienwirtschaft eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Auch diese Prüfung ist abgeschlossen und das positive Ergebnis liegt dem Amt für Schulen zur weiteren Erörterung vor.

 

  • Aus dem ersten Schulbauprogramm sind noch verschiedene Sporthallen zu realisieren, die gemäß Beschlusslage im Schulbauprogramm 2.0 zu realisieren sind. Zudem würde die Weiterentwicklung des Holstein-Stadions den Wegfall der Holsteinhalle bedeuten. Die Immobilienwirtschaft hat verschiedene Standorte für Sporthallen überprüft und die Ergebnisse zur weiteren Erörterungen an das Amt für Schulen übergeben.

 

4. Nachrückende Maßnahmen bei entsprechenden Kapazitäten

 

  • Bei beiden Maßnahmen handelt es sich um dringende Sanierungsmaßnahmen, die ebenfalls zeitnah nachrücken sollten, da auch angesichts des hohen Handlungsdrucks im Neubau die zwingend notwendige Sanierung des Bestandes nicht vernachlässigt werden darf.

 

 

 

 

 

  • Für die kleine Sporthalle am Schulzentrum Elmschenhagen wurde bereits ein Gutachten hinsichtlich der Sanierungsfähigkeit erstellt, das derzeit noch ausgewertet wird. Da die Immobilienwirtschaft davon ausgeht, die Maßnahme in 2021 aufnehmen zu können, wurden bereits auch schon Planungsmittel zum Haushaltsentwurf 2021 angemeldet.

 

5. Aktuell geschobene Maßnahmen (Zeitraum ab 2022)

 

  • Hier sind nachrichtlich noch einmal die Maßnahmen aufgeführt, die zu Gunsten der unter 2. genannten Maßnahmen zur Schaffung neuer Schulplätze zurückgestellt wurden. Diese sind mit der Aufstellung des Schulbauprogramms 2.0 neu zu priorisieren. Soweit für diese Maßnahmen bereits Investitionsmittel veranschlagt waren, wurde bzw. wird der Haushalt im laufenden Jahr 2020 bzw. mit der Aufstellung für das Jahr 2021 angepasst, indem die Mittel auf die neuen Maßnahmen übertragen oder an den Gesamthaushalt zurückgeführt werden.

 

  • Bezüglich der Werkhalle am RBZ hatte sich mit Beschlussfassung der Drucksache 0217/2020 im März 2020 eine neue Perspektive ergeben, da die Errichtung eines Neubaus im Rahmen der Lernortkooperation Friedrichsort angestrebt wurde. Da die Pläne für die Lernortkooperation jetzt nicht weiterverfolgt werden, ist der Ersatzbau für die Werkhalle des RBZ am Standort Schützenpark neu zu priorisieren.

 

6. Maßnahmen Schulbauprogramm 2.0 (Zeitraum ab 2022)

 

Es wird perspektivisch auf die für den Zeitraum ab 2022 neu aufzunehmenden Neubau- und Sanierungsvorhaben hingewiesen, die in der Aufstellung des Schulbauprogramms 2.0 noch zu priorisieren sind.

 

Kommunalbau

 

1. Laufende Maßnahmen

 

  • Auch in der Darstellung des Kommunalbaus wurden analog zum Bildungsbau die entsprechenden redaktionellen Anpassungen hinsichtlich der Zeiträume und fertiggestellten Maßnahmen vorgenommen.

 

  • Inhaltlich haben sich beim (Alten) Rathaus Ergänzungen ergeben, da zu den bisher abgebildeten Sanierungsmaßnahmen umfassende Brandschutzmaßnahmen und begleitend erforderliche größere Elektroarbeiten hinzukommen. Derzeit laufen die Vorplanungen, um den Gesamtumfang zu ermitteln bzw. abzustimmen und die Finanzierung in der Haushaltsaufstellung ab 2021 abbilden zur können.

 

  • Zur Kompensation der für die Maßnahmen am Rathaus benötigten Kapazitäten muss die Komplettsanierung des Dr. Wilhelm-Spiegel-Hauses zurückgestellt werden.

 

2. Maßnahmen in Vorbereitung / Vorklärung

 

Bei beiden Maßnahmen laufen die notwendigen Vorabstimmungen und Vorklärungen innerhalb der Verwaltung. Sie haben jedoch noch nicht den konkreteren Status erreicht, um als laufende Maßnahme geführt zu werden. Dazu fehlen in beiden Fällen noch die abschließenden Entscheidungen der zuständigen Dezernate zur Durchführung der Projekte.

 

3. Geschobene Maßnahmen

 

Wie unter 1. erläutert, musste die Maßnahme aus Kapazitätsgründen geschoben werden.

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

Anlage: Aktualisiertes Bauprogramm der Immobilienwirtschaft

 

 

 

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Anlagen

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