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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0728/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Benennung der Fläche an der Hörn/Querkai als Platz der Kinderrechte wird zugestimmt. Die Fläche umfasst das Flurstück 255 in der Besitzstandskarte sowie die sich davor erstreckende Verkehrsfläche und die Stufen bis zur Wasserlinie.
  2. Einer feierlichen Platzbenennung am 20. November 2020, dem Internationalen Tag der Kinderrechte, wird zugestimmt.
  3. Der Übernahme der Kosten für die Errichtung einer repräsentativen Tafel der Kinderrechte in Höhe von ca. 3500 € wird zugestimmt.
  4. Der Übernahme der Kosten für ein Beteiligungsverfahren der Kinder und Jugendlichen sowie des Ortsverbandes des Deutschen Kinderschutzbundes, des Jungen Rates, der Hochschulen und weiterer sachkundiger Institutionen im Frühjahr 2021 sowie für die Umsetzung der im Beteiligungsprozesses erarbeiteten Visualisierung der UN-Kinderrechtskonvention (Skulptur oder Ähnliches) werden kalkuliert und gesondert beantragt. Der auf der Fläche vorhandene Baumbestand bleibt dabei unangetastet.
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

In der Ratsversammlung im September 2019 wurde beschlossen, einen Platz der Kinderrechte in Kiel einzurichten. Die Federführung erfolgt durch das Jugendamt. In enger Abstimmung mit dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und unter Beteiligung des Stadtplanungsamtes, des Tiefbauamtes, des Grünflächenamtes sowie des Referats Kieler Woche wurde ein Prüfverfahren für mögliche geeignete Orte durchgeführt.

 

Durchführung des Prüfverfahrens:

 

Folgende Schritte erfolgten:

 

  1. Das Stadtplanungsamt erstellte eine Liste mit Aussagen zu 24 Plätzen, 5 Flächen wurden favorisiert, zwei weitere erschienen denkbar:
     

(1)   Querkai/Hörnspitze

(2)   Schuhmacherstr./Eggerstedtstr. - Platz bei der Nikolaikirche

(3)   Lorentzendamm/Martensdamm

(4)   Anna-Pogwisch-Platz (derzeit Parkplatz)

(5)   Platz Küterstr./Faulstr. (derzeit Parkplatz)

(6)   Arendtplatz

(7)   Europaplatz

 

  1. Nach einer Ortsbegehung des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendbüros des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen entfielen die Plätze (2) Platz bei der Nicolaikirche und (4) Anna-Pogwisch-Platz, die bauliche Umgebung wurde als für Kinder unattraktiv eingeschätzt.

 

  1. Die zu beteiligenden Ämter sendeten folgende Rückmeldungen:

 

Nr.

Fläche

ckmeldungen

Fläche geeignet

1

Querkai/

rnspitze

 

Grünstreifen mit Baumbestand nordöstlich des ISION-Gebäudes plus davorliegende Fläche bis zur Wasserlinie*

*in Verbindung zu sehen mit der Umgestaltung des angrenzenden Parkplatzes zu einer Spielfläche für Kinder in etwa 5 Jahren.

Eine Änderung des Namens in den Platz der Kinderrechte erscheint unkritisch.
 

Auf dem Grünstreifen ist eine Gestaltung unter Erhaltung des Baumbestandes nach der Kieler Woche 2021 möglich.  Die Fläche Nr. 255 ist bis zur Kieler Woche 2021 vertraglich vergeben. Eine Gestaltung zuvor müsste zur Kieler Woche ggf. zurückgebaut werden. Im Frühjahr erfolgt eine Neuausschreibung.

 

Auf den davorliegenden Verkehrsflächen ist eine Gestaltung nur sehr eingeschränkt und nach Absprachen möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

2

Schuhmacherstr./Egger-stedtstr.; Platz bei der

Nikolaikirche

 

Wurde in Schritt 2 bereits als

ungeeignet angesehen

 

Nein

3

Lorentzendamm/Martens- damm

 

Die Fläche ist Teil der Kunstmeile, eine Gestaltung ist nicht möglich

 

 

Nein

4

Anna-Pogwisch-Platz

(derzeit Parkplatz)

 

Wurde in Schritt 2 bereits als

ungeeignet angesehen

 

Nein

5

Platz Küterstr./Faulstr. (derzeit Parkplatz)

Umgestaltung im Rahmen des Innenstadtentwicklungskonzepts denkbar

 

Umwidmung der Parkflächen wird als Hürde angesehen

 

 

 

Nein

6

Arendtplatz

 

Alter Baumbestand;

eine Gestaltung ist nicht möglich

 

 

Nein

7

Europaplatz

Soll überplant werden, die Einbeziehung einer Gestaltung zu Kinderrechten ist denkbar; Umsetzung könnte in ca. 5 Jahren erfolgen.

Die davorliegende Fläche „Schevenbrücke“ ist vertraglich vergeben.

 

 

 

Nein

 

Somit bot sich der Platz an der Hörn/Querkai als zeitnahe Gestaltungslösung an.

 

  1. In der Folge fanden unter den benannten Ämtern zwei Ortstermine an der Hörn/Querkai statt.

 

Ergebnis

 

Nach Prüfung unterschiedlicher Optionen wird die Fläche Nr. 255 in der Besitzstandskarte an der Hörn/Querkai zusammen mit der Verkehrsfläche, die sich davorliegend bis zum Wasser erstreckt, als gut geeigneter Platz angesehen, um ihn entsprechend der Vorgaben des Ratsbeschlusses als Platz der Kinderrechte zu bezeichnen und zu nutzen (siehe Anlagen).

 

Der Platz liegt zentral an der Verbindung von Ostufer und Westufer. Aufgrund dieser besonderen Lage wurde der Platz sehr favorisiert.

Zudem erfolgt im Umfeld in den nächsten Jahren eine Bebauung mit ca. 2000 Wohneinheiten, zwei weitere Kitas sind in Planung. Dieser Platz wird in den nächsten fünf Jahren ergänzt durch die Umgestaltung einer angrenzenden, als Parkraum genutzten Fläche zu einer Kinderspielfläche.  

 

Dieser Vorschlag wurde zusammen mit dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen, mit dem Stadtplanungsamt, dem Tiefbauamt, dem Referat Kieler Woche und dem Grünflächenamt erarbeitet und abgestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Es wird aktuell von Kosten für eine Visualisierung in 2020 in Höhe von ca. 3500 € ausgegangen. Eine Deckung erfolgt unter KTR 36600102; KST 31933; SK 53180000.

 

Das weitere Vorgehen

 

-          Nach einem Beschluss in der Ratsversammlung über den Platz der Kinderrechte wird ein Schild für die Platzbenennung sowie ein kindgemäß gestaltetes größeres Schild zu den Kinderrechten im Rahmen einer großen Feier am Rand des Grünstreifens aufgestellt. Das Votum des Ortsbeirats Gaarden wird am 9. September 2020 eingeholt.

 

-          Am Freitag, den 20.11.2020 (Internationaler Tag der Kinderrechte) wird unter der Beteiligung von Stadtvertreter*innen, der zu beteiligenden Akteur*innen und der umliegenden Kindergärten und Schulen eine Feier zur Platzbenennung organisiert – unter Berücksichtigung entsprechende Hygienekonzepte.
 

-          Die Fläche wird bei der Fortschreibung der Sanierungsrahmenplanung mit aufgenommen.

 

-          In 2021 startet das Beteiligungsverfahren zur Visualisierung der Kinderrechte und Gestaltung des Platzes der Kinderrechte unter Einbindung von Kindern und Jugendlichen, des Jungen Rates, des Ortsverbandes des Deutschen Kinderschutzbundes, der Hochschulen und weiterer fachkundiger Institutionen, nachdem der Rahmen für die Gestaltungsmöglichkeiten mit allen zuständigen Ämtern (Stadtplanungsamt, Tiefbauamt; Referat Kieler Woche) ausgelotet ist.

 

-          Eine praktische Umsetzung erfolgt nach der Kieler Woche 2021. Die geplante Gestaltung wird in die für weitere drei Jahre erfolgende Ausschreibung der Flächen durch das Referat Kieler Woche mit einbezogen.

 

-          Der Junge Rat plant für den Internationalen Tag der Kinderrechte ebenfalls Aktivitäten. Das genannte Vorgehen soll gemeinsam koordiniert und ggf. kurzfristig angepasst bzw. miteinander verbunden werden.

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

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Anlagen

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