Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0882/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Gegenstand der Geschäftlichen Mitteilung


Dem Innen- und Umweltausschuss sowie dem Bauausschuss wird der fortgeschriebene Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Landeshauptstadt Kiel in der als Anlage beigefügten Entwurfsfassung zur Kenntnis gegeben. Dieser Entwurf wird Gegenstand der anlaufenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Erläuterung


Die Lärmbelästigung der Bevölkerung, d.h. welche Geräuschbelastungen als erheblich oder unzumutbar angesehen werden, wird regelmäßig durch das Umweltbundesamt untersucht. Nach der Untersuchung aus dem Jahr 2018 fühlen sich 75 Prozent der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt.rm ist für viele Menschen das vorrangige Umweltproblem.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde ein EU-weites Instrument zur Bekämpfung von Straßen-, Schienen- und Fluglärm geschaffen, welches durch Anpassung des BImSchG in nationales Recht umgesetzt wurde.

Um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern, ist nach der Umgebungslärmrichtlinie jede Gemeinde verpflichtet, ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu erarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben.

Grundlage r die hier vorgelegte Fortschreibung des Kieler Lärmaktionsplans bildet die rmkartierung 2017 (entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie und § 47 c BImSchG), über deren Abschluss der Innen- und Umweltausschuss durch die Geschäftliche Mitteilung 0290/2018 am 17.04.2018 informiert wurde.

Entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie ist der Lärmaktionsplan (Beschlussfassung der Ratsversammlung am 20.11.2014, Drs. 0887/2014) alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Beim Vergleich der Verkehrslärmkartierungen von 2012 und 2017 zeigte sich, dass die Anzahl der Betroffenen, die einem Lärmpegel oberhalb gesundheitsrelevanter Schwellenwerte ausgesetzt sind, relativ hoch geblieben ist. Eine Überarbeitung des Lärmaktionsplans ist daher angezeigt.

Das überarbeitete Konzept liegt mit der dritten Stufe desrmaktionsplans vor. Die ersten beiden Stufen der grundsätzlich mehrstufig aufgebauten Planung waren Gegenstand der Beschlussfassungen der Ratsversammlung vom 08.10.2009 (Drs. 0083/2009) und vom 20.11.2014 (Drs. 0657/2014).

Folgende wesentliche Änderungen werden in der Fortschreibung vorgenommen:

  • Die Anzahl der durch Verkehrslärm in der Nacht Belasteten konnte nur um 3 % reduziert werden,
  • die Straßen Knooper Weg und Preetzer Straße stellen keine Problemschwerpunkte mehr dar,
  • die Problemschwerpunkte Ringstraße und Westring konnten in ihrer Ausdehnung reduziert werden,
  • der Problemschwerpunkt Gutenbergstraße musste um den Abschnitt Westring bis Hansa-straße erweitert werden,
  • Geschwindigkeitsreduzierungenhrend der sensiblen Nachtzeit sollen in einigen Straßenabschnitten möglichst kurzfristig umgesetzt werden.

Das fortgeschriebene Konzept bestätigt die umfangreichen ausgewiesenen Ruhigen Gebiete und innerstädtischen Erholungsflächen mit einem Flächenanteil von etwa 35 % des Stadtgebietes. Im Vergleich zu ähnlichen Städten ist dieser Anteil in Kiel erfreulicherweise sehr hoch.


Der Entwurf soll umgehend den Trägern öffentlicher Belange / Ortsbeiräten zur Kenntnis- und Stellungnahme zugehen sowie zwecks Mitwirkung der Öffentlichkeit entsprechend bekannt gemacht werden (Auslegung / Internet).

 

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung in den Fachausschüssen und in der Ratsversammlung erfolgt nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens Anfang 2021.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

 

Anlage: rmaktionsplan, Stufe 3 (Entwurf) der Landeshauptstadt Kiel gemäß
§ 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...