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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0894/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem anliegenden Vertrag über die Aufhebung des Nutzungsvertrags zum Kieler Schloss vom 04./17. Oktober 1963 wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Ratsversammlung hat die Verwaltung am 14.05.2020 beauftragt, auf Grundlage des seinerzeit dargestellten Verhandlungstandes einen Vertrag über die Aufhebung des Nutzungsvertrages mit dem NDR auszuhandeln und der Ratsversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

 

Gemäß der im Jahr 1963 getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem NDR wurde dem NDR bei der Errichtung des Konzertsaals als Gegenleistung für eine Beteiligung an den Baukosten für die Dauer von 99 Jahren ein unentgeltliches Nutzungsrecht an Büro- und Produktionsflächen im Gebäude und am Konzertsaal selbst eingeräumt.

 

Mit Ankauf des Schlosses sind die Rechte und Pflichten des Landes aus dem Vertragsverhältnis an die Landeshauptstadt Kiel übergegangen. Die Landeshauptstadt Kiel wird den Konzertsaal und das Gebäude umfänglich sanieren. Für den NDR wäre die Nutzung während dieser Zeit allenfalls eingeschränkt möglich. Da zugleich ein erheblich höherer Raumbedarf für eine optimale Nutzung der Bühne besteht, wurde ein vollständiger Auszug des NDR von beiden Seiten gewünscht. Aufrechterhalten bleiben soll die bisherige Nutzung des Konzertsaales durch den NDR als Beitrag zu einem hochwertigen Gesamtprogramm.

 

Der Vertrag entspricht den von der Ratsversammlung festgelegten Vorgaben. Folgende Eckpunkte werden vereinbart:

 

Das Vertragsverhältnis wird zum 30.11.2020 aufgehoben. Die LHK zahlt für die verbleibende Nutzungsdauer bis 2064 eine Entschädigung i.H.v. 500.000 €. Der NDR darf bis zum Baubeginn (voraussichtlich 30.08.2021) die Räumlichkeiten weiter nutzen. Der NDR übergibt die Räume frei von Inventar und nimmt die technische Trennung zum Landesfunkhaus vor. Die endgültige bauliche Trennung erfolgt im Zuge der Sanierungsarbeiten durch die LHK.

 

Hinsichtlich der der Nutzung des Konzertsaales beschränkt der NDR das bisher uneingeschränkte Nutzungsrecht auf 15 Tage im Jahr (einschließlich Proben etc.). Die Terminwünsche werden jeweils bereits zum 15. Januar des Vorjahres geäert.

 

Durch den Abschluss des Vertrages kann die notwendige Sicherheit für die Sanierung und weiteren Betrieb des Konzertsaals hergestellt werden und können wertvolle Räumlichkeiten r die Eigennutzung gesichert werden.

 

gez. Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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Anlagen

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