Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0932/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

  1. Der beigefügte Auslobungstext (Entwurf) zum städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb „Holtenau Ost“ wird inhaltlich freigegeben. Der Veröffentlichung des Wettbewerbes wird zugestimmt. 
  2. Dem Auftragsversprechen für den ersten Preisträger (Weitere Bearbeitung) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Beendigung des Wettbewerbsverfahrens in das Verhandlungsverfahren einzusteigen.
  3. Die Finanzierungsmittel in Höhe von 716.500,-  (brutto) werden für die Durchführung des Wettbewerbes und den daraus resultierenden Auftrag zur weiteren Beauftragung freigegeben.

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Mit der Auslobung des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs für „Holtenau Ost“ setzt die Landeshauptstadt Kiel (LHK) den Planungsprozess für das Stadtquartier des 21. Jahrhunderts an der Kieler Förde fort.

Durch die im Jahr 2013 erfolgte Freigabe der ehemaligen militärischen und heutigen Konversionsliegenschaft dem einstigen Standort des Marinefliegergeschwader 5 (MFG 5) eröffnet sich eine einmalige Chance, denn Kiel erhält auf dieser für die Stadt und auch die Region so bedeutenden Fläche die Chance, den Ansprüchen an einen attraktiven und innovativen Städtebau sowie einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht zu werden. Perspektivisch soll ein in das Siedlungsgefüge und den Landschaftsraum ein- bzw. angebundenes, innovatives und klimaneutrales Stadtquartier mit eigener Identität und hoher Lebensqualität entstehen Kiels Modellquartier der Zukunft.

Im Ergreifen dieser Chance lobt die LHK hiermit den städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb Holtenau Ost“ r eines ihrer maßgeblichen stadtentwicklungspolitischen Vorhaben aus.

  1. Zielstellung

Anspruch der LHK ist es, im Ergebnis des Wettbewerbes ein angemessenes städtebauliches Konzept zu erhalten, welches sich als Vision mit dem Ort, seiner Geschichte und seinen räumlichen Besonderheiten auseinandersetzt.

Es gilt, dem Stadtquartier einen unverwechselbaren, eigenen, lokal geprägten räumlichen Charakter zu verleihen, die vorhandene Identität in Verbindung mit den Ansprüchen einer nachhaltigen Stadtentwicklung zukunftsgerecht fortzuentwickeln und dabei ein lebendiges Stadtquartier für Alle zu entwerfen. Eine wesentliche Rolle kommt hierbei dem Entwurf des öffentlichen Raums zu.

Bei der Ausbildung der räumlichen Qualitäten wird besonderer Wert gelegt auf

  • die stadträumliche Verknüpfung mit den angrenzenden Stadtteilen auf Basis der strukturellen, funktionalen wie naturräumlichen Vernetzung,
  • die Ausformung eines hierarchisch abgestuften und vernetzten Systems öffentlicher Räume in großer typlogischer Bandbreite, welches
  • neben den prominenten öffentlichen Räumen auch Wert auf die qualitätsvolle Entwicklung scheinbar untergeordneter städtischer Räume und hochwertiger Übergangsbereiche zur Bebauung legt, 
  • Orientierung und Aneignung ermöglicht und
  • die Einbindung halb-öffentlicher und privater Räume mitdenkt,
  • die Erlebbarkeit des Themas Wasser auch innerhalb des Stadtquartiers,
  • die Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten sowie die Ausbildung von Rändern in den Übergangsbereichen zu den Grün- und Landschaftsräumen durch die Entwicklung geeigneter Bebauungsformen und Freiflächentypologien,
  • die Varianz an Bebauungs- und Eigentumsstrukturen.
  1. Einbindung in den Planungsprozess

Die inhaltlichen und verfahrenstechnischen Grundlagen des Wettbewerbs sind

  • die vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch [Drs. 0146/2016]
  • das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept [Drs. 0006/2018].

Das Wettbewerbsergebnis ist Grundlage für die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK).

 

 

Das IEK stellt die Grundlage für die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht, r die Neuordnung der Fläche sowie die Vermarktung von Grundstücken dar.

Gleichzeitig ist es förderrechtlich erforderliche Grundlage für die Entscheidung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MILIG) über die Gewährung von Städtebauförderungsmitteln für die vorstehend beschriebene Phase der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“.

  1. Verfahren und Finanzierung

Wettbewerbsverfahren

  • Die Auslobungsbedingungen wurden unter Beteiligung der Bürger*innen (Planungswerkstatt und Informationsrundgang des Planungsbeirates) und Mitwirkung der Politik (Fachexkursion nach Kopenhagen, Workshop [vgl. Drs.Nr 1007/2019]) erstellt und in ihren Inhalten vorgestellt.
  • Der Wettbewerb wird als nicht offener, einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt.
  • Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt ferner gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013.
  • Im Rahmen des gemäß § 70 (1) VgV europaweit bekanntgemachten Teilnahmewettbewerbs werden 15 Teams als Teilnehmende für den Wettbewerb ausgewählt. Die Auswahl erfolgt anhand von Referenzen. Verpflichtend ist eine Zusammensetzung aus Stadtplaner*innen, Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Die Fachberatung durch Verkehrsplaner*innen wird empfohlen.
  • Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH) hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs beratend mitgewirkt. Der Übereinstimmungsvermerk der AIK-SH liegt dem Wettbewerb zugrunde.
  • Die Fördergeberin, das MILIG, hat die erforderliche Zustimmung zu den Auslobungsunterlagen und zum Mitteleinsatz (s. u.) erteilt.
  • Das Verfahren wird durch ein Verfahrensmanagement begleitet.
  • Die durch die Jury als bester Entwurf auserkorene Arbeit ist Grundlage für den weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess von „Holtenau Ost“. Es ist vorgesehen, den*die erste*n Preisträger*in mit
  • der Fortschreibung des IEK (Ausarbeitung der Ergebnisse des Wettbewerbes zur städtebaulichen Rahmenplanung inkl. sämtlicher förder- und sanierungsrechtlicher Erfordernisse) und 
  • einem Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum (Teil A) sowie für Hochbauten und den privaten Raum (Teil B) unter Betrachtung des Gesamtareals, der Teilbereiche und Quartiere

zu beauftragen.

  • Der Wettbewerb wird in 2021 durchgeführt. Eine Vorlage des fortgeschriebenen IEK’s sowie des Gestaltungshandbuches ist derzeit für Ende 2023 avisiert.

Finanzierung

Die Durchführung des Wettbewerbes kostet 416.500,- € (brutto). Die Kostenschätzungr das Auftragsversprechen liegt bei 300.000,- € (brutto). Es ergeben sich Gesamtkosten von 716.500,-  (brutto).

Die Finanzierung erfolgt durch Mittel der Städtebauförderung. Der städtische Eigenanteil beträgt maximal rund 239.000,- € (brutto). Die Mittel stehen im Sonderkonto „Holtenau Ost“ bereit.

 

 

Der Ortsbeirat Holtenau erhält die Vorlage zur Befassung und Zustimmung in der Sitzung am 03. November 2020.

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...