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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0933/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Seit der vergangenen Sachstandsmitteilung zum Sanierungsgebiet „Holtenau Ost“ [vgl. Drs. 1007/2019] hat das Projekt zwei Meilensteine passiert. Das Erreichen weiterer Meilensteine steht direkt bevor.

Mit dem Durchführen des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs erhält die Landeshauptstadt Kiel (LHK) die Vision ihres Zukunftsquartiers an der Förde.

Der Grunderwerb des ehemaligen MFG-5-Areals ist Ziel und Erfordernis, um das aus dem Wettstreit der Ideen hervorgegangene Leitbild in konkrete Maßnahmen umsetzen zu können. 

Wettbewerb wie Grunderwerb werden durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Städtebauförderung finanziert.

I   Planung, Gutachten und Erschließung

Erster Meilenstein: Die Auslobungsbedingungen für den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb konnten in 2020 fertiggestellt werden [vgl. Drs. 0932/2020]. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) hat zugestimmt. Die Architektenkammer Schleswig-Holstein hat den Wettbewerb registriert.

Die Auslobungsbedingungen werden zeitgleich zu dieser GM zur Beschlussfassung in die Selbstverwaltung eingebracht. Bei positiver Beschlussfassung erfolgt im Anschluss die EU-weite Veröffentlichung des Wettbewerbes. Eine Vorlage der Ergebnisse durch die maximal 15 Teilnehmer*innen sowie die Auswahl der Preisträger*innen durch eine Jury mit internationaler Beteiligung ist für Herbst 2021 vorgesehen.

Die Auslobung beinhaltet als Auftragsversprechen an den*die Preisträger*in die weitere Ausarbeitung des prämierten Entwurfs. Zu erarbeiten sind die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie ein Gestaltungshandbuch. Gemeinsam bilden sie die Grundlage für das weitere Verfahren der Gebietsentwicklung.

Die Sanierungsuntersuchung bzgl. der auf dem ehemaligen MFG-5-Areal nachgewiesenen PFC-Belastung (Altlasten, Belastung durch per- und polyflourierte Chemikalien) ist beauftragt. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) trägt die Kosten des Gutachtens. Mit Ergebnissen wird im Jahr 2021 gerechnet.

Hinsichtlich der 2. äeren Erschließung des Sanierungsgebietes haben die zuständigen Landes- und Bundesbehörden der Vorzugsvariante mit Anschluss an die B 503 zugestimmt. Nun bedarf es des Gespräches mit der Gemeinde Altenholz und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu Fragen der weiteren Planung und Finanzierung.

II  Verlagerung des ABz Kiel des WSA Lübeck

Zweiter Meilenstein: Die trilaterale Vereinbarung zwischen LHK, BImA und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) über die Verlagerung des Außenbezirks Kiel des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Lübeck (ABz Kiel) konnte im Dezember vergangenen Jahres unterzeichnet werden [vgl. Drs. 1237/2019].

Der gebietsinternen Verlagerung des Betriebsstandortes durch die WSV kommt die Schlüsselfunktion für die Umsetzung des beschlossenen, mischgenutzten Entwicklungskonzeptes der LHK für das gesamte Sanierungsgebiet zu.

BImA und WSV stehen derzeit vor dem Abschluss der Grundstücksverhandlungen. Die WSV ist in die Planungen für den neuen Betriebsstandort am Plüschowhafen eingestiegen.

Schon vor dem vollständigen Umzug des ABz Kiel soll bereits das neue Mehrzweckschiff an den dann sanierten Kaikanten liegen. 

III  Erwerb des ehemaligen MFG-5-Areals

Der Abschluss des Kaufvertrags zwischen BImA und LHK über das gut 70 Hektar große Grundstück, auf welchem bis 2013 das Marinefliegergeschwader 5 stationiert war, steht kurz bevor.

Grundlage der Kaufpreisfestlegung ist die aktualisierte Verkehrswertermittlung [vgl. Drs. 0428/2020]. Dort nicht berücksichtigte Kosten werden vom Verkehrswert in Abzug gebracht. Zudem werden Verantwortlichkeiten hinsichtlich nicht berücksichtigter Lasten vertraglich geregelt (z. B. Altlastensanierung).

Der zwischen BImA und LHK auf Projektebene ausverhandelte Vertrag liegt derzeit der Zentrale der BImA zur Zustimmung vor. Nach positivem Votum wird seitens der LHK beim MILIG der Antrag auf Zustimmung und Bewilligung zum Einsatz von Städtebaufördermitteln für den Grunderwerb eingereicht.

Seit 2014 ist die Nutzung des Geländes zwischen BImA und LHK durch einen Zwischennutzungsvertrag definiert. Die Verwaltung prüft derzeit die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten sowie Möglichkeitsräume für eine ausgeweitete Nutzung der Fläche sowie vorhandener Gebäude bis zur endgültigen Neuerschließung und Bebauung.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

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