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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 1014/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt bei der Landesregierung nach §10a BtMG für einen Träger eine Erlaubnis zu erwirken, die es gestattet, in Kiel einen Drogenkonsumraum zu betreiben.

Dazu ist in Zusammenarbeit mit dem Land und Vertreter*innen der Drogenhilfe in Kiel ein Konzept zur Einrichtung und zum Betrieb eines solchen Konsumraums sowie dessen Finanzierung zu erarbeiten. Dieses ist der Ratsversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

Im Rahmen des Konzeptes zur Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes soll die Stadt folgende gesundheitlichen und drogentherapeutischen Ziele im Rahmen akzeptanzorientierter Suchtarbeit verfolgen:

  • Vermeidung von Infektionen und schweren Folgeerkrankungen
  • Verhinderung von Überdosierungen und Drogentodesfällen
  • Verbesserung des Kenntnisstandes zu Risiken des Drogengebrauchs
  • Kontaktaufnahme und -pflege sowie Weitervermittlung von schwer erreichbaren Drogenkonsument*innen
  • Erhöhung der Motivation zur Veränderung der aktuellen Lebenssituation
  • Verminderung des öffentlichen Drogenkonsums und damit einhergehende ordnungspolitische Ziele

 

Des Weiteren sind im Rahmen des Konzeptes Anforderungen hinsichtlich der personellen und technischen Ausstattung zur Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes sowie zur Sicherung des täglichen Betriebes gemäß der Einzelnorm § 10a BtMG Abs. 2 vorzuschlagen. Vor diesem Hintergrund sollen die für die Inbetriebnahme sowie die für den täglichen infrastrukturellen und personellen Betrieb notwendigen investiven und konsumtiven Mittel beziffert werden.

 

Im Zuge der Konzeptionierung ist zudem folgendes zu beachten:

  • Die Finanzierung des Drogenkonsumraumes darf nicht auf Kosten anderer Suchthilfeprogramme und –einrichtungen geschehen.
  • Zu prüfen ist sowohl die Möglichkeit eines oder mehrerer stationärer Drogenkonsumräume, als auch die Beschaffung eines Drogenkonsummobils
  • Sowohl intravenöse, als auch inhalative Konsumformen sollen nach Möglichkeit in den Räumlichkeiten möglich sein. Je nach Räumlichkeit ggf. an variablen Konsumplätzen
  • Es muss eine Bannmeilenregelung für den jeweiligen Standort getroffen werden, sodass in diesem Bereich seitens der Polizei das Mitführen von Betäubungsmitteln nicht sanktioniert wird
  • Angestrebt werden maximal mögliche Öffnungs- und Betriebszeiten des Konsumraumes von 7 Tagen /Woche und jeweils 18 Stunden.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Drogenkonsum stellt auch in der Landeshauptstadt Kiel ein großes Problem dar.

Neben den Folgen des eigentlichen Drogenkonsums, stellen auch verunreinigte Drogen, der unhygienische Umgang mit Konsumbesteck und Überdosierungen eine konkrete Gefahr dar, die zu schweren Folgeerkrankungen und dem Tod führen können und auch führen.

Diese Gefahren könnten durch einen Drogenkonsumraum, in welchem Drogen (z.B. Heroin) unter medizinischer Aufsicht und mit sterilem Besteck konsumiert werden können, zumindest eingeschränkt werden. Darüber hinaus würde ein solcher Konsumraum einen Anlaufpunkt für Beratungsangebote und Präventionsarbeit darstellen.

Um helfen zunnen gilt es, einen entsprechenden Standort für einen Drogenkonsumraum zu finden. Sollte sich hierfür kein geeigneter Standort finden, da beispielsweise die Szene zu dezentral aktiv ist, ist auch ein mobiles Angebot in Betracht zu ziehen. Hieraus ließen sich auch Schlüsse für spätere, ortsgebundene Angebote ziehen.

In Städten, deren Größe mit Kiel vergleichbar sind, beispielsweise Münster, wurden positive Erfahrungen mit Konsumräumen gemacht. Großstädte wie Berlin oder Köln arbeiten mit Drogenkonsummobilen in Ergänzung zu festen Standorten.

Abschätzung der Kosten: In Berlin wurden entsprechende Fahrzeuge für intravenösen, sowie inhalativen Konsum für ca. 100.000€/Stück angeschafft. Zusätzlich ist ein weiteres Mobil für Beratungszwecke, etwa angepasste Wohnmobile (ca. 55.000€), empfehlenswert. Diese Kosten sind evtl. durch Spenden zu finanzieren, beispielsweise durch gemeinnützige Lotterien.

Die Betreuung durch medizinisches Fachpersonal und Sozialarbeiter*innen variiert nach Öffnungszeiten des Angebots.
Generell sollte betont werden, dass der Wert der Rettung von Leben und der Hilfe für drogensüchtige Menschen nicht zu beziffern ist.

Um all dies zu ermöglichen, ist eine Erlaubnis der Landesregierung - nach einer vorausgehenden Verordnung - anzustreben.

 

 

gez. Lothar Wegner       f.d.R.
Ratsfraktion Die FRAKTION 

 

gez. Ratsherr Ove Schröter      f.d.R.
Ratsfraktion Die FRAKTION

 

gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber     f.d.R.
Ratsfraktion DIE LINKE

 

gez. Ratsfrau Anna-Lena Walczak     f.d.R.
SPD-Ratsfraktion

 

gez. Ratsmitglied Jessica Kordouni     f.d.R.
Ratsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
 

gez. Ilker Mermer       f.d.R.
FDP-Ratsfraktion 

gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke    f.d.R.
FDP-Ratsfrktion

 

gez. Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda     f.d.R.
SSW-Ratsfraktion

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