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Geschäftliche Mitteilung - 0039/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Masterplan Zukunft Kieler Ostuferhier: Sachstand und weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 4, 2021
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 24, 2021
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 2, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Mar 18, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Anlass
Mit dem gemeinsamen Antrag der Ortsbeiräte Ellerbek/Wellingdorf und Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf vom 4. September 2019 wird die Erarbeitung eines Masterplans zur Entwicklung des Kieler Ostufers im intensiven Austausch mit der Öffentlichkeit gewünscht (Drs. 0833/2019). Der Antrag wurde von den zuständigen Ausschüssen zurückgestellt.
Beschlusslage
Die Ratsversammlung hat am 19. September 2019 beschlossen, dass zur Beratung des Ortsbeiratsantrags im Bau-, im Wirtschafts- sowie im Innen- und Umweltausschuss eine Geschäftliche Mitteilung vorgelegt wird.
Dabei soll insbesondere die verkehrliche Erschließung einschließlich deren emissionsbezogenen Auswirkungen in unterschiedlichen Szenarien aufgezeigt und mit der Öffentlichkeit ergebnisoffen diskutiert werden.
Sachstand
Die Seehafen Kiel GmbH & Co. KG (Seehafen) sieht in dem in Abwicklung befindlichen Standort des Gemeinschaftskraftwerks die Chance, in direkter Nachbarschaft zum Ostuferhafen ihre Betriebsflächen zu erweitern. Weitere Erweiterungsflächen für den Seehafen stehen auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund führt der Seehafen seit Längerem Ankaufsverhandlungen mit der Eigentümerin – GKK GmbH – und der Stadtwerke Kiel AG (SWK), die zusammen mit der Uniper AG Gesellschafterin der GKK GmbH ist.
Die SWK beabsichtigen nunmehr, das 14 ha große Kraftwerksgelände selbst zu erwerben, lediglich 6,5 ha sollen an den Seehafen weiterverkauft werden. Der Rest der Fläche soll im Eigentum der SWK verbleiben, da diese zur Sicherstellung der künftigen Energieversorgung Kiels und Umgebung Reserveflächen langfristig bevorraten möchte.
Die GKK GmbH plant nach erfolgreichem Abschluss der Vertragsverhandlungen den Rückbau des alten Kohlekraftwerks, was ca. zwei bis drei Jahre dauern wird.
Nach dem Teil-Erwerb durch den Seehafen soll zur Schaffung des Planungsrechts ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. In dem Verfahren findet auch eine Prüfung der Umweltbelange einschließlich verkehrlicher Auswirkungen einer Hafenerweiterung statt.
Stellungnahme der Verwaltung
Aus Anlass der Nachnutzung des Grundstücks des GKK schlagen die Ortsbeiräte vor, ein ganzheitliches Konzept für die Stadtteile des gesamten Ostufers zu erarbeiten.
Grundsätzlich kann eine stadtteilübergreifende Masterplanung die Entwicklung des Ostufers unterstützen (vgl. Integriertes Entwicklungskonzept Kieler Ostufer 2014-2018, Drs. 0051/2014), wobei die stadtteilübergreifende Erschließung im beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan aufgezeigt ist (u.a. Drs. 1197/2007).
Der planerische Ausgangspunkt hat sich seit dem Beschluss der Ortsbeiräte allerdings grundlegend verändert. Die von den SWK geplante Abtrennung wesentlicher Teile des GKK-Grundstückes und Einbehaltung als Vorratsflächen entzieht diese Flächen möglichen planerischen Überlegungen im Rahmen eines Ostufer-Masterplans.
Die damit einhergehende Reduzierung der für den Seehafen zum Ankauf verfügbaren Fläche engt den Planungsspielraum vor Ort erheblich ein. Die Erweiterungsfläche wird über keinen zusätzlichen Wasserzugang bzw. weiteren Liegeplatz verfügen. Die verbleibende Fläche zur potenziellen Hafenerweiterung wird ein sogenanntes gefangenes Grundstück sein, welches nur über die Bestandsfläche des Seehafens erschlossen werden kann (kein nördlicher Anschluss über eine öffentliche Erschließung). Somit wird der Mehrverkehr über die bestehenden Wegeführungen und die Zufahrt über die Grenzstraße erfolgen. In Folge der Verringerung der Fläche der Hafenerweiterung wird jedoch auch von einer Reduzierung des prognostischen (Schwerlast-)Verkehrs ausgegangen. Das gegenüber der heutigen Situation zunehmende Verkehrsaufkommen wird von Seiten der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG auf rund 100 Lkw pro Tag geschätzt. Die Grenzstraße ist als Kreisstraße klassifiziert und damit zur Abwicklung des überörtlichen Verkehrs vorgesehen. Aufgrund der Verknüpfungsfunktion mit dem Bundesfernstraßennetz insbesondere für den internationalen und überregionalen Fährverkehr wird eine Aufstufung der Grenzstraße zur Landesstraße angestrebt. Das Verkehrsaufkommen ist gegenwärtig mit werktäglich rund 3.400 Kfz/24h (26 % Schwerverkehr) für Kreisstraßen eher niedrig. 2013 lag die Verkehrsbelastung noch bei ca. 4000 Kfz/24h (21 % Schwerverkehr). Insgesamt wird die auf der Grenzstraße abgewickelte Verkehrsmenge als verträglich eingestuft. Durch das erwartete Mehraufkommen von 100 Lkw am Tag würde der Lkw-Anteil auf etwa 28 % steigen. Der damit verbundene Anstieg der Lärmimmission liegt unterhalb der Wahrnehmungsschwelle von 1 dB(A).
Vor diesem Hintergrund scheiden aus Sicht der Verwaltung alternative Nutzungsszenarien jenseits einer Ostuferhafenerweiterung für die zum Ankauf stehende Fläche aus.
Die sich aus einer möglichen Hafenerweiterung ergebenen Planungs- und Abwägungserfordernisse lassen sich angemessen im Rahmen des dann notwendigen Planfeststellungsverfahrens unter enger Einbindung der Öffentlichkeit und der betroffenen Ortsbeiräte klären.
Sobald die Verkaufsverhandlungen zwischen GKK, SWK und Seehafen abgeschlossen sind, wird die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage einbringen und das weitere Verfahren hinsichtlich des GKK-Abrisses und des Planfeststellungsverfahrens darstellen.
Trotz der erheblich reduzierten Entwicklungs- und Konfliktpotenziale einer Ostuferhafenerweiterung greift die Verwaltung die mit dem Ortsbeiratsbeschluss verbundenen Anliegen insbesondere hinsichtlich einer umfassenden Strategie zur Verkehrsentlastung auf dem Ostufer (insbesondere des Ostrings) und hinsichtlich einer koordinierten sowie transparenten Stadtentwicklungsstrategie für das Ostufer auf.
Im Folgenden werden die bestehenden und geplanten Planungskonzepte und die daraus abgeleiteten konkreten Projekte zur Verkehrs- und Stadtentwicklung dargestellt und vorgeschlagen, welche zusätzlichen Konzepte und Strategien für das Ostufer zu entwickeln sind.
- Rückgriff auf bzw. Aktualisierung vorhandener Planungsgrundlagen
a) INSEKK (Drs. 0783/2010) und Kiel 2042 (Drs. 1205/2018)
Die Verwaltung hat mit Drs. 0601/2019 empfohlen, das INSEKK 2010 weiterzuentwickeln. Dabei kann auf bestehende Programme zurückgegriffen werden. Um personelle Kapazitäten optimal einzusetzen, ist die Weiterentwicklung des INSEKK in enger Abstimmung mit dem Strategieprozess Kiel 2042 vorzunehmen.
Mit Kiel 2042 hat sich die Landeshauptstadt Kiel zum Ziel gesetzt, gemeinsam eine Vision für die Stadt zu entwickeln. In einem offenen Diskurs mit der Stadtgesellschaft werden Ideen gesammelt. Der erste Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung ist bereits abgeschlossen. Die Verkehrswende und die Stadtgestaltung werden einen wichtigen Bestandteil des Prozesses einnehmen, von dem selbstverständlich auch das Ostufer profitieren wird. In den Mitte 2021 geplanten Zukunftswerkstätten können alle Bürger*innen Ideen einbringen. Die Ortsbeiräte werden ermuntert, Ihre Ideen einzubringen. So können Anliegen, die in einen Masterplan Ostufer eingeflossen wären, eingebracht werden.
b) Verkehrsentwicklungsplan 2008 (Drs. 1197/2007)
Der Verkehrsentwicklungsplan für Kiel liegt derzeit in der Fassung von 2008 vor. Dieser wurde mit Drs. 1227/2019 teilfortgeschrieben, wobei die Ostuferortsbeiräte im Dezember 2019 beteiligt wurden. Der Verkehrsentwicklungsplan 2008 enthält auch Bewertungen der sog. Südspange. Allerdings weist dieser auch darauf hin, dass die Südspange ihre volle Leistungsfähigkeit nur erzielt, wenn die Ostuferentlastungsstraße gebaut wird (sog. Ostring II, VEP 2008, S. 50 f.). Mit Drs. 0461/2017 hat die Ratsversammlung eine schnelle Umsetzung der Südspange eingefordert. Diese befindet sich derzeit im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 und des daraus hervorgegangenen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2016. Die Stadt Kiel hat die möglichen Führungen einer Südspange und ihrer Auswirkungen 2016 begutachtet, wobei eine deutliche Zunahme des Verkehrs auf dem Ostring bei allen Südspangen-Varianten zu erwarten ist (VU A21, S. 48). Im Moment begutachtet die DEGES, die Infrastrukturgesellschaft des Bundes, mögliche Trassenführungen sowie deren Auswirkungen und wird voraussichtlich 2021/22 neue Zahlen vorlegen.
Die Ostuferentlastungsstraße befindet sich im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 mit der Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf“. Das bedeutet, dass bis 2030 keine weiteren Planungen vorgenommen werden. Ein Planungsauftrag würde entstehen, wenn die Ostuferentlastungsstraße im folgenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den „Vordringlichen Bedarf“ kommt. Der neue Bundesverkehrswegeplan, der die Grundlage für den neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen bilden wird, wird voraussichtlich frühestens 2030 verabschiedet werden. Eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf erfolgt bei einem hohen Nutzen-Kosten-Verhältnis bezogen auf die verkehrliche Bedeutung, wenn keine hohe Umweltbetroffenheit vorliegt. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis einer Ostuferentlastungstraße wird derzeit deutlich geringer eingeschätzt als bei der Südspange. Eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf ist daher derzeit nicht sicher absehbar. Selbst wenn eine entsprechende Einstufung im neuen Bundesverkehrswegeplan vorgenommen würde, wäre eine Umsetzung nicht zügig zu erwarten. Die Südspange ist erstmals im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen worden. Aufgrund dieser Einstufung im Bundesverkehrswegeplans 2030 ist sie ebenfalls im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2016, ausgewiesen, der als Anlage des sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes Gesetzeskraft erlangt hat. Mit einer Fertigstellung der Südspange ist selbst bei optimistischer Betrachtung nicht vor 2030 zu rechnen. Überträgt man dies auf eine mögliche Ostuferentlastungsstraße und bedenkt, dass es sich um ein ungleich größeres Projekt handelt (die Kosten werden derzeit viermal höher eingeschätzt als bei der Südspange.), ist eine Fertigstellung realistisch nicht vor 2050 möglich.
Sowohl für die Südspange als auch für die Ostuferentlastungsstraße gilt, dass aufgrund der jeweiligen Realisierungshorizonte eine kurz- und mittelfristige Entlastung des Ostufers durch diese beiden Straßenbauvorhaben nicht erfolgen kann. Entlastungen des Ostrings in Bezug auf Verkehrsaufkommen, Lärm- und Schadstoffbelastung mit kurz- und mittelfristiger Wirkung können folglich nur durch alternative Maßnahmen erreicht werden, insbesondere durch Stärkung des Umweltverbunds.
c) Masterplan Mobilität für die KielRegion (Drs. 0831/2017), Masterplan 100 Prozent Klimaschutz (Drs. 0985/2017), Green City Plan (Drs. 0716/2018)
Mit dem Masterplan Mobilität für die Kiel-Region hat sich die Stadt Kiel zusammen mit den Umlandkreisen ein neues Mobilitätskonzept gegeben, welches durch den Masterplan 100 % Klimaschutz ergänzt sowie im Green City Plan durch ein Sofortmaßnahmenprogramm ergänzt wird. Die Sofortmaßnahmen aus dem Green City Plan sehen insbesondere in der Förderung des Radverkehrs Handlungsbedarf für das Ostufer und schlagen konkrete Verbesserungen wie etwa eine Premiumradroute, den VeloCampus oder eine Stärkung des Fährverkehrs vor. Diese werden von der Verwaltung in Abstimmung mit den Ortsbeiräten derzeit umgesetzt. Dabei stellen die Pläne kein isoliertes Konzept allein für das Ostufer vor, sondern betrachten die Verkehrsentwicklung für die gesamte Kiel-Region bzw. die Stadt Kiel (zum Verkehr siehe auch unten).
d) IEK Ostufer 2014-2018 (Drs. 0051/2014)
Das Integrierte Entwicklungskonzept Kieler Ostufer 2014 – 2018 (IEK) war ein fachübergreifendes Steuerungskonzept zur Weiterentwicklung des Kieler Ostufers, welches Voraussetzung für die Förderung aus dem Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt war. Mit Hilfe des Städtebau-Förderungsprogramms „Soziale Stadt“ konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche bauliche Maßnahmen (unter anderem Tilsiter Platz, Sportpark Gaarden, Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule) und soziale Projekte (unter anderem Wirtschaftsbüro Gaarden, Sozialkirche Gaarden) auf dem Kieler Ostufer unterstützt und somit realisiert werden.
e) Gaarden10
Gaardens Potentiale fördern – das ist das erklärte Ziel der Landeshauptstadt Kiel und des Programmes Gaarden10. Das Programm umfasst mehr als 250 Maßnahmen aus Politik, Gesellschaft und Verwaltung. Beispiele sind die Bauvorhaben an der Hörn oder die Wiedereröffnung des Freibades Katzheide, der Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes, vermehrte Sperrmüllbeseitigung oder mehr Betreuung an Schulen und Kindergärten. Aber auch private Sanierungsvorhaben sind wichtiger Bestandteil. Inzwischen liegt der zweite Fortschreibungsbericht vor.
- Entwicklung und Umsetzung einzelner quartiersbezogener Planungen
a) Aufwertung des Landschaftsstrands Hasselfelde
Der Landschaftsstrand Hasselfelde wird aufgewertet. Der Hasselfelder Strand soll sich zu einem attraktiven, landschaftlich geprägten Wasserzugang entwickeln. Durch die Aufwertung kann hier ein stadtnaher und wichtiger Erholungsort geschaffen werden. Angesichts der auch in Kiel verstärkt feststellbaren wärmeren Hochsommerwetterlagen, die die globale Klimaerwärmung mit sich bringt, können mit dem „Landschaftsstrand Hasselfelde“ zum einen klimaregulierende Freiflächen von hoher Qualität vorgehalten werden, zum anderen können mit einem weiteren attraktiven Strand im Kieler Stadtgebiet der Stadtbevölkerung weitere wichtige Erholungsflächen geboten werden. Um den Standort aufwerten zu können, muss zunächst vor allem die Erosion reduziert werden, die durch den Klimawandel (Meeresspiegelanstieg, vermehrte Stürme) erfahrungsgemäß noch zunehmen wird. Hierzu sind in erster Linie erosionsminimierende Maßnahmen im Wasserbereich vorgesehen. Der Strand Hasselfelde ist ein ehemals intensiv militärisch und gewerblich genutzter Bereich, der während der letzten Jahrzehnte wertvolles Potenzial als Landschaftsraum und Lebensraum für Flora und Fauna entwickelt hat, das noch weiterentwickelt werden soll. Es hat sich z.B. bereits eine typische z.T. wertvolle Vegetation mit geschützten Biotopen entwickelt. Durch den Erhalt und Schutz der Biotope soll der Bereich als naturnaher Lebensraum entwickelt und dauerhaft gestärkt werden. Durch den Bau von sanitären Anlagen sowie weiterer erholungsbezogener Infrastruktur (wie etwa eines Beachvolleyballfeldes), die dem landschaftlichen Charakter der Flächen entspricht, soll die Attraktivität des Strandes erhöht werden. Ergänzt wird dies durch eine attraktive und weitgehend barrierefreie Anbindung des Strandes an den anliegenden Stadtteil und die Nachbargemeinden. Die Stadt Kiel konnte für diese Maßnahme rund 3,2 Millionen Euro beim Bund aus dem Fördertopf „Modellprojekte zur Klimaanpassung und Modernisierung urbaner Räume – Konzeption zur Förderung von Parks und Grünanlagen“ einwerben.
b) Weitere Aufwertungen im Gebiet Hasselfelde
Ergänzend zur Aufwertung des Landschaftsstrandes werden weitere Maßnahmen zur Aufwertungen vorgenommen, etwa
- die Sicherung der Fördepromenade zwischen dem Strand Hasselfelde und der Gemeinde Mönkeberg.
- der Ausbau und die Aufwertung einer Geh- und Radwegverbindung zwischen den Straßen Hermannstr. und zum Kesselort zur besseren Erreichbarkeit des Naturstrand Hasselfelde aus dem Stadtteil Dietrichsdorf (im Rahmen des Projektes Velocampus (s.u.)).
c) Velocampus FH inkl. radverkehrliche Anbindung (Drs. 0065/2019)
Mit dem Förderprojekt „Rückenwind für den Velocampus“ soll die Erreichbarkeit der FH mit dem Fahrrad verbessert werden. Dafür sollen neben einer Verbesserung der Fahrradmitnahme auf den Fähren insbesondere auch bessere Abstellanlagen für Fahrräder an der FH geschaffen werden sowie ein Ausbau und eine Aufwertung der bestehenden Radinfrastruktur. Bis zum Sommer 2022 soll das Projekt abgeschlossen sein, insgesamt sind 1,5 Mio. Euro von FH und Stadt veranschlagt, wobei 1,25 Mio. Euro durch Bundesfördermittel finanziert werden. Zuletzt berichtete die Verwaltung im Ortsbeirat Neumühlen-Diedrichsdorf/Oppendorf.
d) Schwentinemündung
Der Bereich der Schwentinemündung hat sich im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte stark weiterentwickelt. Im Zuge der Grunderneuerung der Alten Schwentinebrücken wurde die ehemalige Mühleninsel, die unterhalb der Brücken in der Schwentine liegt, umgestaltet und touristisch aufgewertet. Der Uferwanderweg auf dem Nordufer wurde unter anderem mit Aufnahme in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ neuangelegt und der Uferabschnitt neugestaltet. Auf dem Südufer wurde eine neue Wegeverbindung angelegt. Das Stadtteilzentrum Wellingdorf wurde ebenfalls mit Fördermitteln städtebaulich aufgewertet. Investitions- oder Planungsabsichten von ansässigen Grundstückseigentümern und Erweiterungs- bzw. Neubauabsichten der Kompass- bzw. Schmerzklinik gaben im Jahr 2010 den Anstoß für einen städtebaulichen Ideenwettbewerb, dessen Ergebnisse als konzeptionelle Grundlage für die Bauleitplanung dienen sollen.
Insbesondere die bauliche Weiterentwicklung der Fachhochschule, die Entwicklung des Seefischmarktes mit dem Zentrum für maritime Technologien (ZTS GmbH) sowie der fast fertig gestellte Neubau für das Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung westlich des bestehenden Institutes für marine Geowissenschaften (GEOMAR) am Schwentinesüdufer werden die Entwicklung dieses Stadtbereiches in den nächsten Jahren weiter prägen. Die ZTS GmbH plant, den Seefischmarkt weiter zum Wissensquartier zu profilieren und wissensintensive Unternehmen und Projekte neu anzusiedeln. Geplant ist die Entwicklung eines Quartiers, in dem auch die Aufenthaltsqualität, die Nahversorgung und kulturelle Themen eine Rolle spielen. Konkrete Vorhaben sind derzeit der Bau einer Kindertagesstätte und eines Restaurants direkt am Bootshafen sowie den Umbau der alten Markthalle und die jüngst erfolgte Gründung der TransMarTech GmbH. Erweiterungsabsichten sollen perspektivisch möglicherweise in Randbereichen des Marinearsenals umgesetzt werden.
Auf der Grundlage des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs wird der Bau von zwei gemischt genutzten Wohn- und Geschäftshäusern über den in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ vorbereitet. Aufgrund eines Eigentümerwechsels verzögerte sich das Verfahren. Das Bauleitplanverfahren soll in 2021 fortgesetzt werden. Für das östliche Südufer war im Rahmen des Wettbewerbs eine bauliche Fortentwicklung maritim orientierter Nutzungen unter Berücksichtigung der bereits im Umfeld vorhandenen und geplanten Strukturen. Neben nicht-störendem Gewerbe, Büros und Dienstleistungen wären nach Aussage einer seinerzeit getroffenen Lärm- und Luftschadstoffabschätzung innerhalb eines Mischgebietes in einem östlichen Bereich des Teilgebietes zu fünfzig Prozent Wohnnutzung zulässig. Die Sportboote entlang der Uferkante könnten dort bei Bedarf verbleiben. Bisher hatte der Eigentümer aber noch keine konkreten Entwicklungsabsichten für diesen Teilbereich.
Weitere Planungen, die die Entwicklung des Bereiches Schwentinemündung beeinflussen werden, sind die Ausweitung und Attraktivierung der Fährverbindungen vom Ostufer, sowie der Bau einer Fuß- und Radwegebrücke über die Schwentine als Lückenschluss im Netz der Premiumradrouten. Im Rahmen einer Semesterarbeit haben Studierende der Fachhochschule unterschiedliche Varianten für eine Brückenlösung erarbeitet. Auch aufbauend auf diesen Erkenntnissen wird in 2021 eine Machbarkeitsstudie für eine weitere Schwentinequerung beauftragt (Drs. 0034/2021). Sowohl die Stadt Kiel, die Fachhochschule als auch das ZTS und das GEOMAR haben ein hohes Interesse an der Umsetzung, um noch stärker die Synergien zu nutzen, die sich aus der Nachbarschaft ergeben.
Nicht zuletzt wird die Einführung eines zukunftsfähigen ÖPNV-Systems auch die Entwicklung des Mündungsbereiches mit beeinflussen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich im Bereich südlich und nördlich der Schwentinemündung zwar nur begrenzte Flächenpotenziale befinden, aber die beschriebenen Entwicklungen eine Fortschreibung des Wettbewerbsergebnisses aus dem Jahr 2010 rechtfertigen. Ziel ist es, auch unter Beteiligung des Ortsbeirates sowie der Öffentlichkeit ein Verfahren zu initiieren, sobald sich einzelne Entwicklungsabsichten oder Planungen weiter konkretisieren und ein Zusammenführen der einzelnen Bausteine erfordern. Ein solches Verfahren kann frühestens 2022 begonnen werden.
e) Wohnbauliches und gewerbliches Entwicklungskonzept für Alt-Ellerbek
Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr und dem damit verbundenen Stationierungskonzept war 2011 durch den Bund entschieden worden, den Arsenalbetrieb in Kiel Ende 2015 zu schließen. Dadurch hätten sich seinerzeit Entwicklungsmöglichkeiten für den gesamten Bereich inklusive der Schwenitinemündung sowie des unmittelbar angrenzenden Stadtteils Alt-Ellerbek ergeben können. Im Juli 2018 fiel seitens des Verteidigungsministeriums die Entscheidung, das Marinearsenal in Kiel weiter zu verstärken. Daher wurden die Flächen nicht als entbehrlich erklärt. Zuletzt wurde im September 2020 im Backsteinbau im Marine-Arsenalbetrieb an der Schwentinemündung die neue Ausbildungswerkstatt eingeweiht.
Daher stehen absehbar keine bzw. allenfalls kleine Flächen auf dem Gelände des Marinearsenals zur Verfügung. Aktuell steht die Stadt mit den zuständigen Stellen des Bundes in Kontakt, um Randbereiche zu nutzen, etwa für eine Fußwegeverbindung sowie für Erweiterungsabsichten der ZTS GmbH. Das ZTS und die neue Kieler Wohnungsgesellschaft (KiWoG) haben erste gemeinsame Überlegungen angestellt, wie die derzeit unbefriedigende städtebauliche Situation in Alt-Ellerbek nachhaltig durch die Schaffung von Gewerbeflächen und Wohnraum aufgewertet werden kann. Diese Überlegungen sollen im ersten Quartal 2021 konkretisiert werden und sollen dann im Ortbeirat und im Bauausschuss vorgestellt werden. Ziel ist es, in 2021 ein mittelfristig umsetzbares Nutzungskonzept für Alt-Ellerbek zu erarbeiten. Wichtige Voraussetzung dafür ist der Zugriff auf einige Schlüsselgrundstücke in dem Bereich. Dazu führt die Stadt derzeit Gespräche.
f) Entwicklung des Postfuhrgeländes
Bei dem Postfuhrhofgelände Kiel-Gaarden handelt es sich neben der Hörn um eine der großen Entwicklungsflächen auf dem Kieler Ostufer. Im Anschluss an die Nutzung durch die Post, die bis Anfang 2021auf dem Grundstück bleibt, sollen hier auf einer Fläche von circa 5 Hektar circa 800 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau sowie gewerbliche Nutzungen realisiert werden. Für 30 Prozent der Wohnfläche ist die Realisierung mit Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Ziel ist die Umsetzung qualitätsvoller Architektur und die Schaffung von hochwertigen Grün- und Freiflächen mit hoher Aufenthaltsqualität. Es soll ein Quartier mit eigener Identität in enger räumlicher Verknüpfung mit den angrenzenden Bereichen des Stadtteils Gaarden entstehen. Über eine direkte Verbindung zum Pastor-Gosch-Weg sowie über das Karlstal wird eine gute Vernetzung mit der Innenstadt und dem Gaardener Zentrum angestrebt. In 2018 wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Nr. 1023 „Altes Postareal“ gefasst. Im September 2019 wurden die Ergebnisse einer Mehrfachbeauftragung öffentlich vorgestellt. Der aktuelle Planungsstand ist [hier] abrufbar.
Ein Unternehmenswechsel zur Organisation und Durchführung der Projektentwicklung im Auftrage der Eigentümerin führte zu einem zeitweisen Planungsstopp.
g) Gaardener Brücke
Die sehnsüchtig erwartete Herstellung des offensichtlich fehlenden Verbindungsbauwerks zwischen dem 1. Bauabschnitt der Gaardener Brücke und dem Gaardener Ring und damit der Brückenschlag zwischen Ost- und Westufer ist mit dem Eigentümerwechsel der hierfür benötigten Grundstücke in greifbare Nähe gerückt. Die Grundstückseigentümer BAUM/meravis werden in 2021 einen Wettbewerb für die drei Baufelder um den Germaniahafen in der Hörn durchführen. Teil dieses Wettbewerbs ist auch eine Ideenfindung für die Vollendung der Gaardener Brücke. Der Ortsbeiratsvorsitzende Gaarden ist Teil der Jury. Zusätzlich ist eine Änderung der Sanierungsrahmenplanung erforderlich. Anschließend ist die Auslobung eines Realisierungswettbewerbs zur Herstellung des zweiten Bauabschnitts der Gaardener Brücke unter Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Landeshauptstadt Kiel geplant. Zur Vorbereitung dieses Wettbewerbs ist die Verwaltung aufgefordert, die Aufwertung bis hin zu einer möglichen Verbreiterung des bestehenden Brückenbauwerks zu prüfen. Das Prüfergebnis soll der Selbstverwaltung in 2021 mitgeteilt werden. Sofern die baulichen, eigentumsrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen sowie die Zustimmungen Dritter (Fördergeberin) wie geplant vorliegen, ist die Vollendung der Gaardener Brücke 2025/2026 möglich.“
- Fortschreibung der Prioritätenliste für die Umsetzung der VU Neumühlen-Dietrichsdorf
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen haben ergänzend zu den im Rahmen des IEK Ostufer 2014-2018 getroffenen Aussagen ergeben, dass das Untersuchungsgebiet Neumühlen-Dietrichsdorf aufgrund sozialer Missstände in Bezug auf die Zusammensetzung und wirtschaftliche Situation der dort lebenden Menschen benachteiligt ist, so dass die Voraussetzungen für den Einsatz von Maßnahmen der Sozialen Stadt vorliegen. Bei den zu Erreichung der städtebaulichen Ziele erforderlichen Maßnahmen handelt es sich überwiegend um Einzelmaßnahmen zur Qualifizierung von Grün-und Freiflächen, zur Verbesserung der verkehrlichen Situation sowie zur Ergänzung und Erneuerung von Gemeinbedarf- und Folgeeinrichtungen (Einzelmaßnahmen siehe Drs. 0597/2018). Insgesamt wurden über dreißig Einzelmaßnahmen in den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Sozialen Stadt vorgeschlagen.
In der Umsetzung befinden sich derzeit zwei große Vorhaben (siehe Drs. 0138/2020):
a) Neubau Kindertagesstätte
Als Standort wurde das Grundstück an der Straße Geldbeutel gefunden. Gemäß B 2.2.5 Abs. 2 Nr. 3 der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein wird das Jugendamt einen Investor, der gleichzeitig auch die Trägerschaft übernimmt, die Kindertagesstätte bauen lassen. Als Träger und Investor wurde im Jugendhilfeausschuss die KiTa Hand in Hand gGmbH ausgewählt. Derzeit wird die Erschließung des Grundstückes geprüft.
b) Umgestaltung der Grünanlage und des Spielplatzes am Albert-Schweitzer-Weg
Anlass der Neugestaltung ist ein akuter Bedarf des unterversorgten Stadtteils an qualitätsvollen Grünflächen. Mit der Neugestaltung soll die gesamte Grünanlage als Bestandteil des übergeordneten Grünzuges „Ostuferhöhenweg“ qualitativ und funktional aufgewertet werden. In der Grünanlage soll ein generationsübergreifendes Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geschaffen werden. Es wird angestrebt, das bestehende Wegesystem hinsichtlich einer barrierearmen Wegeverbindung zwischen Albert-Schweizer-Weg und Heikendorfer Weg zu optimieren. Hierbei sollen bestehende Waldflächen erhalten bleiben.
Um eine möglichst hohe Transparenz und eine große Akzeptanz des Planungsprozesses in der Bevölkerung zu schaffen, führt das Baudezernat derzeit ein Realisierungswettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe durch. Dieses förderfähige Verfahren wurde mit dem Ministerium abgestimmt und wird mit Unterstützung des Sanierungsträgers umgesetzt.
- Darstellung und Weiterentwicklung verkehrsentlastender Maßnahmen für das Ostufer, insbesondere des Ostrings
Die Stadt Kiel ergreift gemeinsam mit den Partnern der KielRegion GmbH (die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) zahlreiche Maßnahmen, um eine nachhaltige und emissionsfreie Mobilität zu erreichen. Den Rahmen dazu setzen die Masterpläne Mobilität und 100 % Klimaschutz sowie der Green City Plan (s.o.). Die stadtteilübergreifenden Maßnahmen, wie etwa neue E-Busse oder eine Ausweitung der Taktung, wirken sich auch positiv auf dem Ostufer aus. Daneben werden zahlreiche Maßnahmen auch in den Nachbarstadtteilen ergriffen, die ebenfalls in die Ortsbeiratsbezirke des Ostufers ausstrahlen, hier aber nicht gesondert aufgeführt werden. Zusätzlich ergreift die Verwaltung regelmäßig kleine Verbesserungen, die ebenfalls nicht aufgeführt werden. Durch einstimmigen Beschluss, hat die Ratsversammlung das Ziel gesetzt, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs auf 26 Prozent bis 2035 und 22 Prozent bis 2050 am gesamten Verkehr zu reduzieren.
2018 lag dieser bei 38 Prozent, 2013 noch bei 43 Prozent. Folgende größere Maßnahmen versprechen eine besondere Entlastung des Ostufers vom Pkw-Verkehr.
Entlastung wird die Bahnverbindung „Hein Schönberg“ bringen, mit deren Neueröffnung in der Mitte des Jahrzehnts zu rechnen ist. Derzeit wird ein Stundentakt für die Strecke Kiel-Schönberg geplant, die durch Busse ergänzt wird. Eine höhere Taktung könnte sinnvoll sein, würde aber weitere bauliche Maßnahmen erfordern. Die Landeshauptstadt Kiel hat die Rahmenbedingungen auf dem Stadtgebiet für die neue Strecke geschaffen, etwa der Bau der Mobilitätsstation Bahnhof Oppendorf (Drs. 1084/2016). Der Oberbürgermeister hat mit Schreiben aus dem März 2019 an den Wirtschaftsminister erneut die Bedeutung der Hein Schönberg für Kiel hervorgehoben und eine schnelle Umsetzung angemahnt. Eine zügige Umsetzung ist weiterhin dringend notwendig zur verkehrlichen Entlastung des Ostufers.
b) Trassenstudie, Planung und Bau eines höherwertigen ÖPNV-Systems (Drs. 1225/2019)
Einstimmig hat die Ratsversammlung 2019 beschlossen, eine Trassenstudie für ein zukunftsfähiges ÖPNV-System anfertigen zu lassen. Zuletzt berichtete die Verwaltung mit Drs. 0670/2020 im August 2020 über den Zwischenstand. Unabhängig von dem gewählten System sowie der noch zu bestimmenden genauen Route, wird auch das Ostufer angebunden werden. Das Gutachten sieht einen Zentralkorridor am Ostufer Richtung Norden, sowie einen Richtung Elmschenhagen vor. In den anstehenden Beteiligungsformanten können sich Bürger*innen mit Ideen und Anregungen einbringen.
c) Ausweitung und Attraktivierung der Fährverbindungen vom Ostufer
Ziel ist es, die Fährverbindung ans Ostufer attraktiver zu gestalten und auszuweiten. Dafür wurden folgende Schritte bereits eingeleitet bzw. realisiert:
- Ausbau des Angebots auf der Linie F2,
- kostenlose Fahrradmitnahme auf der Linie F2,
- Prüfung der Machbarkeit eines vollständig kostenlosen oder deutlich günstigeren Betriebs auf der Linie F2
- Bau und Inbetriebnahme neuer Schiffe mit hybriden bzw. vollelektrischen Antrieben für die Ausweitung der Fahrpläne – insbesondere der Querverbindungen zur Stärkung des Angebots für Pendler*innen – und als Ersatzbeschaffung für veraltete Schiffe.
Mit Drs. 1094/2020 wurde die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob eine Direktverbindung zwischen dem Hauptbahnhof und Dietrichsdorf eingeführt werden kann. Unabhängig davon arbeitet die SFK bereits zusammen mit der Stadtverwaltung an einem Konzept, wie in einem ersten Schritt die Linie F 2 und in einem zweiten Schritt die Verbindungen nach Heikendorf und Mönkeberg gestärkt werden könnten. Dieses Konzept soll noch in 2021 vorgestellt werden.
Der Kieler Seehafen befindet sich mit der SFK in Gesprächen, wie zukünftig eine größere Zahl der Kreuzfahrtpassagiere vom Bahnhof zum Ostuferhafen über Fähren abgewickelt werden kann.
d) Bau Premiumradroute und von weiteren, auch übergemeindlichen Radinfrastrukturen
Ein Baustein der städtischen Verkehrswende ist die Förderung des Radverkehrs. Als nächstes großes Projekt steht die Premiumroute Werftstraße an (Drs. 0876/2020). Der Bau wird frühestens im zweiten Quartal 2022 beginnen, mit einer Fertigstellung ist 2025 zu rechnen. Grund für die lange Planungs- und Baudauer ist, dass vorlaufend die Regenwasserkanäle erneuert werden müssen. Ein Premiumroutenkonzept für weitere Routen in ganz Kiel ist derzeit im Rahmen der Fortschreibung des Veloroutennetzes in Arbeit und wird voraussichtlich 2021 vorgestellt.
Einen Sachstand gibt es bereits für die Premiumroute 1 – „Rund um die Förde“ zwischen den Stadtteilen Dietrichdorf und Schilksee (Drs. 1070/2020).
So wurde als erster Schritt etwa im vergangenen Jahr an der Schönberger Straße der Radweg auf 900 Metern saniert und ausgebaut. Die Route ist jetzt auf der jeweiligen Förde zugewandten Seite durchgängig als 2-Richtungsradweg befahrbar. Weitere geplante Maßnahmen der Premiumradroute 1 auf dem Ostufer sind in Drs. 1070/2020 dargestellt.
Ergänzend entwickelt die KielRegion derzeit das Premiumradroutenkonzept aus dem Masterplan Mobilität für die gesamte Region weiter. Im vergangenen Jahr wurden Trassenvarianten für eine Premiumroute im Korridor Plön-Preetz-Schwentinental-Kiel untersucht. Ein Gutachterentwurf liegt vor. Auch für Lückenschlüsse zwischen Kiel und Mönkeberg wurde eine Untersuchung durchgeführt. Derzeit werden diese Planungen in den Umlandgemeinden durch die KielRegion vorgestellt und das weitere Vorgehen abgesprochen. Die Landeshauptstadt Kiel ist auf dieser Grundlage ebenfalls tätig geworden und hat beim Land Schleswig-Holstein Förderanträge für den Ausbau der Radverkehrsanlagen am Langen Rehm zwischen Kreisverkehr Dietrichsdorf und Mönkeberg sowie für die Verbindung Specken/Söhren zw. Masurenring und Mönkeberg bzw. Schönkirchen eingereicht. Eine Abstimmung mit den Ortsbeiräten wird erfolgen, sobald die Plangrundlagen erstellt wurden.
e) Weiterer Ausbau der Radinfrastruktur (Drs. 0236/2020 und Drs. 0267/2020) sowie farbliche Markierung (Drs. 0861/2019)
Das bestehende Radverkehrsnetz wird auch neben den Premiumrouten saniert und ausgebaut. In 2020 haben rund 8 km Radwege eine neue Oberfläche erhalten, darunter Teile des Verbindungswegs im Stadtrat Hahn Park, des Radsredders, des Erlenkamps, der Preetzer Chaussee, des Ostrings und des Verbindungswegs an der Stadtgrenze zu Schwentinental. Eine Fortsetzung in 2021 ist geplant, die Ortsbeiräte können Stellen benennen.
Jährlich fortgeschrieben wird das Programm Radverkehr mit Prioritätenliste (Drs. 0267/2020). Die Ortsbeiräte werden jährlich gebeten, Vorschläge zu machen.
Um einen sichereren Radverkehr zu gewährleisten, hat die Stadt Kiel als gefährlich und/oder unübersichtlichen Stellen begonnen, Rad(schutz)streifen farblich zu markieren. In der ersten Maßnahme 2019 wurde u.a. an folgenden Stellen eine Markierung umgesetzt: Werftbahnstraße, Segeberger Landstraße/An der Kleinbahn, Werftstraße/Klausdorfer Weg, Ostring/Tiefe Allee sowie Ostring/Heikendorfer Weg. Die Ortsbeiräte werden weiter gebeten, gefährliche Stellen zu benennen, die im Anschluss geprüft werden.
Einzige Fahrradstraße auf dem Ostufer ist der Scharweg (Drs. 0123/2018). Hier besteht Handlungsbedarf. Gemeinsam mit den Ortsbeiräten sollten Straßen ermittelt werden, auf denen die Einrichtung einer Fahrradstraße zulässig und sinnvoll ist.
f) Förderung des Fußverkehrs (Drs. 0325/2020) sowie Fußwege- und Kinderachsenkonzept
Die Förderung des Fußverkehrs, insbesondere die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Herstellung von Barrierefreiheit, hat eine hohe Priorität in Kiel. Auf dem Ostufer wurde 2019 in Gaarden (Preetzer Straße: Bau eines Gehweges vom Haltepunkt Schulen am Langsee bis Geschwister-Scholl-Straße (erster Abschnitt]) und in Ellerbek/Wellingdorf (Große Ziegelstraße: Als Schulwegsicherung für die Gerhard-Hauptmann-Schule wurde die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung angepasst) zwei größere Maßnahmen umgesetzt.
Außerdem wurde das Parken neugeordnet, um Gehwegparken zu verhindern, und es wurden Gehwege erneuert. Die Maßnahme war ein Handlungsschwerpunkt aus dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept) größere Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs umgesetzt. Im Förderprogramm 2020 ff. sind zahlreiche weitere Maßnahmen für den Fußverkehr auf dem Ostufer aufgenommen, etwa am Klausdorfer Weg und am Ostring.
Die Verwaltung hat ausgehend vom Verkehrsentwicklungsplan ein Fußwege- und Kinderachsenkonzept entworfen. Für das Ostufer sind die Pläne Gaarden und Mitte (Drs.0454/2014) sowie Ellerbek/Wellingdorf und Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf (Drs. 0424/2015) von Bedeutung.
g) Erhaltungsmanagement Straße, Wege und Plätze (Drs. 0547/2020)
Für 2020 wurden/werden im Ortsbeiratsbezirk Ellerbek/Wellingdorf (Schönberger Straße (L 52) zw. Kieler Kuhle und Kuchelstraße; Kieler Kuhle zw. Schönberger Straße 121 und Kuchelstraße) und im Bezirk Neumühlen/Dietrichsdorf/Oppendorf (Ostring (K 31) zw. B 502 und Lüderitzstraße) Erhaltungsmaßnahmen der Straßen vorgenommen. In Gaarden wurde an der Preetzer Straße der nördliche Gehweg zw. Bahnhaltepunkt „Schulen am Langsee“ und Hein-Dahlinger-Halle erneuert. In 2021 soll die Georg-Pfingsten-Straße in Gaarden eine neue Schwarzdecke erhalten.
h) Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Drs. 0334/2020)
Zurzeit gibt es 79 öffentlich zugängliche Ladesäulen in Kiel, davon 22 von den Stadtwerken Kiel. 2019 wurden acht zusätzliche Ladestationen (mit zwei Ladepunkten jeweils mit 22 KW) aufgestellt, darunter eine in Ellerbek/Wellingdorf (Am Seefischmarkt) und eine in Gaarden (Elisabethstraße), 2020 neun Ladesäulen. Weitere Stationen sind im ganzen Stadtgebiet geplant. So planen die Stadtwerke die Aufstellung an ca. 25 weiteren Standorten, wobei die Stadt in die Beschilderung, Poller und Markierungen investiert. Derzeit wird außerdem ein Elektromobilitätskonzept durch ein externes Büro erarbeitet um u.a. den Ladebedarf im Öffentlichen Raum in den Stadtteilen zu ermitteln, damit eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur aufgebaut werden kann. Eine Online-Beteiligungsmöglichkeit etwa für Standortvorschläge befindet sich derzeit in Vorbereitung.
i) Angebotserweiterung der KVG (Drs. 0963/2020)
Zum Jahresbeginn 2021 ist ein neuer Fahrplan der KVG in Kraft getreten, der zahlreiche Verbesserungen im gesamten Stadtgebiet vorsieht, dabei betreffen u.a. folgende Änderung das Ostufer:
- Linie 11: Montags bis freitags zu den Hauptverkehrszeiten (ca. 6 bis 9 Uhr und 14:30 bis 19 Uhr) wird die Linie auf einen 7½-Minuten-Takt verdichtet. Am Samstag fährt die Linie zwischen 9 und 18 Uhr alle 10 Minuten.
- Linie 22: Abends und sonntags ganztägig wird die Linie im Halbstundentakt statt bisher im Stundentakt bedient.
- Linie 34: Die Linie wird werktags auf einen 15-Minuten-Takt zwischen Hauptbahnhof und Kroog verdichtet. Außerdem wird die Linie nun durchgehend mit Gelenkbussen bedient.
Dazu sind bereits Verbesserungen durch den neuen Nachtfahrplan in Kraft getreten.
j) Elektromobilität im Busverkehr (Drs. 0129/2020)
Die Stadt Kiel fördert den elektrischen Busverkehr, wovon auch das Kieler Ostufer profitiert, so fahren zurzeit die Linien 11, 22 und 32 auf dem Ostufer vollelektrisch. Weitere werden folgen. Die neuen Busse haben neben WLAN auch USB-Ladebuchsen sowie Klimaanlagen, sodass sich auch der Komfort verbessert.
Mit der Sprottenflotte hat die Kiel-Region ein eigenes Leihradsystem, das sehr gut angenommen wird. Auf dem Ostufer finden sich derzeit acht Stationen, weitere in anliegenden Gemeinden. Mit rund zwei bis drei Ausleihvorgängen pro Tag/Rad ist die Sprottenflotte ein großer Erfolg. Eine weitere Ausweitung auf dem Ostufer ist in 2021 geplant.
l) Bau von zehn Mobilitätsstationen auf dem Ostufer (Drs. 0316/2020)
In Kiel werden derzeit im gesamten Stadtgebiet Mobilitätsstationen geplant und gebaut, um den Menschen das Umsteigen zu erleichtern. Zurzeit sind 51 Stationen geplant, davon drei in Neumühlen-Dietrichsdorf (Bahnhof Oppendorf [fertiggestellt], Anleger Dietrichsdorf [Umsetzung 2021], Langer Rehm/Masurenring [noch offen]), drei in Ellerbek/Wellingdorf (Bahnhof Ellerbek [Umsetzung 2020], Tilsiter Platz [Umsetzung 2021], Schönberger Straße/Wischhofstraße [noch offen]) und vier in Gaarden (Haltepunkt Schulen am Langsee [Umsetzung 2020], Vinetaplatz/Elisabethstraße [noch offen], Preetzer Str./Ostring [noch offen], Kai-City [noch offen]). Für die 2020/21 umgesetzten bzw. umzusetzenden Mobilitätsstationen wurden eine Millionen Euro eingeplant.
m) Erhöhung der Verkehrssicherheit am Wehdenweg
Die Verwaltung hat bauliche Maßnahmen zur Stärkung der Verkehrssicherheit am Wehdenweg vorgeschlagen. Der zuständige Ortsbeirat hat noch keinen Beschluss gefasst, um dem als Vorschlag eingereichten Bürger*innenbeteiligungsverfahren nicht vorzugreifen. Der aktuelle Stand des Beteiligungsverfahren ist [hier] nachzulesen.
n) Reduzierung von Lkw-Verkehr durch stärkeren Verlagerung auf die Schiene
Der Seehafen ist grundsätzlich bestrebt, im Rahmen seiner Handlungsmöglichkeiten auf eine Verlagerung von landseitigen Verkehren von der Straße auf die Schiene hinzuwirken, da dies sowohl ökologischen als auch ökonomischen Zielsetzungen gleichermaßen dient. Eine Stärkung des Schienenverkehrs trägt dazu bei, die Rentabilität und damit die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit dieses Verkehrsträgers zu erhöhen. Hierzu plant Seehafenden Bau eines 3. Gleises am Bahnhofskai und hat durch intensive Gespräche mit politischen und eisenbahnbetrieblichen Entscheidungsträger*innen erreicht, dass die DB-Netz die Einfahrtgleissituation am Rangierbahnhof Meimersdorf auf 750 m verlängert. Auch für den Ostuferhafen wird eine leistungsgerechte Ausgestaltung des Schienenanschlusses als wesentlicher Bestandteil des o.g. Masterplanes des Seehafens in die Planungen einfließen.
Das Unternehmen arbeitet zudem intensiv an der Etablierung zusätzlicher Zugverbindungen, um für die Fähr- und Frachtterminals im Stadthafen und Ostuferhafen leistungs- und wettbewerbsfähige Transportmöglichkeiten per Schiene anbieten zu können. Gesprächspartner*innen sind hierbei in erster Linie die verladende Wirtschaft sowie Anbieter*innen eisenbahnseitiger Transportdienste. Insbesondere sind auch für den Ostuferhafen weitere Zugverbindungen konkret im Gespräch. Dies würde zu einer Entlastung von Grenzstraße, Ostring und Theodor-Heuss-Ring beitragen. Kapazitätsseitig wären auch bei einer stärkeren Auslastung der von der AKN betriebenen Strecke Kiel-Gaarden – Kiel-Oppendorf durch Nahverkehrszüge (z.B. nach Schönberg) tagsüber Zeitfenster für Güterzüge vorgesehen, so dass die Anzahl der Güterzüge erhöht werden könnte.
Um den Lkw-Verkehr weiter zu reduzieren und weitere Direktzüge aufzubauen, wie etwa die bereits fahrenden Züge nach Verona oder der Bettembourg, braucht es eine kritische Masse an Verkehren. So konnte der kombinierte Ladungsverkehr erst durch die Einführung der neuen Fähren am Schwedenkai etabliert und auf 25.000 Einheiten/Jahr gesteigert werden. Dies entspricht etwa einem Viertel der Gesamtgüterverkehrsmenge am Schwedenkai.
o) Lärmaktionsplan (Drs. 0064/2021)
Derzeit liegt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes als Antrag der Verwaltung der Ratsversammlung vor. Zwei Handlungsschwerpunkte befinden sich dabei auf dem Ostufer.
Ostring: Der Ostring (B 502) gehört zu den höchstbelasteten Straßen im Kieler Stadtgebiet. Langfristige Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsbelastung lassen keine schnell wirksame Verkehrs- und damit Lärmreduzierung erwarten. Zu den Maßnahmen mit extrem langfristigem Realisierungshorizont gehört eine mögliche "Ostuferentlastungsstraße", deren Auswirkung auf die Verkehrslärmsituation am Ostring geprüft werden müsste. Neue Entwicklungen in der Verkehrstelematik können jedoch mit dynamischen Verkehrsinformationstafeln eine Verstetigung des Verkehrs bewirken und somit zu einer rascheren Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbelastung beitragen. Ergänzend werden alle Schwarzdeckensanierungen mit Asphalt in lärmmindernder Bauweise vorgenommen.
Bahnhofstraße: Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind abgeschlossen. Im Jahr 2019 wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid erstmalig eingehalten. Es wird geprüft, ob zusätzlich noch eine Reduzierung der Geschwindigkeit notwendig ist, die auch zur Lärmminderung beitragen kann.
p) Aktive Mobilität (Drs. 0055/2017)
Im Rahmen des ExWoSt-Modellprojekts „Aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ hat die Landeshauptstadt verschiedene Konzepte für das Quartier zwischen Schönberger Straße, Wischhofstraße, Ostring und Klausdorfer Weg unter dem Motto „Bespielbares Quartier“ erarbeitet und umgesetzt. Der Bund hatte das Projekt mit 250.000,00 Euro bezuschusst. Zuletzt wurde in diesem Rahmen die Danziger Straße barrierefrei gestaltet (https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/meldung.php?id=103371). In diesem Jahr und im 2021 werden weitere Maßnahmen umgesetzt.
- Fazit
Das Kieler Ostufer entwickelt sich positiv. Zahlreiche Programme und Maßnahmen haben zu dieser positiven Entwicklung beigetragen. Trotzdem besteht weiter Handlungsbedarf. Dabei hat das Ostufer noch viele ungenutzte oder nicht ausgeschöpfte Potentiale. Die Weiterentwicklung nicht nur in verkehrlicher, sondern auch städtebaulicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht und damit letztlich die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse auf dem Ost- und Westufer bleibt weiter das Ziel der Landeshauptstadt. Die Verwaltung greift daher die dem Beschluss der Ortsbeiräte vom 4. September 2019 zugrundliegenden Anliegen und Interessen auf und schlägt in Ergänzung und Erweiterung der laufenden städtischen Planungen und Projekte die folgenden, besonders auf das Ostufer zugeschnittenen Maßnahmen vor:
- Das Kieler Ostufer findet sich in den Rahmenplanungen der Stadt Kiel wieder und wird ergänzt u.a. von Programmen wie Garden10 oder der VU Neumühlen-Dietrichsdorf. Die Verwaltung empfiehlt, die Prioritätenliste für die Umsetzung der VU Neumühlen-Dietrichsdorf fortzuschreiben.
- In der Verkehrs- und Mobilitätsentwicklung stehen in den nächsten Jahren große Maßnahmen, wie die Fertigstellung der Hein Schönberg, der Premiumroute Werftstraße und ein weiterer Ausbau des Fährverkehrs an. Es ist zu erwarten, dass diese zu einer deutlichen Entlastung des Pkw-Verkehrs auf dem Ostufer führen werden. Um dies zu evaluieren, sowie zu ermitteln, wie sich der Verkehr auf dem Ostufer insgesamt entwickeln wird, wird vorgeschlagen, ein regionales Verkehrsgutachten („Masterplan Verkehr für das Ostufer“) in Auftrag zu geben. Dieses sollte durch die KielRegion GmbH durchgeführt werden, um den Pendelverkehr durch die Umlandgemeinden einzubeziehen. In dem Verkehrsgutachten sollte auch ermittelt werden, welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Belastung der Anwohner*innen zu reduzieren und für einen guten Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu sorgen sowie die Klimaschutzziele zu erreichen Die Ideen und Erfahrungen der Ortsbeiräte sollten im weiteren Verfahren einfließen. Die Ortsbeiräte werden auch weiter ermuntert, Vorschläge für die oben genannten bestehenden Programme zu machen.
- Bereits ohne Verkehrsgutachten ist zu erkennen, dass die Radverkehrsinfrastruktur auf dem Ostufer hinter der auf dem Westufer zurücksteht. Daher wird vorgeschlagen, bei der Förderung des Radverkehrs das Ostufer prioritär zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Ortsbeiräten soll geprüft werden, wo Fahrradstraßen zulässig und sinnvoll sind. Dazu könnten bauliche Maßnahmen im Umfeld der entstehenden Premiumroute Werftstraße geprüft werden. Auch die Anbindung an das Westufer sollte in diesem Zusammenhang betrachtet werden. Gegebenenfalls bietet sich auch an, als ersten Schritt ein zeitlich befristetes Fahrradprogramm für das Ostufer zu erstellen und dazu zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen.
- Auch jetzt ist bereits deutlich, dass durch eine Stärkung des Fördefährverkehrs die Ostuferstraßen entlastet werden können. Darum sollte der Fördefährverkehr zum Ostufer weiter gestärkt werden, insbesondere durch eine Angebotsausweitung.
- Die Maßnahmen zur Aufwertung des Strandes Hasselfelde sollten fortgesetzt werden. So entsteht eine hochwertige, ökologisch wertvolle städtische Bademöglichkeit.
- Die Planungen im Bereich der Schwentinemündung sollten fortentwickelt werden.
- Der begonnene Prozess zur Aufwertung von Alt-Ellerbek sollte fortgesetzt werden.
Dr. Ulf Kämpfer Doris Grondke
Oberbürgermeister Stadträtin