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Geschäftliche Mitteilung - 0045/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienstanweisung Korruptionsprävention
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 2, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Anlass
Auf Drucksache 0385/2020 hatte die Ratsversammlung am 11.06.2020 der Weiterentwicklung des „Handbuchs Korruptionsprävention“ zu einer Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zugestimmt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass diese Dienstanweisung dem Innen- und Umweltausschuss vor Inkrafttreten zur Kenntnis gegeben wird.
Die Dienstanweisung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Das Papier wurde zunächst mit der im „Handbuch Korruptionsprävention“ genannten „Arbeitsgruppe zur Vorbeugung und Bekämpfung“ entwickelt. Anschließend erfolgte die Erörterung der bis dahin erarbeiteten Entwurfsfassung innerhalb der Dezernate mit den Amts-, Werk- und Referatsleitungen.
Der danach nochmals überarbeitete Entwurf wurde am 08.12.2020 von der Oberbürgermeisterkonferenz beschlossen. Anschließend wurden die Schwerbehindertenvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und der Gesamtpersonalrat beteiligt.
Der Gesamtpersonalrat hat der Dienstanweisung am 19.12.2020 zugestimmt.
Mit der jetzt vorliegenden Dienstanweisung soll künftig gezielter für das Thema „Korruptionsprävention“ sensibilisiert und so noch besser zur Vorbeugung von Korruption beigetragen werden.
Die Geschäftsführung für die unter Ziffer VI. der Dienstanweisung genannte „Arbeitsgruppe Korruptionsprävention“ wird bis auf weiteres durch das Büro des Oberbürgermeisters wahrgenommen.
Nach Inkrafttreten wird im Intranet und im Binnenblick über die neue Dienstanweisung informiert.
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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253,9 kB
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