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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0050/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Der Erweiterung der Straßenbeleuchtung wird gemäß der Prioritätenliste 2021 ff. auf der Basis der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Der mit der swb Beleuchtung GmbH (swb) abgeschlossene Betriebsführungsvertrag zur Straßenbeleuchtung sieht vor, dass für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung und die Erneuerung von Erdkabeln über die vereinbarte Bereitstellungspauschale hinaus zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden müssen.

 

Die Erneuerung der Erdkabel wird entsprechend der Störungshäufigkeit im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel direkt beauftragt.

r die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in bestehenden Straßen und Wegen wird jeweils auf der Basis der Anmeldungen der Ortsbeiräte und der ngelmeldungen aus der Bürgerschaft in jedem Haushaltsjahr eine Prioritätenliste von der Verwaltung zur Umsetzung vorgeschlagen.

 

Die letzte Prioritätenliste (vgl. Anlage 1) wurde am 06.02.2020 (Drucksache-Nr.: 0032/2020) durch den Bauausschuss beschlossen. Der erste Punkt der Liste wurde umgesetzt.

 

-          Als Ad-hoc-Maßnahmen nach Meldungen wurde die Beleuchtung in den Fußngertunneln in der Preetzer Chaussee, im Radsredder und in An der Holsatiamühle verbessert. Außerdem konnte z.T. im Zusammenhang mit Stadtwerkebaumaßnahmen die Beleuchtung in der Blücherstraße, im Langen Rehm, in der Schlieffenallee, in der Augustenstraße, im Dorf Pries, in der Hansastraße, in der Quinkestraße und im Grüffkamp verbessert werden.

 

-          Im Zusammenhang mit der Erneuerung der B76 durch den LBV-SH konnte die Radwegebeleuchtung an der B76 zwischen An der Kleinbahn und dem Wellseedamm verbessert und ergänzt werden.

 

Gemäß dem Climate Emergency, erste Beschlüsse zur Resolution (Drs. 0901/2019, Punkt 5.4) wurde erstmals am 04.03.2020 ein „Runder Tisch“ zur Beleuchtung einberufen.

Unter dem Gesichtspunkt der Straßenbeleuchtung wurde ganzheitlich diskutiert, wie Licht-

emissionen und Lichtimmissionen reduziert werden können und Belange des Artenschutzes bei Beleuchtungen zu berücksichtigen sind, ohne dass Angsträume entstehen. Technische Ansätze, wie eine bessere Abschirmung von Licht oder Bewegungsmeldern, wurden besprochen.
Eine Fortsetzung des Rundes Tisches soll in einem nächsten Termin unter Federführung des Umweltschutzamtes erfolgen. Corona-bedingt steht die Terminierung derzeit aus.

 

 

r die Erweiterung der Straßenbeleuchtung kann das Tiefbauamt im laufenden Haushalt aus dem Sachkonto 52712800 Beschaffung für Straßenbeleuchtung FW, vorbehaltlich der Genehmigung, 300.000  zur Verfügung stellen.

r das Jahr 2021 schlägt die Verwaltung eine Verwendung der Mittel auf der Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Prioritätenliste 2021 ff. (Maßnahmen 1 bis 7) vor.

 

Beteiligung der Ortsbeiräte:

 

Analog den letzten Jahren wurden sämtliche Ortsbeiräte angeschrieben mit der Bitte, zu den in ihrem Bezirk liegenden Maßnahmen Stellung zu nehmen sowie ggf. neue Maßnahmen vorzuschlagen. Dabei sind Angsträume sowie subjektiv zu dunkel erscheinende Bereiche zu benennen, die Reduzierung der Lichtemissionen und die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollte die Notwendigkeit immer kritisch hinterfragt werden, um steigenden Kosten für die Stadt beim Energieverbrauch und bei der Betriebsführung entgegenzuwirken.

Es wurde darauf hingewiesen, dass ohne Rückmeldung davon ausgegangen wird, dass die Maßnahmen nicht die Unterstützung des Ortsbeirates erfahren und in der Priorität runtergesetzt werden bzw. bei erneuter fehlender Unterstützung des Ortsbeirates entsprechende Maßnahmen aus dem Programm entnommen werden.

Die Beteiligung ergab überwiegend Befürwortungen der bisherigen Maßnahmen.

 

 

Hinweis:

Der mit der swb geschlossene Vertrag beinhaltet auch eine Störungsbehebung.

Sollten Störungen der Straßenbeleuchtungen bekannt werden, können diese direkt an die 24 Stunden besetzte Entstörungsstelle der Firma swb unter der Telefonnummer 0800 887 6060 abgegeben werden.

Auf dem Smartphone oder PC kann zusätzlich über die Internetadresse www.stoerung24.de oder auf der Internetseite der Stadt Kiel eine Störung gemeldet werden.

r Ihre Meldung und somit Mithilfe zur Störungsbeseitigung bedanken wir uns.

 

 

Um Zustimmung zur Prioritätenliste 2021 ff. (Anlage 1) wird gebeten.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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