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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0056/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Dem Programm Elektromobilität mit Prioritätenliste 2021 und folgende Jahre sowie der vorgeschlagenen Priorisierung der Maßnahmen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Programm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend umzusetzen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

1. Anlass

 

Der von der Ratsversammlung beschlossene Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP) formuliert dringenden Handlungsbedarf in der Reduzierung negativer Auswirkungen des Verkehrs. Die strategischen Ziele der Landeshauptstadt Kiel (Klimaschutzstadt und Innovative Stadt) beinhalten darüber hinaus dieses Vorgehen. Mit dem Beschluss zum Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) erhält die Verwaltung u. a. den Umsetzungsauftrag zur Elektromobilität. Die dazugehörigen Maßnahmenblätter beschreiben konkrete Aufgabenfelder (z. B. M-004 Elektro-Ladeinfrastruktur). Auch der Masterplan Mobilität KielRegion (Drs. 0831/2017) stellt das Erfordernis der Elektromobilität dar und hat entsprechende Maßnahmensteckbriefe beschlossen (z. B. C.3.1 Bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge). Darüber hinaus weist der Green City Plan (Drs. 0716/2018) r die Landeshauptstadt Kiel im Rahmen der Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität entsprechende Sofortmnahmen zur Elektrifizierung auf.

 

Mit der von der Ratsversammlung beschlossenen Vorlage "Klimaschutzstadt Kiel - Modellstadt für Elektromobilität" (Drs. 1058/2017) wird von der Landeshauptstadt Kiel der Anspruch erhoben, eine Modellstadt für Elektromobilität zu sein. In der Verkehrsplanung r die Elektromobilität werden dabei alle Verkehrsarten berücksichtigt.

 

2. Maßnahmen zur Etablierung der Elektromobilität aus 2020

 

Im Rahmen der bisher begrenzten personellen und finanziellen glichkeiten der Verwaltung zur Etablierung der Elektromobilität konnten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

 

2.1 Ladeinfrastruktur

 

Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist derzeit auf Grund von bislang mangelnder halböffentlicher und privater Ladeinfrastruktur essenziellr Halter*innen von Elektroautos. Diese schließt die Lücke für jenerger*innen, die keine eigene Lademöglichkeit basierend auf ihren Wohnbedingungen einrichten können.
 

Die folgenden acht Standorte wurden seit Anfang 2020 mit Ladestationen (Normalladesäulen mit zwei Ladepunkten je Leistung von 22 Kilowatt) mitsamt StVO-Beschilderung und Markierung ausgestattet:

 

-          Langer Segen,

-          Herzog-Friedrich-Straße,

-          Charles-Roß-Ring,

-          Charles-Roß-Ring auf Höhe der Martinskirche,

-          Parkplatz Bendixenstraße,

-          Franckestraße,

-          Krummbogen,

-          Rutkamp/Spreeallee.

 

Zusätzlich wurde in der Straße Tiefe Allee die erste Schnellladesäule Kiels mit der hohen Leistung von 150 kW errichtet.

 

2.2 Mobilitätsstationen

 

- Projekt II.a aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -

 

Die Mobilitätsstationen in Kiel bringen unterschiedliche Verkehrsmittel zusammen, fördern die Vernetzung untereinander und leisten einen Beitrag zur multimodalen Mobilität, indem Elemente wie Fahrradabstellanlagen, Bushaltestellen, Carsharing-Stationen und Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zusammengeführt werden.

 

Beispielsweise bieten die fertiggestellten Mobilitätsstationen in Oppendorf und Schulen am Langsee Nutzer*innen von Pedelecs und E-Bikes abschließbare Fahrradanlagen sowie spezielle Schließcher mit Steckdosen, worin die Akkus wiederaufgeladen werden nnen.

An der großen Mobilitätsstation am Rungholtplatz sind die Arbeiten bereits sehr weit fortgeschritten. Diese bietet ein Zusammenspiel für verschiedene Typen von Elektromobilität: Vier Pantographen beladen hier die Elektrobusse der KVG, die erste Abstellflächer E-Tretroller wurde eingerichtet und durch eine öffentlich zugängliche Ladesäule der Stadtwerke Kiel wird das Laden für Elektrofahrzeuge ermöglicht. Die Bauausführung sowie Ausschreibung für weitere Mobilitätsstationen befinden sich derzeit in Planung bzw. in Umsetzung.

 

2.3 Radverkehr

 

Heutzutage ist circa jedes dritte verkaufte Fahrrad ein Pedelec, wodurch der Bestand auf mehrere Millionen in Deutschland wächst und aufzeigt, dass Elektromobilität primär auf zwei Rädern stattfindet. Durch den elektrisch unterstützten Antrieb erfährt der Radverkehr noch eine breitere Nutzung, insbesondere bei Gruppen, denen das Fahren mit einem normalen Fahrrad schwerfällt oder größere Entfernungen helos zurücklegen wollen.

Sobald das erste elektrische Rad vorhanden ist, entsteht für viele rger*innen das Problem der Unterbringung, besonders bei Lastenrädern. Erstmalig wurden Ende 2020 in der Weißenburgstraße vor dem dortigen Supermarkt Fahrradbügel auf einigen ehemaligen Pkw-Stellplätzen eingerichtet und speziell farblich für Lastenräder markiert, die Abstellfläche zwischen den Bügeln bietet nun ausreichend Platz.

 

2.4 ÖPNV

 

- Projekt IV.c und IV.d aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -
 

hrend bei der KVG bis einschließlich 2019 Hybrid-Busse beschafft wurden und eine Umrüstung von Euro-V- auf Euro-VI-Bussen stattfand, werden seit Mitte 2020 schrittweise monatlich ca. fünf rein elektrisch betriebene Elektro-Gelenkbusse an die KVG geliefert. Diese kommen derzeit auf den Linien 6, 32 und 22 zum Einsatz. Im Mai 2021 sollen 36 Elektrobusse im Fuhrpark der KVG vorhanden sein.

 

Parallel wird eine Ladeinfrastruktur für die Busse geschaffen. Vier Schnelllader sind auf dem KVG-Betriebshof Werftstraße, vier Ladepunkte am Rungholtplatz sowie drei Ladepunkte an der Endhaltestelle Wik, Kanal installiert worden (Drs. 0129/2020).

 

2.5 Kanalfähr-/Fördeschifffahrt

 

- Projekt IV.f aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -

 

Der Fahrzeugbestand der Fördeschiffe ist durch ein hohes Alter geprägt, wodurch vier der fünf Fahrgastschiffe (ausgenommen der MS Schwentine“) zur Aufrechterhaltung der Fördeschifffahrt in den nächsten Jahren neu erworben werden müssen.

 

Nun wurde die ersten Plug-In-Hybrid-Fähre im August in Betrieb genommen, welche die Fährlinie F1 zwischen Kiel Bahnhofsbrücke und Laboe bedient. Die erste reine Elektrofähre r diehrlinie F2 soll im März 2021 eingesetzt werden. Die Beschaffung weiterer Fähren mit alternativen Antrieben ist in Planung.

 

- Projekt IV.g aus Green City Plan

 

r die Kanalfähre zwischen Kiel-Wik und Holtenau wird 2021 eine Machbarkeitsuntersuchung zum Ausbau der Fährverbindung durchgeführt (Drs. 0487/2020). Neben der Ausweitung der Radmitnahmekapazität als Teil der Konzeption des Veloroutennetzes wird auch eine umweltfreundliche Antriebstechnologie einer möglichen neuen Fährverbindung untersucht.
 

2.6 Mikromobilität (Elektrokleinstfahrzeuge)

 

Im Juli hat der Sharing-Anbieter TIER in Kiel seinen Betrieb mit 200 E-Tretrollern aufgenommen. Hierzu hat der Anbieter eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben, die das ordentliche Abstellen und Wiederaufstellen bzw. Einsammeln der E-Roller sowie ihre nachhaltige Nutzung und eine faire Bezahlung seiner Mitarbeiter*innen usw. umfasst. Damit ist bereits hinsichtlich der Drucksache 0483/2020 ein relevanter Schritt unternommen worden.
 

Da die Einführungsphase sich aus Sicht des Betreibers sehr erfolgreich gestaltet hat, wurde die Flotte im September auf 600 Elektroroller aufgestockt und das Bediengebiet deutlich erweitert. Im Gegensatz zu dem System des Bikesharings der Sprottenflotte wird das System ohne festgelegte Abgabeorte (bis auf die festen Abstellflächen an manchen vorhandenen und geplanten Mobilitätsstationen) betrieben.

 

Wurde das Angebot im Sommer auch touristisch viel genutzt, sind im Spätherbst die Nutzungen von Kieler*innen weit überwiegend. Als innerstädtisches Verkehrsmittel finden die Roller in der aktuellen Situation insbesondere bei Personen Zulauf, die die Fahrt im Bus oder Taxi vermeiden möchten. Mit der Einführung des Verleihsystems ist augenscheinlich auch die Verbreitung von E-Tretrollern im Privatbesitz deutlich angestiegen.

 

Zudem zeigte sich die Unfallstatistik der Polizei und der Krankenhäuser seit Einführung des E-Roller-Sharings unauffällig, auch das Kieler Ordnungsamt meldete sehr selten Auffälligkeiten.

 

2.7 Carsharing

 

- Projekt II.b aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -
 

Ein Carsharing-Angebot mit (reinen) Elektro-Kfz ist derzeit nur schwer eigenwirtschaftlich darstellbar. Um trotzdem ein Angebot in diesem Mobilitätssegment zu ermöglichen, werden durch die Landeshauptstadt Kiel im öffentlichen Straßenraum Netzanschlüsse auf eigens eingerichteten Parkplätzen zur Verfügung gestellt. Damit wird den Anbietenden unter Zuhilfenahme eigener Ladeinfrastruktur (Ladesäule oder Wallbox) ermöglicht, Carsharing zu betreiben. Die Örtlichkeiten werden mit dem Netz der Mobilitätsstationen in Kiel abgestimmt (Programm Mobilitätsstationen in Kiel, Drs. 0213/2018).

 

 

An den folgenden Standorten werden aktuell durch den Betreiber StattAuto elektrische Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt:

 

-          Dammstraße, Ecke Exerzierplatz,

-          Waisenhofparkplatz,

-          Fabrikstraße,

-          Lutherstraße,

-          Lantziusstraße,

-          Tilsiter Platz,

-          Waitzstraße/Adolfstraße,

-          Esmarchstraße/Holtenauer Straße,

-          Blücherplatz,

-          Grasweg,

-          Sophienblatt, Parkplatz am Kieler Umsteiger,

-          Stephan-Heinzel-Straße,

-          Franckestraße/Olshausenstraße,

-          Königsweg.
 

2.8 Fuhrparkumstellung in Verwaltung

 

- Projekt II.e-2-b und IV.e aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -
 

Mit dem Anspruch Modellstadt Elektromobilität zu sein, ist es Aufgabe, auch als Verwaltung eine Vorbildrolle einzunehmen. Besonders wirkungsvoll und zielführend ist damit die Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks. Die Fuhrparkumstellung wird stets weitergeführt und im engen Austausch mit der Fuhrparkleitung der Verwaltung abgestimmt. Die Elektrifizierung des Fuhrparks konnte 2020 wieder gesteigert werden. Dieser bestand Ende des Jahres aus 39 Elektrofahrzeugen, davon sind 21 batterieelektrische Pkw und zwei Plug-In-Hybride. Dies entspricht nun ca. zehn Prozent des städtischen Fuhrparks.

 

Es ist auch weiterhin erklärtes Ziel,rdermaßnahmen auszuwerten und sobald möglich verfügbare Elektrofahrzeuge zu beschaffen.

 

2.9 Mobilitätsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit

 

Am 29.09.2020 fand ein Kick-Off-Termin zum Elektromobilitätskonzept statt (s. 3.), zu dem verschiedene Teilnehmende aus unterschiedlichen Organisationen und Institutionen geladen waren, um für die geplanten Themen des Elektromobilitätskonzepts sensibilisiert zu werden sowie einen tiefgehenden Austausch dazu stattfinden zu lassen.

 

Weitere Öffentlichkeitsarbeit war auf Grund der Maßnahmen zur Corona-Pandemie nicht realisierbar.

 

 

3. Programm Elektromobilität mit Prioritätenliste 2021 ff.

 

Folgende konkrete Maßnahmen sind r das Programm Elektromobilität in Kiel 2021 ff. vorgesehen:

 

3.1 Priorität 1

 

  • Elektromobilitätskonzept

 

Anlässlich der Drucksache 1058/2017 wird aktuell ein Elektromobilitätskonzept erarbeitet. Dieses wurde an das Beratungsbüro Mobilitätswerk GmbH vergeben. r das Thema Taxi werden die aus dem Änderungsantrags zum Programm Elektromobilität 2020 (Drs. 0483/2020) vorhergegangenen Punkte mitbearbeitet.

 

Die Fertigstellung des Konzepts erfolgt voraussichtlich im Herbst 2021. Der Sachstand zum Elektromobilitätskonzept ist der Drucksache 0057/2021 zu entnehmen.

 

Kosten (verblieben): ca. 50.000 €

 

  • Öffentliches Verleihsystem mit Elektrolastenrädern

 

Ein Verleihsystem mit Elektrolastenrädern ist derzeit nicht eigenwirtschaftlich darstellbar. Um trotzdem ein Angebot in diesem nachhaltigen Mobilitätssegment zu ermöglichen, soll durch die Landeshauptstadt Kiel einem Betreibenden ein attraktives Basisangebot zur Verfügung gestellt werden.

 

Vorgesehen sind bis zu 10 Stationen mit vorerst je einem Elektrolastenrad.

Kosten: ca. 100.000 €

 

  • Öffentlich zugängliche Ladestationen auf öffentlichen Flächen

 

Um dem Markthochlauf der Elektromobilität gerecht zu werden, ist es erforderlich, zusätzlich zu privaten Angeboten ein öffentlich zugängliches Grundnetz an Ladeinfrastruktur sicherzustellen. Dazu werden öffentliche Parkflächen mit einem Standard ausgerüstet, der sich aus Hinweisbeschilderung (vergleichbar öffentlich zugänglich Ladestationen auf privaten Fchen), StVO-Beschilderung, einer Informationstafel sowie einem Piktogramm (Markierung/Platte) zusammensetzt. Zudem werden ggf. weitere bauliche Anpassungen gemäß den Vorgaben zur Barrierefreiheit (barrierefrei nutzbare Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, Drs. 0209/2018) vorgenommen.

 

Vorgesehen r voraussichtlich 2 Schnellladesäulen und weitere Normalladesäulen.

Kosten: ca. 25.000 €

 

  • Ladeinfrastruktur in Wohnquartieren
     

- Projekt IV.b aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -
 

Da nicht jede*r rger*in einen privaten Stellplatz für eine eigene Lademöglichkeit besitzt, entsteht ufig das Hemmnis, ein Elektrofahrzeug zu erwerben. Zudem ist der öffentliche Raum knapp, um ausreichend öffentlich zugängliche Ladesäulen auszubauen. Hingegen besitzen Standorte im halböffentlichen Bereich wie bspw. von Einzelhandelsunternehmen größere Stellplatzanlagen, die nur zu bestimmten Tageszeiten ausgelastet sind und über die Nachtstunden leer stehen. Demzufolge ergibt sich die Möglichkeit einer Doppelnutzung hinsichtlich Lademöglichkeiten für Anwohner*innen.

 

Das sich derzeit in Bearbeitung befindende Elektromobilitätskonzept greift das Laden im halböffentlichen Raum auf mit dem Ziel, Pilotprojekte zu entwickeln.

 

Vorgesehen sind drei Pilotstandorte mit Lademöglichkeiten und einem Parkplatz-Buchungssystem.

Kosten: ca. 30.000 €

 

  • Öffentlich zugängliche Ladestationen auf privaten Flächen

 

Um die halböffentliche Ladeinfrastruktur für die/den aktuellen und potentiellen E-Auto-Besitzer*in sichtbar zu machen, sind im öffentlichen Raum Hinweise (in Form einer Beschilderung) zu öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten auf privaten Standorten erforderlich. Die Hinweise werden in einem einheitlichen Standard aufgebaut.

 

Gestaltung eines Beschilderungsstandards und Realisierung an ca. 10 Standorten.

Kosten: ca. 15.000 €

 

  • Lademöglichkeiten an öffentlichen Gebäuden/Standorten

 

Auch durch die zunehmende Umstellung auf Elektrofahrzeuge innerhalb der Verwaltung entsteht ein steigender Bedarf für Lademöglichkeiten an öffentlichen Gebäuden/Standorten. Zudem will sich die Landeshauptstadt Kiel auch als Vorbild für Elektromobilität darstellen, sodass die Integration von Ladeinfrastruktur ein wichtiger Baustein für bestehende oder neu zu errichtende Parkflächen ist. Um die Stellflächen dahingehend zu elektrifizieren, fand bereits ein erster Austausch auf Arbeitsebene zwischen der Abteilung Verkehr des Tiefbauamtes, dem Facilitymanagement und der Stabsstelle Mobilität im Dezember 2020 statt. Ein regelmäßiges Arbeitstreffen wird in 2021 erfolgen.

 

In Abhängigkeit der erforderlichen Verfügbarkeit und Anforderungen an die Ladestationen sind hier zwei Versionen erforderlich:

 

-          Interne Version: Eine zeitlich planbare Nutzung (Reservierung) von Ladestationen/Wallboxen für den reinen Dienstgebrauch.

-          Externe Version über einen Betreiber: Nutzung und Abrechnung für Besucher*innen und privaten Mitarbeitergebrauch (z. B. Pendler*innen).


Kosten: ca. 75.000 €

 

  • Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Roller

 

Um die angestrebten Ziele für den Hochlauf der Elektromobilität zu erreichen, ist angedacht, ein öffentlich zugängliches Grundnetz an Ladeinfrastruktur ebenfalls für Motorroller mit

Elektroantrieb und weiteren Kleinstfahrzeugen aus dem Bereich der Mikromobilität durch einen Betreiber sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Fchen sollen durch Produktbügel im Design der Mobilitätsstationen abgegrenzt werden.

 

Vorgesehen sind bis zu 10 Stationen.

Kosten: ca. 5.000 €

 

 

Summe Priorität 1: 300.000 €
 

 

 

3.2 Priorität 2

 

  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Auf Grund der Corona-Pandemie sind Veranstaltungen nur mit Vorbehalt planbar. Für das Elektromobilitätskonzept wird voraussichtlich im Q2 eine Veranstaltungsform zur Ansprache des Taxigewerbes gewählt. Weitere Arbeitstermine mit KEP-Diensten und Akteuren aus dem Fahrradsegment sind geplant. Nach Fertigstellung des Elektromobilitätskonzepts wird auch eine Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen aus dem Konzept angestrebt.

 

Zudem wird die städtische Webseite zur Elektromobilität überarbeitet, um mehr

Informationen zur Elektromobilität zu vermitteln, z. B. auch hinsichtlich der Nutzung der E-Tretroller.

 

Ein Austausch mit Akteuren wie der KielRegion sowie weiteren Kommunen findet fortwährend statt.

 

3.3 Priorität 3


Keine Maßnahmen zurzeit vorhanden.

 

Mögliche zusätzliche Maßnahme r 2022:

 

E-Taxis


Der ständige Betrieb von Dieselautos im Taxigewerbe führt zum stärkeren Ausstoß von NOx-Emissionen. Um die Umweltbelastung der Taxis zu reduzieren, ist die Umstellung auf

Elektromobilität zielführend. Derzeit gestaltet sich aber ein solcher Umstieg schwierig, da das Kriterium der schnellen Verfügbarkeit eines Taxis unabdingbar ist, wodurch das Laden an Normalladesäulen zu zeitintensiv ist. Daher müssen Anreize geschaffen werden, um die Elektromobilität attraktiv zu machen.

 

Im Elektromobilitätskonzept wird eine Vorprüfung eingeleitet, die Aussagen darüber treffen wird, wie und an welchen Standorten ein Ladeinfrastrukturangebot speziell für Taxis bereitgestellt werden kann.

 

 

4. Finanzierung und Umsetzung

 

Folgende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2021 r das Programm zur Förderung der Elektromobilität 2021 ff. zur Verfügung:

 

Sachkonto 5291110 'Spezielle Zweckausgaben der Verwaltungszweige', Kostenträger 51100501 'Verkehrsentwicklungsplanung', Kostenstelle 50041: 300.000 €

 

Die Umsetzung von Maßnahmen der Priorität 1 ist für 2021 vorgesehen.

 

 

 

Um Zustimmung zum Programm Elektromobilität in Kiel 2021 ff. und zur vorgenommenen Priorisierung wird gebeten.

 

 

Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhalten alle Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel zur Kenntnis.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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