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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0075/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Anlass:

Im 1. Quartal jeden Jahres wird von der Bewilligungsbehörde der Städtebauförderung ein Sachstandsbericht abgefragt. Diesen zum Anlass nehmend und um die komplexen Verfahren transparenter darzustellen, wird das Stadtplanungsamt, wie bereits im letzten Jahr mitgeteilt, nunmehr jedes Jahr eine kurze Berichterstattung für den Bauausschuss aufbereiten.

 

Vorbemerkung:

Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen, um die Gemeinden im Rahmen der Stadterneuerung zu unterstützen. Städtebauförderungsmittel werden für städtebauliche Gesamtmaßnahmen gewährt, deren räumlicher Umgriff als Satzung oder als Maßnahmengebiet bzw. Gebietskulisse beschlossen ist.

 

Eine städtebauliche Gesamtmaßnahme setzt sich aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammen. Im Zusammenwirken aller Einzelmaßnahmen tragen diese dazu bei, die zuvor in einer vorbereiteten Untersuchung aufgearbeiteten städtebaulichen Defizite zu beheben. Das Maßnahmenbündel ist im integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept dargelegt.

 

Bund, Land und Gemeinde beteiligen sich normalerweise mit je 1/3 an den förderfähigen Kosten. Ausnahmsweise haben finanzschwache Kommunen, wie aktuell Kiel, in den letzten Jahren in Einzelfällen höhere Zuschüssen erhalten. Die Kommune beantragt die Städtebauförderungsmittel beim Land und stellt die gemeindlichen Eigenmittel zur Kofinanzierung sicher. Die Bewilligung von Zuwendungen erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für jede Gesamtmaßnahme ist ein Sonderkonto einzurichten, im städtischen Haushalt abgebildet sind ausschließlich die Zuführungen zum Sonderkonto. Neben den Eigenmitteln fallen für nicht förderfähige Kosten weitere Eigenanteile an (beispielsweise, wenn der Fördermitteleinsatz begrenzt ist, wie dies u. a. für Leistungen eines Sanierungsträgers, für programmspezifisches Management, gutachterliche Wertermittlung, maßnahmenbegleitende Öffentlichkeitsarbeit, Kontoführung der Fall ist, oder für Anteile der Regenwasserkanalisation, KAG refinanzierbare Maßnahmen, oder konkret der Freizeitbereich des Sport- und Freizeitbades).

 

Die LH Kiel ist mit acht (!) städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in die Städtebauförderung aufgenommen: Hörnbereich, Innenstadt, Holtenau Ost, Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang, Grüne Wik, Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort, Gaarden und Neumühlen-Dietrichsdorf

 

r alle städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind dem Ministerium für Inneres,ndliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) im 1. Quartal eines jeden Jahres ein Sachstandsbericht, ein Maßnahmenplan und für Gebiete, die sich in der Durchführung befinden, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht vorzulegen. Parallel können Anträge auf

 

  • erstmalige Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm[1],
  • bzw. Folgeanträge[2]
  • oder Anträge auf Umschichtungsmitteln[3]

 

gestellt werden.

 

Mit dem Programmjahr 2020 hat der Bund die Struktur der Städtebauförderung angepasst, er reduzierte die Anzahl der Förderprogramme von ehemals acht (Soziale Stadt, Stadtumbau Neue Länder, Stadtumbau Alte Länder, Städtebaulicher Denkmalschutz Neue Länder, Städtebaulicher Denkmalschutz Alte Länder, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden, Zukunft Stadtgrün) auf nunmehr drei Programme (Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung). Das Volumen der Finanzhilfen an die Länder in Höhe von 790 Mio. € ist gegenüber dem Programmjahr 2019 unverändert.

 

Zuordnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in die neue Programmstruktur

 

Städtebauliche Gesamtmaßnahme

Programm alt

Programm neu

rnbereich

Sanierung und Entwicklung

Zuordnung noch nicht erfolgt

Innenstadt

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Lebendige Zentren

Holtenau Ost

Stadtumbau Alte Länder

Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort

Städtebaulicher Denkmalschutz Alte Länder

Zuordnung noch nicht erfolgt

Grüne Wik

Zukunft Stadtgrün

Zuordnung noch nicht erfolgt

Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang

Zukunft Stadtgrün

Lebendige Zentren

 

 

 

Gaarden

Soziale Stadt

Zuordnung noch nicht erfolgt

Neumühlen-Dietrichsdorf

Soziale Stadt

Zuordnung noch nicht erfolgt

 

Das Land Schleswig-Holstein hat angekündigt, aufgrund der veränderten Förderungsstruktur eine Überarbeitung der Städtebauförderungsrichtlinien vorzunehmen. Die dortigen Übergangsvorschriften werden auch Regelungen zur Zwischenabrechnung auf Basis der alten Programmstruktur enthalten. Es bleibt abzuwarten, welcher zusätzliche Aufwand dadurch entstehen wird.

 

 

Sachstandsberichte

 

Städtebauliche Gesamtmaßnahme Hörnbereich

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Hörnbereich befindet sich im Förderprogramm Sanierung und Entwicklung.

 

Da für städtebauliche Gesamtmaßnahmen aus dem Programm Sanierung und Entwicklung keine Folgeanträge mehr gestellt werden können, erfolgte von Seiten des Ministeriums keine Zuordnung zu einem der neuen Programme. Sollte hierüber eine Entscheidung vorliegen, wird die Verwaltung im Rahmen einer GM berichten.

 

 

Sachstand:

Die im letzten Sachstandsbericht angekündigte Fortschreibung der Sanierungsrahmenplanung aufgrund der Entwicklungen rund um den Germaniahafen wurde aufgenommen. Derzeit erfolgt eine intensive Abstimmung mit der Vorhabenträgerin.

 

r die drei Baufelder der Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR liegen die Bauanträge vor. Das Bauordnungsamt hat (Teil)Baugenehmigungen erteilt. Die Grundsteinlegung für das Bauvorhaben der Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR fand im September statt. Die Tiefbauarbeiten auf allen drei Baufeldern haben in 2020 begonnen.

Die TAS hat ihre Planungen für die drei Baufelder am südlichen Ende der Hörn weiter vorangetrieben und mit der Verwaltung abgestimmt. Eine Lösung für den Umgang mit den unter den Baufeldern verlaufenden Entwässerungsanlagen Schmutzwassersammler und Mühlenau unter Beteiligung der Selbstverwaltung konnte vereinbart werden (Drs.-Nr.: 0591/2020). Für die eingereichten Bauanträge der TAS hat das Bauordnungsamt Ende des Jahres die Baugenehmigungenr die Baufelder XIII und XV erteilt.

 

Die Bauten der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) befinden sich in der Endphase der Hochbaumaßnahme entsprechend der Bauverpflichtung gemäß Kaufvertrag.

Die Rohbauarbeiten der Hochbaumaßnahme konnten im Jahr 2020 abgeschlossen werden. Die IB.SH plant die Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen zu Anfang des 4. Quartals 2021.

 

Die Planung des Endausbaus der Straßenbaumaßnahmen erfolgte durch ein Ingenieurbüro, sodass der Förderantrag beim MILIG in 2020 eingereicht werden konnte. Ziel ist es im 2. Quartal 2021 die Ausschreibung für die öffentlichen Bereiche um die IB.SH-Gebäude zu beauftragen und den Straßenausbau zur Inbetriebnahme der Gebäude durch die IB.SH abzuschließen.

 

Der Platz der Kinderrechte im Bereich des Querkais konnte Ende des Jahres ernannt werden (Drs.-Nr.: 0728/2020). Die Gestaltung des Platzes unter Berücksichtigung der förderrechtlichen Rahmenbedingungen ist für 2021 geplant.

 

Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf http://www.kiel.de/hoern.

 

 

Städtebauliche Gesamtmaßnahme Innenstadt

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Innenstadt ist dem Förderprogramm Lebendige Zentren zugeordnet worden.

 

Der für das Programmjahr 2020 eingereichte Folgeantrag in Höhe von 3 Mio. € wurde in voller Höhe bewilligt.

 

Sachstand:

Die Baumaßnahmen am Kleinen Kiel-Kanal (Holstenfleet) wurden im Sommer 2020 abgeschlossen und der Kanal im August eröffnet. Damit konnte ein freiraumplanerisch - städtebauliches Großprojekt mitten im Herzen der Kieler Innenstadt fertiggestellt werden, das erhebliche Impulswirkung auf das unmittelbare räumliche Umfeld hat. Neben den bereits abgeschlossenen (z.B. Neubau Geschäftshaus) und in Realisierung befindlichen Projekten (Umbau Ahlmannstiftung, Bootshafenquartier), sind auch weitere Impulse wie z.B. der geplante Umbau des aktuell leerstehenden Ansons Kaufhauses in eine multifunktionelle Nutzung zu den Themen E-Sports, Office, Gastronomie unter dem Arbeitstitel „Kieler Ding“ zu verzeichnen.

Weitere wichtige zukünftige Impulse verspricht der freiraumplanerische Realisierungswettbewerb „Holstenstraße bis zum Alten Markt sowie angrenzende Plätze“ von der oberen Holstenstraße bis zum Holstenplatz.  Die für Ende 2020 geplante Jurysitzung musste leider aufgrund der Corona-Lage abgesagt werden. Die für Ende 2020 geplante Jurysitzung musste leider aufgrund der Corona-Lage abgesagt werden. Ein kurzfristiger Nachholtermin ist angestrebt.

Hinsichtlich der Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzepts wurde in 2020 Leitthesen, ein Entwurf der Maßnahmen sowie ein Entwurf zu Gesamtplan und Bericht erarbeitet. Eine Abstimmung mit dem Innenstadt-Forum fand hierzu statt. Nach der Befassung der Träger öffentlicher Belange soll das Konzept der Selbstverwaltung als Maßnahmenkonzept für die kommenden Jahre in 2021 zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/innenstadt

 

 

Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau Ost

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau Ost ist dem Förderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung zugeordnet worden.

 

Der für das Programmjahr 2020 eingereichte Folgeantrag in Höhe von 5,1 Mio. € wurde in voller Höhe in Form von Umschichtungsmitteln bewilligt.

 

Sachstand:

Im Rahmen der Gesamtmaßnahme Holtenau Ost wurden im Jahr 2020 zwei weitere Meilensteine erreicht. Zum einen konnten die Auslobungsbedingungen für den städtebaulichen freiraumplanerischen Wettbewerb finalisiert und beschlossen (vgl. Drs. 0932/2020) werden. Die Bekanntmachung des Wettbewerbsverfahrens steht kurz bevor. Ergebnisse werden für Herbst 2021 erwartet.

Zum anderen wurde im Dezember 2020 der Grunderwerb des ehemaligen Geländes des Marinefliegergeschwaders 5 vertraglich zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Landeshauptstadt Kiel vereinbart (vgl. Drs. 1066/2020). Beide Meilensteine sind Grundlagenr eine weitere städtebauliche Entwicklung des Gebietes.

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/mfg5.

 

 

Städtebauliche Gesamtmaßnahme Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort ist 2015 in das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen worden.

 

Da für das Programmjahr 2020 kein Folgeantrag eingereicht wurde, erfolgte von Seiten des Ministeriums noch keine Zuordnung zu einem der neuen Programme. Sollte hierüber eine Entscheidung vorliegen, wird die Verwaltung im Rahmen einer GM berichten.

 

Sachstand:

Der aktuelle Stand der Arbeiten an der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort wurde zuletzt im Herbst 2019 umfassend vorgestellt und beraten (Drs. 0952/2019). Die vorbereitenden Untersuchungen konnten abgeschlossen, das hierin enthaltene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept beschlossen sowie das Ziel festgehalten werden, die Festung Friedrichsort in städtisches Eigentum zu übernehmen oder eine kooperative Lösung zwischen privaten Eigentümer*innen und der Landeshauptstadt Kiel zu finden, denkmalgerecht wiederherzustellen und der Öffentlichkeit mindestens in Teilen zugänglich zu machen. Die Gespräche mit den privaten Eigentümern führten bislang zu keinem Ergebnis, weder konnte Einigung erzielt werden in Bezug auf einen Eigentumsübergang, noch konnte eine kooperative Lösung verhandelt werden. Diesbezüglich erfolgte bisher auch keine Überführung des VU-Gebiets in eine Gebietskulisse des besonderen Städtebaurechts. Die Maßnahme ruht zurzeit.

Aktuell wird für die nördliche Fläche des Gewerbe- und Industriegebiets eine städtebauliche Rahmenplanung erarbeitet.

 

Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/altfriedrichsort.

 

 

Städtebauliche Gesamtmaßnahme Grüne Wik

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Grüne Wik ist 2017 in das Förderprogramm Zukunft Stadtgrün aufgenommen worden.

 

Da für das Programmjahr 2020 kein Folgeantrag eingereicht wurde, erfolgte von Seiten des Ministeriums noch keine Zuordnung zu einem der neuen Programme. Sollte hierüber eine Entscheidung vorliegen, wird die Verwaltung im Rahmen einer GM berichten.

 

 

Sachstand:

Der aktuelle Stand der Arbeiten an der Gesamtmaßnahme Grüne Wik bezieht sich auf die Erstellung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept. Die Bestandsanalyse konnte abgeschlossen und ein Leitzielkonzept entwickelt werden. Auf dieser Basis fand eine umfassende Online-Beteiligung statt, in der den Bürger*innen sechs Vertiefungsbereiche mit Entwicklungsszenarien anhand von Plänen und Fragebögen vorgestellt wurden. Der Gutachter zeigte sich mit der Resonanz von 962 ausgefüllten Fragebögen verteilt auf die sechs Vertiefungsbereiche sehr zufrieden. Ergänzend konnten die Pläne an den Fenstern des Behördenzentrums Kiel-Wik in der Mercatorstraße 1 eingesehen werden, um auch eine analoge Beteiligung zu ermöglichen. In einem nächsten Schritt werden die konkreten Maßnahmen für die VU erarbeitet.

 

Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/wik.

 

 

Städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang ist 2017 in das Förderprogramm Zukunft Stadtgrün aufgenommen und 2020 in das Programm Lebendige Zentren überführt worden.

 

Der für das Programmjahr 2020 eingereichte Folgeantrag in Höhe von 8,8 Mio. € wurde in voller Höhe bewilligt.

 

Sachstand:

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Bauausschusses am 03.09.2020 umfassend über den Stand der planerischen Arbeiten an der Gesamtmaßnahme berichtet und eine geschäftliche Mitteilung (GM) zur Vorankündigung eines Antrags der Verwaltung (AdV) über Grundsatzentscheidungen zur weiteren Projektentwicklung auf Grundlage des Zwischenberichts der vorbereitenden Untersuchungen vorgelegt, der als Entwurf Bestandteil der GM war. Im Fokus steht insbesondere die Vorbereitung des Planungswettbewerbs für die Kiellinie. Parallel hat die Verwaltung den Entwurf des AdV mit den Interessierten unter Einhaltung der „Corona-Regeln“ in einer Öffentlichkeitsveranstaltung erörtert. Im Fokus der Diskussion stand dabei die Zielsetzung zum nördlichen Abschnitt der Kiellinie. Die Aufwertung des Raumes mit Stärkung der Aufenthalts- und Erholungsfunktion sowie der Einrichtung einer Premium Radroute erfordert aufgrund der beengten Platzverhältnisse eine Neuaufteilung der bestehenden Flächen. Vorgeschlagen wurde hierzu u.a. die Herausnahme des Autoverkehrs. Für diese Zielsetzung gab es viel Zuspruch aber auch deutliche Kritik. Die Verwaltung hat daher den Entwurf des AdV zu diesem Punkt überarbeitet. Nunmehr sollen im Planungswettbewerb für diesen Abschnitt der Kiellinie zwei gleichwertige Varianten erarbeitet werden, die eine unter Herausnahme des Autoverkehrs, die andere unter Beibehaltung von Kraftfahrzeugverkehr.

 

Parallel arbeitet die Verwaltung an der Realisierung der Erneuerung der Uferbefestigung am Berthold-Beitz-Ufer. Die wasserseitige Kampfmittelsondierung und umung konnte abgeschlossen werden. Mit der Zustimmung des Ministeriums zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erfolgte die Ausschreibung weiterer Maßnahmen.

 

Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/kielline

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

Anlage: Finanzstatus

 

 

 


[1] Die erstmalige Aufnahme einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde zu beantragen. Die Beantragung erfolgt regelmäßig im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens (Interessensbekundung und Antragsstellung). Das MILIG fordert die Gemeinden zur Teilnahme am Antragsverfahren auf, wenn zu erwarten ist, dass für eine Förderung neuer städtebaulicher Gesamtmnahmen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

[2] Die Aufnahme einer fortzusetzenden städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde bis zum 28.02. des Jahres beim MILIG zu beantragen. Eine besondere Aufforderung zur Antragsstellung ergeht nicht.

[3]r fortzusetzende städtebauliche Gesamtmaßnahmen können jederzeit Umschichtungsmittel beantragt werden. Umschichtungsmittel entstehen z. B. durch Widerruf von Zuwendungen.

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Anlagen

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