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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0087/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Vorbemerkung: Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum erneuten Entwurf des Landesentwicklungsplans findet vom 8. Dezember bis zum 22. Februar 2021 statt, so dass eine Beschlussfassung der Ratsversammlung am 18. Februar 2021 erforderlich ist.

 

Antrag:

 

Der Gesamtstellungnahme der Landeshauptstadt Kiel (Anlage) zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes des Landes Schleswig-Holstein zur Abgabe beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (Innenministerium) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Anlass / Hintergrund:

 

Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das zentrale Instrument der Raumordnung in Schleswig-Holstein. Dieser soll die unterschiedlichen Nutzungen des Raums aufeinander abstimmen und Konflikte minimieren, wie sie zum Beispiel zwischen Wohnen, Gewerbe, Tourismus, Infrastruktur, Landwirtschaft, Rohstoffabbau oder Energieerzeugung sowie Ressourcenschutz und der Landes- und Bündnisverteidigung auftreten können. Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, so dass wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Einklang miteinander stehen. Insbesondere zur Anpassung an die geänderten Voraussetzungen, die auch das Land Schleswig-Holstein betreffen, ist die Fortschreibung des LEP notwendig geworden.

 

Zur Erreichung dieses Ziels wurde bereits mit dem ersten Entwurf Änderungs- und Anpassungsbedarfe, nicht nur durch die Landeshauptstadt Kiel, in 2019 formuliert.

 

Nachdem die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zum ersten Entwurf ausgewertet wurden und in den LEP übernommen wurden, dient das zweite Beteiligungsverfahren nunmehr dazu die Änderungen aufzuzeigen, bzw. die Begründungen der Nicht-Berücksichtigung aufzuzeigen.

 

Darüber hinaus hat auch die Weiterbearbeitung bei den zuständigen Fachressorts des Landes dazu geführt, dass neue/weitere Änderungen vorgenommen werden mussten.

 

Beteiligung 2019

Vom 18.12.2018 bis 17.04.2019 - Stellungnahme der LHK, Drs. 0374/2019

 

 

Beteiligung 2020

Vom 08.12.2020 bis 22.02.2021 die hier vorliegende Stellungnahme der LHK

 

Wesentliche Änderungsbedarfe, die zur erneuten Beteiligung geführt haben, sind nicht zuletzt der Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen und den darin enthaltenen (inhaltlichen und redaktionellen) Änderungen geschuldet.

 

Alle bisherigen Stellungnahmen wurden, geordnet nach Textteil, Kapitel, Karteninhalt und Umweltbericht in insgesamt sechs Synopsen durch die Landesplanung aufbereitet und einzeln abgewogen.

 

Die Bearbeitung der vorliegenden städtischen Stellungnahme erfolgte dezernatsübergreifend.

 

In einigen für die Arbeit oder Weiterentwicklung der Landeshauptstadt Kiel nicht unerheblichen Bereichen wurde den städtischen Anregungen seitens der Landesplanung nicht gefolgt, worauf diese sowohl wiederholt als auch in der vorliegenden Stellungnahme ergänzt werden.

 

Aus den übergeordneten Aussagen des LEP, insbesondere im Zusammenhang mit sog. raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen, lassen sich für alle nachfolgenden Planungsebenen, wie beispielsweise den Regionalplänen, die Grundlagen ableiten, die durch die weitere Konkretisierung direkte Aussagen auf Planungen und Maßnahmen der Kommunen enthalten. Bauleitpläne beispielsweise folgen bzw. übernehmen somit indirekt die Ziele (und Grundsätze) aus dem Landesentwicklungsplan.

 

Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel zum Landesentwicklungsplan bezieht sich somit zunächst auf eine sehr abstrakte Ebene, die aber aufgrund ihrer grundsätzlichen übergeordneten und generalisierenden Ebene im weiteren Verfahren (Übernahme in die Regionalpläne) Auswirkungen auf die Stadtentwicklung Kiels entfalten kann.

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadtbaurätin

 

 

 

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Anlagen

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