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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0126/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Hintergrund

Die Verwaltung hat zuletzt mit Drucksache 0503/2020 über den Sachstand der Digitalisierung der Kieler Schulen berichtet und seitdem mit Drucksache 0721/2020 und dem Antrag der Verwaltung Drs. 0073/2021 auf neuere Entwicklungen reagiert. Zudem wurde im Rahmen von

Drs. 0999/2020 über weitere Fortschritte bei der Digitalisierung der Schulen und der Bildung in Kiel insgesamt berichtet, sowie in Drs. 0086/2021 über bauliche Aspekte der Digitalisierung der Schulen.

 

Angesichts der anhaltenden Pandemielage und der hieraus erwachsenden zusätzlichen Bedeutung dieses Themas in Zeiten, in denen Schüler*innen über lange Zeiträume ihre Schulen nicht in Präsenz besuchen können, wird davon abgewichen primär anhand der Erfordernisse des DigitalPakts I über den aktuellen Sachstand zu berichten. Stattdessen wird zunächst umfangreich über die Aktivitäten der Landeshauptstadt Kiel in den Monaten seit Einbringung der Drs. 0503/2020 berichtet, um Schüler*innen und Schulen in der Pandemie bestmöglich zu unterstützen, um dann gegen Ende der Vorlage über Fortschritte im Rahmen des DigitalPakts I zu berichten.

 

Die andauernde Pandemie hat einen besonderen Fokus auf, aber auch viel zusätzliche Aktivität bei diesem Thema mit sich gebracht. So nnte diese Geschäftliche Mitteilung bis zu ihrer Beratung in der Ratsversammlung am Ende der Beratungsfolge schon wieder überholt sein. Zumindest das ist als Chance dieser Krise zu sehen. Denn, um es mit den Worten des IT-Verbundes der schleswig-holsteinischen Kommunen, ITV.SH, zu sagen, Der DigitalPakt ist keineswegs nur ein Förderprogramm, sondern eine große Chance, das Thema Lernen in einer digitalen Welt mit aller Konsequenz anzugehen und jetzt die Weichen für eine neue Lern- und Lehrkultur zu stellen.[1] Und dies wurde in Zeiten der Pandemie mehr als deutlich beschleunigt.

 

 

  1. Digitalisierung der Schulen in Pandemiezeiten

 

Sofortausstattungsprogramm I und II

Mit Drs. 0721/2020 wurde zuletzt über die Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms (DigitalPakt II) in Kiel berichtet. Mit Stand 28.08.2020 waren 2.727 Endgeräte für die allgemeinbildenden Schulen bestellt. Finanziert wurden diese aus dem Landesprogramm Sofortausstattung, das auf den verkündeten 500 Mio. Euro Bundesmitteln r Endgeräte für Schüler*innen fußte. Kiel erhielt 1.580.891,84 Euro (1.039.460,00 Euro für allgemeinbildende Schulen und Förderzentren sowie 541.431,84 Euro für berufsbildende Schulen) zur Sofortausstattung mit mobilen Endgeräten für das digitale Lernen von Zuhause. Wie berichtet konnten 48,7 % der im Sommer 2020 von allen Schulen gemeldeten Bedarfe nicht gedeckt werden, sodass ein weiterer Finanzierungsbedarf in he von rd. 1,5 Mio. Euro blieb.

 

Ende Oktober bis Anfang November wurden innerhalb von zwei Wochen 2.636 Geräte an alle 53 allgemeinbildenden Kieler Schulen ausgeliefert, davon gingen 1.092 Geräte an Grundschulen, 1.011 Geräte an Gemeinschaftsschulen, 387 Geräte an Gymnasien sowie 146 Geräte an Förderzentren. 91 Geräte wurden vom Lieferanten nachgeliefert und noch im November an Schulen verteilt.

 

Aufgrund dessen, dass auch an vielen anderen Schulen in Schleswig-Holstein die Bedarfe nicht voll gedeckt werden konnten, und aufgrund der Aktivitäten vieler Beteiligter, um auf diesen weiteren Finanzbedarf aufmerksam zu machen, verkündete das Land Schleswig-Holstein im Oktober 2020, dass es weitere 14 Mio. Euro zur Verfügung stellen werde (Sofortausstattungsprogramm II, aus Landesmitteln).

 

Wie in Drs. 0073/2021 berichtet, gab es eine erneute Bedarfsabfrage in den Schulen, die einen erhöhten Bedarf von weiteren 4.121 Endgeräten alleine für die allgemeinbildenden Schulen ergeben hat. Der gestiegene Bedarf ist u.a. auf die fortgeschrittene Pandemielage mit zunehmendem digitalen Unterricht, den Beginn des neuen Schuljahres und neu gewonnene Erkenntnisse über die sozialen und finanziellen Verhältnisse der Schüler*innen zurückzuführen. Aufgrund einer erbeten Vorabmitteilung, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kein Hinderungsgrund für eine Förderung darstellt, hat das Amt für Schulen trotz noch fehlender Förderrichtlinie des Landes mit Drs. 0073/2021 eine Eilvorlage in die Ratsversammlung im Januar 2021 eingebracht. In der Folge konnte die Abteilung Informationstechnik des Personal- und Organisationsamtes (im Folgenden Abteilung Informationstechnik) eine Bestellung von über 2.100 Endgeräten für die fest beschlossenen 800.000 Euro auslösen, die unter der Investition 2430010200 Digitalisierung der Schulen zur Verfügung stehen.

 

Endgeräte für Lehrkräfte

Am 27. August 2020 beschloss der Bundestag, weitere 500 Mio. Euro bereitzustellen, um Lehrkräften Endgeräte leihweise zur Verfügung zu stellen. Von diesem Geld werden 17.026.300 Euro auf Schleswig-Holstein entfallen. Das Land Schleswig-Holstein wird zudem einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% erbringen. Die entsprechende Zusatzvereinbarung im DigitalPakt Schule wurde mittlerweile von allen Ländern und dem Bundesbildungsministerium unterzeichnet, das Programm trat am 28. Januar 2021 in Kraft.

 

Mittlerweile besteht dahingehend Klarheit, dass diese Geräte ebenfalls durch die Schulträger beschafft, eingerichtet und technisch unterstützt werden ssen, auch um die Integrationsfähigkeit in die Schulinfrastruktur zu ermöglichen. Derzeit liegen weder eine Förderrichtlinie des Landes noch Spezifikationen technischer Anforderungen für die Lehrkräftegeräte vor, sodass auch noch keine Bestellungen ausgelöst werden konnten.

 

Support

Der IT-Support der Kieler Schulen wird durch die Abteilung Informationstechnik durch aktuell sechs Vollzeitstellen gewährleistet. In die Zuständigkeit fallen dabei nicht nur die Netzwerke, Server und WLAN-Netze der Schulen, sondern nunmehr auch die PCs und weiteren digitalen Endgeräte an den Schulen. Dies wurde durch die Sofortausstattungsprogramme I und II, sowie die absehbar hinzukommenden Endgeräte für Lehrkräfte massiv ausgeweitet.

 

Eine weitere Veränderung ist, dass bisher stets von einem PC-Raum als digitalem Zentrum der Schulen ausgegangen wurden, mittlerweile – auch unabhängig von der Pandemie – jedoch von einer gesamtdigitalen Schule gesprochen werden kann. Dabei findet sich IT-Technik in Form von WLAN, Tablets, Laptops, Präsentationstechnik usw. in jedem Raum.

 

Konnte und wird die weitere Einrichtung von Endgeräten für Schüler*innen und Lehrkräfte unter großem Aufwand noch durch die bestehenden Mitarbeiter*innen geleistet werden, so wird deutlich, dass auch der Personalbedarf für den Support zunehmen wird. Eine Vereinbarung, die die Zuständigkeiten zwischen Schulen und Schulträger grundsätzlich regelt, befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Hierbei ist die Frage nach der abschließenden Zuordnung dieser Aufgabe mit dem Mehraufwand noch mit dem Land zu klären, da es sich um Lehr- und Lernmittel handeln könnte. Die Abteilung Informationstechnik arbeitet hier eng mit dem städtischen Datenschutz zusammen, um eine optimale und umfassend abgestimmte Lösung zu entwickeln.

 

Zukünftig wird es erstmals eine Bundesförderung der IT-Administration in Schulen geben. Am 03.11.2020 wurde eine Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet, nach der der Bund weitere 500 Mio. Euro für die Förderung der Ausbildung und der Finanzierung von IT-Administrator*innen zur Verfügung stellt, die sich vor Ort um die Technik kümmern sollen. Anträge können beim Land gestellt werden, sobald die Förderrichtlinie veröffentlicht wurde. Weitere Informationen hierzu liegen bisher jedoch nicht vor.

 

Internetzugang für Schüler*innen

Auf Bundesebene gab es zwischenzeitlich Überlegungen, Schüler*innen, die bisher von zu Hause noch nicht auf digitale Angebote zugreifen können, neben Endgeräten auch einen Internetzugang zu ermöglichen. Auf Landesebene wie auch bei der Landeshauptstadt Kiel hat dies vorbereitende Aktivitäten ausgelöst. Zwischenzeitlich gab es Überlegungen, ob Familien direkt oder über die Schulträger ein vergünstigter Internettarif zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

Der Bundesgesetzgeber hat sich mittlerweile entschieden stattdessen im neuen „Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze“ (Regelbedarfsermittlungsgesetz) gesetzlich zu regeln, dass es auch einkommensschwachen Familien zuzumuten ist, die Kosten der SIM-Karten für Datenflatrates selbst aufzubringen, da mit der Änderung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes zum 01.01.2021 für alle Altersgruppen gemäß der zugrundeliegenden Einkommens- und Verbrauchsstatistik sämtliche Telekommunikationskosten in den Regelsatz eingepreist wurden. Das Bundesministerium sieht vor diesem Hintergrund keinen ergänzenden Regelungsbedarf.

 

Sofern die Schulträger diese Kosten für Schüler*innen dennoch übernehmen wollten, würde es sich also um eine freiwillige Leistung handeln. Darüber hinaus wird aus Sicht des schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums darauf hingewiesen, dass mit dem jeweiligen Anbieter die Frage der Haftung vorab zu klären wäre, die sich daraus ergeben könnte, dass Schüler*innen, deren Eltern oder Dritte die SIM-Karten zu nicht-schulischen Zwecken missbrauchen könnten. Eine Finanzierung dieser Angebote wären nicht über den DigitalPakt II abgedeckt.

 

 

 

 

Digitale Lernplattformen an Kieler Schulen

Mit der Zunahme des digitalen Unterrichts waren die Anforderungen an die digitale Infrastruktur der Kieler Schulen, insbesondere die Server, enorm. In Kiel nnen die Schulen entscheiden, welches Lernmanagementsystem sie unterstützend nutzen. 98% der Kieler Schulen nutzen das seit 2012 in Kiel eingeführte System IServ als Portalserver. Aufgrund dieser Konstanz und den vielen guten Erfahrungen nutzen die Schulen auch das in IServ integrierte Aufgabenmodul. Zusätzlich haben sich seit der Einführung der landesweiten Lernplattform SH.itslearning im Jahr 2020 vereinzelt Kieler Schulen für die Nutzung der erweiterten Lernmanagementfunktionen von itslearning entschieden. Die Nachfrage danach ist jedoch als gering zu bewerten.

 

IServ ist ein ausgereiftes und zuverlässig laufendes System für Schulen. Es bietet vordergründig Administrationsfunktionen von der Benutzer*innenverwaltung über die integrierte Firewall, das Mobile Device Management, den integrierten Router, die Softwareverteilung, bis hin zur Bereitstellung eines WLAN-RADIUS-Servers zur sicheren Anmeldung der User*innen im WLAN. Weiterhin bietet IServ verschiedene, unabhängig voneinander funktionierende, Kommunikationskanäle wie E-Mail, Messenger und Videokonferenzen. Von allen Schulen ebenfalls als zentrales Element genutzt ist die Dateiablage. Ergänzend bietet IServ im Aufgabenmodul eine einfache Lernmanagementumgebung. Diverse weitere pädagogische, alltägliche und administrative Werkzeuge wie Kalender und Raumplanungen runden das Angebot für die Schulen ab und machen IServ zu dem zentralen Element des Digitalisierungsprozesses, welcher digitales Arbeiten an Schulen überhaupt erst ermöglicht und die Grundlage für den Support der Landeshauptstadt Kiel darstellt.

 

Bis auf das Modul „Videokonferenzen“ laufen alle Module auf den lokalen Servern der Schulen. Die Videokonferenzen werden zentral bei der IServ GmbH in Braunschweig gehostet. Das Videokonferenzmodul ist ein kostenloses Add-on, welches die Firma IServ im ersten Shutdown nach Ostern 2020 auf allen Servern ausgerollt hat. Die Landeshauptstadt Kiel hat hier bereits vor offizieller Veröffentlichung testen können und dies frühzeitig den Schulen zur Verfügung gestellt.

 

Itslearning als Landeslösung „Lernmanagement“r Schulen kann IServ nach Ansicht der Verwaltung nicht ersetzen, da der grundlegende Ansatz der beiden Systeme ein anderer ist. IServ ist ein umfassendes System woraus ein einfaches Lernmanagementsystem nur ein Modul ist. Itslearning ist ein reines Lernmanagementsystem ohne weitere (derzeit nutzbare) vergleichbare Funktionen. Es kann IServ jedoch bei Bedarf durchaus sinnvoll ergänzen, dazu hat die Firma IServ bereits im Herbst 2020 zugesagt eine Schnittstelle zu itslearning zu schaffen.

 

Städtische Schulserver

Im Jahr 2020 hat die Landeshauptstadt Kiel bereits 26 der 49 Schulserver ausgetauscht oder neu beschafft. Ziel ist es in einen Austauschturnus zu kommen, welcher je nach Zustand des Servers bei etwanf Jahren liegen wird.

 

Zu diesem Zweck wurde die administrative Verantwortung kürzlich auf die Stadt übertragen, da in den Schulen bei begrenzten Ressourcen in der Vergangenheit teilweise andere Schwerpunkte gesetzt wurden. Es ist geplant, die monetäre Verantwortung durch die Änderung der Berechnungssystematik des Schulbudgets ebenfalls dauerhaft auf den Schulträger zu übertragen.

 

Die Anforderungen des ersten Shutdowns waren jedoch deutlich geringer, sodass nun Server mit hohen Auslastungen auffallen, welche im ersten Shutdown noch problemlos liefen.

 

Aufgrund der massiven Zunahme der Inanspruchnahme im Rahmen des Homeschoolings seit Ende der Weihnachtsferien 2020/21 meldeten fünf Schulen Probleme mit ihren lokalen Servern. Drei Schulen davon waren bereits proaktiv vom Schulsupport für einen Servertausch vorgesehen, sodass dieser schnell erfolgen kann. Der Tausch der beiden weiteren Server wurde inzwischen ebenfalls beauftragt. Durch das zentrale Monitoring des Schulträgers sind noch weitere Schulen aufgefallen, welche nun ebenfalls kurzfristig einen neuen Server erhalten werden.

 

 

Bildungskonferenz „Bildung in Zeiten von Corona“

Das Bildungsmanagement des Dezernates für Bildung, Jugend, Kultur und Kreative Stadt veranstaltet am 26.02.2021 die nächste, dieses Mal digitale Bildungskonferenz zum Thema „Bildung in Zeiten von Corona“. Neben einem Grußwort der Bürgermeisterin Treutel wird es eine Talkrunde mit Oberbürgermeister Kämpfer, der Landesvorsitzenden des Kinderschutzbundes Frau Johns und jeweils eine*r Vertreter*in des Jungen Rates und der Kreiselternvertretung zum Thema der Konferenz geben. Im Anschluss an zwei Impulsvorträge werden moderierte Themenwerkstätten zu verschiedenen Bildungsbereichen, u.a. auch Schulischer Bildung, stattfinden. Über diese Konferenz und deren Ergebnisse wird zu gegebener Zeit berichtet werden.

 

 

  1. Aktivitäten zur Umsetzung des DigitalPaktes I

 

Anträge auf Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule

Mittlerweile hat es sich etabliert, dass Anträge und geflossene Mittel aus dem DigitalPakt I das zentrale Vergleichsmittel sind, um das Voranschreiten der Digitalisierung von Schulen zwischen Bundesländern wie auch Kreisen, Städten und Kommunen zu bewerten. Dies ist aus fachlicher Sicht jedoch kritisch zu sehen.

 

Im Bundesland Schleswig-Holstein wurden umfangreiche Bedingungen in der Förderrichtlinie festgelegt, über die zuletzt in Drs. 0503/2020 berichtet wurde und die erfüllt sein müssen, um diese Anträge stellen zu können, während in anderen Bundesländern Verfahren gewählt wurden, die eine schnellere Antragsstellung ermöglichen. Der Vergleich schleswig-holsteinischer Kommunen mit denen jener Bundesländer vernachlässigt diese Rahmenbedingen. Ein niedrigschwelliges Antragsverfahren tte vermutlich zumindest den Mittelabfluss in Schleswig-Holstein beschleunigt.

 

Noch wichtiger ist jedoch, dass die Anzahl der gestellten Anträge kein Indikator für eine erfolgreiche Digitalisierung der Schulen oder ein vermeintliches Anzeichen für nicht erfolgte Arbeit ist. Ganz im Gegenteil schreitet die Arbeit unabhängig von der Antragsstellung voran, wie im Folgenden dargestellt werden wird. Aufgrund des arbeitsintensiven Antragsverfahrens hat die Landeshauptstadt Kiel entschieden, weitere Anträge erst zu stellen, wenn die vier bereits eingereichten Anträge für die Kieler RBZ vom Bildungsministerium bewilligt wurde. Inder Folge sollen dann aus diesem Antragsverfahren ckschlüsse für eine schnellere Antragsstellung in Zukunft gezogen werden. Das Bildungsministerium in Schleswig-Holstein hat die Bearbeitung der Anträge an den DigitalPakt I jedoch zeitweise aufgrund der Fristen des Sofortausstattungsprogramms (DigitalPakt II) ausgesetzt, sodass weder die bisherigen Anträge beschieden, noch Gelder aufgrund der vier Anträge geflossen sind. Die Förderbedingungen des Landes schließen jedoch keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus. Es muss zudem nicht für jede Schule ein einzelner Antrag gestellt werden, sondern gleichartige Maßnahmen an verschiedenen Schulen nnen in einem Antrag gebündelt werden, um den Aufwand etwas zu verringern.

 

Bauliche Tätigkeiten

Wie kürzlich in Drs. 0086/2021 von der Immobilienwirtschaft berichtet wurde, hat in den letzten Monaten eine umfangreiche Erhebung zum Zustand der Kieler Schulen stattgefunden. Von deren Abschluss profitiert auch die Digitalisierung der Schulen, da in der Folge eine Zeitplanung erstellt werden konnte, die mit Unterstützung des Dienstleisters dataportR (im Folgenden dataport) eine Versorgung aller Kieler Schulen zumindest mit WLAN bis spätestens 2024 zusagt und die den Boden bereitet für weitere Tätigkeiten, wie die Installation von Präsentationstechnik in Klassenzimmern. Dieser Zeitrahmen wird so vom DigitalPakt I vorgesehen und ist angesichts des Zustandes der Kieler Schulen auch notwendig.

 

Der Auf-/ Ausbau der digitalen Datennetze lässt sich technisch und damit auch kostenmäßig grob in drei aufeinanderfolgende Bereiche gliedern. Dies ist zum ersten die Herstellung der erforderlichen Stromversorgung sowie der Einbau von Datennetzen und -schränken. Zum zweiten erfolgt der Einbau und Installation der sogenannten aktiven Komponenten, sowie drittens der Einbau, die Installation und die Inbetriebnahme der Präsentationstechnik und der Endgeräte.

In den Anlagen werden die Zeitplanung, die Kosten und die Projektentwicklung transparent dargestellt. Nach derzeitigem Projektfortschritt sind die insgesamt 56 Schulstandorte überprüft und kategorisiert im Hinblick auf den grundsätzlichen elektrotechnischen Zustand und eine sehr unterschiedlich bereits vorhandene digitale Grundausstattung (siehe Anlage 1, Projektentwicklung). Die derzeitige Zeitplanung berücksichtigt bereits formulierte Prioritäten (Bsp. Grundschulen zuerst), den Abbau besonderer Defizite einzelner Schulen oder besondere Dringlichkeiten. Die Kostenschätzung lässt erkennen, dass die im Rahmen des DigitalPaktes I zur Verfügung gestellten Mittel von ca. 8,1 Mio. € voraussichtlich in der Höhe den Kosten für den ersten genannten Bereich entsprechen (siehe Anlage 2, Kalkulation[2]). Für die Ausstattung und Geräte werden somit weitere Mittel außerhalb des DigitalPaktes I benötigt. Ein Teil dieser Mittel wurde, wie bereits berichtet, im Rahmen der Pandemie durch Bund und Land bereitgestellt jedoch zunächst einmalig.

 

Wie bereits in Drs. 0503/2020 berichtet wurde, ist der derzeitige Zustand der elektrischen Netze und der Stromversorgung hier die zentrale Herausforderung. Diese sind teilweise stark veraltet und lassen den Auf- und Ausbau der digitalen Netze nur unter Einbau paralleler Stromnetze zu dies ist in etwa der Hälfte der Schulen der Fall. Die Ausführung zur elektrotechnischen Ertüchtigung und dem anschließenden Auf- / Ausbau der digitalen Datennetze (WLAN/LAN) erfolgt an allen Schulstandorten in Zusammenarbeit mit dataport und deren beteiligten Elektrofachfirmen. Vertragsgrundlage ist ein im Vorfeld vereinbarter Standardvertrag mit festgelegtem Leistungsspektrum und Honoraranteil für dataport. Nach oben genannter technischer Konzeption werden die Umfänge der einzelnen Leistungsbereiche kostenmäßig erfasst und in Einzelverträgen je Schule fixiert, so dass eine einheitliche vertragliche Grundlage für das Gesamtprojekt der Digitalisierung vorliegt. Die Bauausführung wird mit den Schulleitungen im Vorfeld abgestimmt und terminiert, so dass die Schulen den Schulbetrieb aus jeweils tageweise betroffenen Gebäudebereichen verlegen können. Der Zeitrahmen zur Ausführung der elektro- und datentechnischen Arbeiten beläuft sich je nach technischen Voraussetzungen in den Gebäuden auf ca. 3-6 Monate je Schule (siehe Anlage 3, Projektfortschritt). Vier Schulen sind bereits abgeschlossen und in Betrieb, weitere fünf Schulstandorte derzeit in Bauausführung.

 

Mithilfe der im weiteren Projektverlauf kontinuierlich zu aktualisierenden Tabellen lassen sich für den gesamten weiteren Verlauf des Projektes der zeitliche Fortschritt, die Kostenentwicklung und die vollständige Abwicklung nachverfolgen und ggf. nachsteuern, um das gesamte Projekt bis zur Fertigstellung Ende 2024 transparent zu dokumentieren. Diese Tabellen stellen auch die Grundlage für die weitere Berichterstattung an die Selbstverwaltung im Rahmen von Geschäftlichen Mitteilungen dar, die stets auch den Kieler Schulen zur Kenntnis gegeben werden.

 

Glasfaseranschluss

Inzwischen sind über 90% der Kieler Schulen sowohl im Bereich der Verwaltung, als auch im Bereich der pädagogischen Nutzung an den Glasfaseranschluss von dataport angebunden. Lediglich drei Schulen sind für pädagogische Zwecke noch nicht an die Glasfaserleitung angebunden. Bei einer Schule wurde der Anschluss seitens dataport zunächst nicht korrekt konfiguriert. Die Anbindung soll nun zeitnah realisiert werden. Bei einer weiteren Schule ist eine umfangreiche Verkabelung notwendig. Hier soll die Anbindung aus wirtschaftlichen Gründen erst im Rahmen der Komplettverkabelung umgesetzt werden. Bis dahin erfolgt der Zugang über einen herkömmlichen DSL-Anschluss. Bei der dritten Schule uft aktuell die Anbindung.

 

WLAN

Etwa 70% der Kieler Schulen sind bereits mit einem (annähernd) flächendeckenden WLAN ausgestattet. Dies ist größtenteils durch den Schulträger geschehen, teilweise jedoch in Eigenregie. Die Ausstattung der Kieler Schulen ist deshalb in Teilen noch sehr heterogen. Sie wird laufend professionalisiert und an den Standard der Landeshauptstadt Kiel angepasst.

 

Aktuell werden an neun Kieler Schulen WLAN-Arbeiten durchgeführt oder sie befinden sich in Planung. Teilweise werden dabei Bestandssysteme abgelöst oder erweitert, teilweise werden Schulen grundlegend neu ausgestattet. 20% der Kieler Schulen haben noch kein (zwei Schulen) oder ein nicht ausreichendes WLAN-Netz (<80% Abdeckung der Schulfläche, neun Schulen). Dafür müssen im Rahmen weiterer baulicher Maßnahmen die erforderlichen Grundlagen geschaffen werden. Die mögliche WLAN-Ausstattung ist dabei ein Indiz für eine bereits erwähnte here Priorisierung für die Verkabelungsmaßnahmen mit dataport.

 

Medienentwicklungsplan und Fortbildungen der Lehrkräfte

Mittlerweile liegen von allen Schulen Medienkonzepte beim Schulträger vor. Nach fast einjähriger Vakanz der Koordination der Digitalisierung im Amt für Schulen konnte diese Stelle zum September 2020 wiederbesetzt werden. Dies ermöglicht dem Amt 52 nun eine sukzessive Auswertung aller Medienkonzepte. Die Erkenntnisse werden perspektivisch in einen Medienentwicklungsplan einfließen.

 

Bei der Auswertung ist jedoch ersichtlich, dass die Ausgestaltung der Medienkonzepte trotz der vom IQSH erstellten Orientierungen und Handlungsempfehlungen sehr heterogen ist. Außerdem muss gerade in der durch die Corona-Pandemie extrem beschleunigten Entwicklung der Digitalisierung stetig eine Evaluation und Anpassung der Konzepte erfolgen.  Weitere Gespräche mit den Schulen werden daher im Rahmen des noch andauernden Auswertungsprozesses geführt. Es ist außerdem festzustellen, dass nicht alle Schulen über die gewünschten Informationen zum Erstellen von Medienkonzepten verfügen. Die digitale Kompetenz in den Kieler Schulen ist sehr unterschiedlich ausgeprägt.

 

Da die Schulung von Lehrkräften und die Bereitstellung von Informationen zur Erstellung von Medienkonzepten nicht in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers fallen, ist das Amt für Schulen in Gesprächen mit dem IQSH, um die Kieler Schullandschaft nachhaltig und unter Beteiligung aller Akteur*innen weiterzuentwickeln. Es besteht Konsens, dass die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem IQSH zukünftig intensiviert wird. Die Rahmenbedingungen werden in den nächsten Wochen und Monaten erarbeitet, da die Verantwortung für die digitalen Kompetenzen der Lehrkräfte bei den Schulleitungen liegt. Das IQSH stellt den Schulen umfangreiche Beratungs- und Fortbildungsangebote zur Verfügung.

 

Es lässt sich insbesondere in diesem Bereich erkennen, dass die Pandemie im Bereich der Digitalisierung der Schulen nicht nur alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt, sondern auch große Schritte innerhalb kürzester Zeit ermöglicht hat. Gerade auf die Qualifizierung der Lehrkräfte, den Unterricht und perspektivisch auch die Medienkonzepte der Schulen hat dies große Auswirkungen. Der langfristige Nutzen dagogisch fundierter Medienkonzepte wird sich mit zunehmendem Abklingen der Pandemie zeigen.

 

Mit Blick nach vorne ist es das gemeinsame Ziel aller, so erneut der ITV.SH, „Schule als Bildungsort im Gleichschritt mit der sich zunehmend digitalisierenden Gesellschaft zu halten.“[3] Und für dieses Ziel braucht es, wie insbesondere in diesem letzten Abschnitt deutlich wird, nicht nur drei Städtische Ämter und Dezernate, sondern viele Akteur*innen im Land Schleswig-Holstein.

 

 

 

 

 

 

Renate Treutel   Doris Grondke   Christian Zierau

rgermeisterin   Stadträtin   Stadtrat

 


[2] Aus Gründen der Vertraulichkeit wurden für diese öffentliche Mitteilung alle schulscharfen Informationen zu Kosten aus der Tabelle entfernt und lediglich die Gesamtsumme zur Verfügung gestellt.

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Anlagen

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