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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0244/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

a)      Im Stadtteil Kiel-Elmschenhagen wird für das Baugebiet zwischen Fritz-Lauritzen-Park und Bebelplatz der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1035V „Bebelplatz“ im vollumfänglichen Verfahren gemäß § 12 BauGB inkl. der Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

b)      Die Vorhabenträgerin REWE Markt GmbH hat zur Sicherung einer hochwertigen architektonischen Fassadenqualität des geplanten Gebäudes vor dem Satzungsbeschluss den Beirat für Stadtgestaltung einzubeziehen.

 

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage

 

Das Plangebiet mit ca. 5.000 m² Fläche beinhaltet:

 

  • einen 45 m langen Abschnitt der hier in Nord-Süd-Richtung verlaufenden öffentlichen Straße Bebelplatz;

 

  • das westlich an die Straße Bebelplatz angrenzende, in Privateigentum befindliche Grundstück mit dem REWE-Markt (Bebelplatz 2) inkl. nördlich angrenzendem privaten Fußweg/Durchgang zum Fritz-Lauritzen-Park; den dlich daran angrenzenden öffentlichen Parkplatz; den westlich des Parkplatzes anschließenden öffentlichen Parkweg zum Fritz-Lauritzen-Park mit begleitenden Gehölz- und einem ca. 45 m langen schungsstreifen zum südlich gelegenen öffentlichen Sportplatz sowie einen westlich des heutigen Marktgebäudes angrenzenden kleineren Teilbereich des Gehölzbestandes um den Spielplatz des öffentlichen Fritz-Lauritzen-Parks;

 

  • das östlich an die Straße Bebelplatz angrenzende städtische Grundstück mit dem sanierungsbedürftigen Gebäude aus den 1960er Jahren für die Stadtteilbücherei (Bebelplatz 1) und das Stadtteilbürgeramt Elmschenhagen (Reichenberger Allee 2c).

 

Der Flächennutzungsplan stellt östlich auf ca. 3.500 m² (70 %) der insgesamt relativ kleinen Plangebietsfläche eine gemischte Baufläche dar, westlich auf ca. 1.500 m² (30 %) der Plangebietsfläche eine öffentliche Grünfläche. Im Landschaftsplan ist eine das Plangebiet querende Wegeverbindung zwischen dem Fritz-Lauritzen-Park und der Grünfläche des Bebelplatzes dargestellt.

 

In der Vergangenheit wurden die beiden gemäß dem bestehenden, gültigen Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept Kiel (GEKK 2010, siehe Drs Nr. 0861/2010) ausgewiesenen Nahversorgungszentren Elmschenhagen-Nord am Andreas-Hofer-Platz und Elmschenhagen-Süd am Bebelplatz durch weggefallene Ankerbetriebe oder zu kleine, nicht mehr zentralitätsfördernde Lebensmittelmarktgrößen und vermutlich auch durch Kaufkraftabflüsse an andere Einzelhandelsstandorte derart geschwächt, dass deren Funktionsfähigkeit gefährdet ist.

 

Die Landeshauptstadt Kiel bemüht sich seit Jahren, beide Nahversorgungszentren zu stabilisieren und insbesondere das Nahversorgungszentrum am Bebelplatz möglichst sogar auszubauen, um eine wohnortnahe, fußgänger- bzw. fahrradfreundliche Einzelhandelsversorgung in Elmschenhagen aufrecht zu erhalten.

 

Es ist davon auszugehen, dass auch das in Aufstellung befindliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept Kiel (EZK) mindestens das am Bebelplatz befindliche Nahversorgungszentrum Elmschenhagen-Süd erneut als Zentralen Versorgungsbereich ausweisen wird.

 

 

 

II. Planungsanlass, Ziel der Planung und Planerfordernis

 

Planungsanlass ist der durch die Vorhabenträgerin REWE Markt GmbH beabsichtigte Neubau eines Multifunktionsgebäudes bei gleichzeitiger Vergrößerung des bestehenden REWE-Lebensmittelvollversorgers inkl. Bäcker von derzeit ca. 850 m² Verkaufsfläche (VK) auf ca. 1.400 m² VK. Zusätzlich sollen in das neue Multifunktionsgebäude zentrumsfördernde Nutzungen aufgenommen werden (s.u.).

 

Die Stadtteilbücherei und das Bürgeramt sollen in das Obergeschoss des Neubaus umziehen und der bestehende, sanierungsbedürftige Altbau aus den 1960er Jahren abgebrochen werden; die geräumte Freifläche soll dann zu einem privaten Stellplatz für das Multifunktionsgebäude hergerichtet werden.

 

Die Durchfahrt vom/zum Landskroner Weg bleibt bestehen.

 

Eine Wanderwegeverbindung zwischen Fritz- Lauritzen-Park und Bebelplatz bleibt bestehen.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1035V sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung dieses Multifunktionsgebäudes westlich der Straße Bebelplatz sowie der dazugehörigen ebenerdigen Stellplatzanlage östlich der Straße Bebelplatz zur Stärkung des Nahversorgungszentrums Elmschenhagen-Süd gemäß den Zielvorgaben des GEKK bzw. auch bereits des in Aufstellung befindlichen, neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Kiel (EZK) geschaffen werden. Dafür ist die Ausweisung eines Kerngebiets gemäß § 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehen. Vergnügungs- und Wettvertriebsstätten sollen ausgeschlossen werden.

 

 

Beabsichtigt ist die Ansiedlung folgender Nutzungen in einem II-geschossigen Multifunktionsgebäude + Staffelgeschoss:

 

  • Großflächiger Einzelhandel mit ca. 1.400 m² VK
  • 4-zügige Kindertagesstätte + Außenspielbereich auf dem Dach
  • Stadtteilbürgeramt
  • Stadtteilbücherei (open library)
  • Arztpraxen
  • Büros

 

 

Der überwiegende Teil des ca. 5.000 m² großen Plangebiets liegt zu ca. ¾ seiner Fläche bis hin zur westlichen Außenkante des heutigen REWE-Marktgebäudes planungsrechtlich innerhalb eines unbeplanten Innenbereichs gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB), ein kleinerer Bereich westlich davon liegt innerhalb des Fritz-Lauritzen-Parks im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Überplanung dieses planungsrechtlichen Außenbereichs sowie die Ausdehnung der bereits mit ca. 850 m² VK bestehenden Großflächigkeit des heutigen REWE-Marktes (inkl. Bäcker) um ca. 60 % auf ca. 1.400 m² VK begründen ein planungsrechtliches Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans.

 

Der außerhalb des Plangebiets nördlich angrenzende, grüne Bebelplatz soll durch die LH Kiel losgelöst von diesem Bebauungsplanverfahren in einen öffentlichen Quartiersparkplatz zu Gunsten aller Kund*innen der um den heutigen Bebelplatz ansässigen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben umgebaut werden, d.h. dieser Quartiersparkplatz soll dann dem gesamten Nahversorgungszentrum Elmschenhagen-Süd dienen.

 

 

 

III. Vorgesehenes Verfahren

 

Die mit dem Bebauungsplan Nr. 1035V verbundenen Planungsziele (Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO) leiten sich gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus der geltenden Flächennutzungsplan-Darstellung (gemischte Baufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) ab. Die nur geringfügige Überlagerung der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche um ca. 1.500 m² durch das geplante Kerngebiet ist planungsrechtlich unproblematisch, da Flächennutzungsplandarstellungen nicht parzellenscharf sind. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.

 

Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1035V wird mit einem Vorhaben- und Erschließungs-plan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Die Landeshauptstadt Kiel schließt mit der Vorhabenträgerin, der REWE Markt GmbH, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB. Sämtliche Kosten des Bebauungsplanverfahrens übernimmt die Vorhabenträgerin.

 

Der Bebauungsplan Nr. 1035V „Bebelplatz“ wird in die Prioritätenstufe 2 des Arbeitsprogramms Bauleitplanung der LH Kiel aufgenommen.

 

 

 

IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses

 

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Gemäß § 15 BauGB hat die Bauaufsicht auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.

 

Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Planung auch eine Veränderungssperre beschließen.

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

Der Ortsbeirat Elmschenhagen/Kroog erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung,

Bauen und Umwelt

 

 

 

 

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Anlagen

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