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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0612/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht und dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird nach § 92 Abs. 3 der Gemeindeordnung zugestimmt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 89.569.548,56 wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik mit dem vorgetragenen Jahresfehlbetrag von 3.606.027,95 verrechnet. Der Restbetrag von 85.963.520,61 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 und der Lagebericht wurden in seiner endgültigen Fassung dem Rechnungsprüfungsamt am 29. April 2021 zur Prüfung übersandt. Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Bemerkungen nach § 92 Abs. 2 GO in einem Schlussbericht zusammengefasst.

 

Nach § 92 Abs. 3 GO beschließt die Ratsversammlung über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses.

 

2020 wird ein Jahresüberschuss von 89.569.548,56  erwirtschaftet. Der Jahresüberschuss 2020 wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik mit dem vorgetragenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.606.027,95 zum 01.01.2021 verrechnet. Der Restbetrag von 85.963.520,61 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt. Das Eigenkapital steigt auf 368,0 Mio. € und entspricht 80,6 % des zur Eröffnungsbilanz vorhandenen Eigenkapitals.

 

Alles Weitere ergibt sich aus dem Jahresabschluss mit Lagebericht sowie dem Schlussbericht.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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