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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0812/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Zwischenbericht des Stadtteilentwicklungskonzeptes Wik (STEK, siehe Anlage 1) einschließlich der ergänzenden Dokumentationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Zielaussagen des vorläufigen Entwicklungskonzepts mit seinen räumlichen Handlungsschwerpunkten (siehe Anlage 1, Kapitel 6 des STEK-Zwischenberichts, S. 128 ff.) werden beschlossen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Basis die konzeptionelle Ausarbeitung abzuschließen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

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Anlass und Beschlusslage

Mit Drucksache 0304/2017 hat die Landeshauptstadt Kiel beschlossen, für den Ortsteil Wik ein Stadtteilentwicklungskonzept zu erstellen. Anlass war, dass die Wik aufgrund der Konversion verschiedener militärischer Liegenschaften Veränderungen erfährt, die für die nahe Zukunft die Chance ermöglichen, die Weichen für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils neu zu stellen und Wohn-, Gewerbe- sowie Freiflächen bedarfsgerecht zu sichern bzw. zu entwickeln (z.B. das Areal der Technischen Marineschule, das ehemalige Marineuntersuchungsgefängnis sowie Haus 3 im Anschar). Dem STEK vorläufig wurde bereits unter Beteiligung von Bürger*innen ein Struktur- und Nutzungskonzept für das Areal der Technischen Marineschule erarbeitet (Drucksache 0439/2018), so dass die Ergebnisse nachrichtlich in das STEK übernommen wurden. In diesem Prozess wurde deutlich, dass das Marinequartier aufgrund großer Verkehrstrassen nur unzureichend an den weiteren Ortsteil angebunden ist, und die trennende Wirkung der Prinz-Heinrich-Straße verringert werden sollte. Weiterhin ist der Ortsteil vor allem ökonomischen und gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen, so dass u.a. ein zukünftig wachsender Anteil älterer Menschen mit den entsprechenden Folgen für die Infrastruktur des Ortsteils, aber auch Strukturveränderungen im Einzelhandel neue Strategien erfordern. Insbesondere die Unterversorgung zentraler Wohnbereiche der Wik mit Grün- und Erholungsflächen sollten hier Betrachtung finden, aber auch die zukunftsfähige Gestaltung des Nahversorgungszentrums an der Holtenauer Straße.

Erarbeitung

Die Erarbeitung des STEK wurde im Mai 2019 an das Gutachterteam cappel + kranzhoff stadtentwicklung und planung GmbH, TOLLERORT entwickeln & beteiligen und SHP Ingenieure GbR und STADTKREATION URBANES BEWEGEN vergeben. cappel + kranzhoff übernahm dabei die Gesamtsteuerung des Prozesses, die städtebauliche Erarbeitung und planerische Begleitung sowie Ausgestaltung der Pläne und des Berichtes. SHP Ingenieure waren für die verkehrlichen Themen zuständig, TOLLERORT für die Konzeption, Moderation und Dokumentation des Beteiligungsprozesses sowie die Öffentlichkeitsarbeit.

Mit dem Zwischenbericht (Anlage 1) legt die Bietergemeinschaft eine Analyse des Ortsteils, daraus abgeleiteten Missständen und Potentialen sowie räumlichen Perspektiven vor. Der Zwischenbericht umfasst die Kapitel Einleitung, Ausgangssituation und planerische Rahmenbedingungen, Analyse, Bewertung, Leitbildentwicklung, Handlungsschwerpunkte und Maßnahmenempfehlungen sowie Beteiligungsprozess.  

Das Leitbild sowie die Handlungsschwerpunkte basieren auf den im Ortsteil festgestellten städtebaulichen, funktionalen, sozialen und strukturellen Missständen und den Möglichkeiten ihrer Behebung. Insgesamt liegen trotz der festgestellten Missstände umfangreiche Potenziale vor, die genutzt werden können, um den Ortsteil städtebaulich und funktional zu entwickeln und zu stärken. Dies sollte nachhaltig, klimafreundlich und generationengerecht erfolgenden, um die Lebensverhältnisse für alle Bewohner*innen zu verbessern. Dazu beitragen sollen vor allem baulich-investive Maßnahmen, insbesondere im öffentlichen Raum. Das STEK und die Maßnahmenempfehlungen sind mit den gesamtstädtischen Planungen, Konzepten, Gutachten und Studien abgestimmt und spiegelt die Ergebnisse der umfänglichen Beteiligung von Bürger*innen, Verwaltung, Politik, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie lokaler Akteure wider. Zahlreiche Anregungen wurden bspw. in der öffentlichen Auftaktveranstaltung geäert, an der rund 350 Bürger*innen teilgenommen haben, aber auch die Kinder- und Jugendbeteiligungen, die Fachgespräche und Arbeitskreissitzungen mit lokalen Akteuren sowie Verwaltung und die beiden Online-Beteiligungsphasen gaben gute Hinweise auf Entwicklungspotenziale. Wo möglich, hat sich der Ortsbeirat Wik mit guten Impulsen engagiert.

Zusammenspiel STEK und VU

Die Erarbeitung erfolgt in Anlehnung an die parallel und vom gleichen Gutachterteam erarbeiteten vorbereitenden Untersuchungen „Grüne Wik“, um Synergien zu nutzen (s. die gleichfalls eingebrachte Drucksache 0813/2021). Das STEK stellt dabei den Gesamtrahmen der Ortsteilentwicklung für die nächsten 15 bis 20 Jahre dar und ist somit der „rote Faden“r die Entwicklung der Wik. Die im STEK erarbeiteten generalisierten Maßnahmenempfehlungen für räumliche Handlungsschwerpunkte werden, soweit sie innerhalb des Untersuchungsgebiets der vorbreitenden Untersuchungen „Grünen Wik“ liegen, im dortigen integrierten Entwicklungskonzept vertieft betrachtet und zu Einzelmaßnahmen aufgeschlüsselt. Die dort erarbeiteten Maßnahmen konkretisieren das STEK und können nach Zustimmung durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) ggf. mit Hilfe von Städtebauförderungsmitteln je nach Priorität über eine Laufzeit von rund 15 Jahren umgesetzt werden.

r beide Konzepte wurde ein gemeinsames Leitbild entwickelt:

Vision 1: Die Wik ist ein grüner Ortsteil

Vision 2: Der öffentliche Raum ist für Alle da zugänglich und barrierefrei

Vision 3: In der Wik kann man nachhaltig und umweltbewusst leben

Vision 4: Alle Verkehrsteilnehmer*innen kommen auf kurzen und sicheren Wegen durch die Wik

Vision 5: Die Wik ist ein durchmischter Bildungs-, Wirtschafts- und Wohnstandort

Vision 6: Kulturelle und soziale Vielfalt prägen die Wik

Handlungsschwerpunkte

Aufbauend auf dem Leitbild und anhand der in der Bestandsanalyse identifizierten sowie im Rahmen der Beteiligung von Bewohner*innen, Verwaltung und Politik geäerten Schwächen und Problemlagen einerseits sowie Potenziale und Chancen andererseits, konnten insgesamt achtumliche Handlungsschwerpunkte im Ortsteil definiert werden. Für diese Handlungsräume wurden vom Gutachterteam gebündelte Entwicklungsmaßnahmen empfohlen. Einzelne, nicht-verräumlichte Maßnahmen sowie konzeptionelle Erarbeitungen für den gesamten Ortsteil ergänzen diese.

Die Handlungsschwerpunkte sind (vgl. Anhang 1, Kapitel 6):

  • rdliche Kiellinie

Die Kiellinie soll so entwickelt werden, dass sie das vorhandene Grünflächennetz ergänzt und zusätzliche Aufenthaltsräume für verschiedene Sport- und Freizeitnutzungen bietet. Der bislang dominierende und den Aufenthalt einschränkende Verkehr soll reduziert werden, indem die südliche Richtungsfahrbahn der Kiellinie zwischen Feldstraße und Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Kiel zu einem Zweirichtungsverkehr umgebaut wird. So wird der Rückbau der nördlichen Richtungsfahrbahn ermöglicht und der dadurch neu nutzbare Raum kann als öffentliche Grünfläche entwickelt werden. Ziel ist ein Grünzug, der zum Aktivsein einlädt und gleichermaßen als attraktives „Tor zur Kiellinie“ fungiert. Die Planungen sollen in Abstimmung mit den Ergebnissen des südlich anschließenden Planungswettbewerbes „Kiellinie Nord“ erfolgen, nachdem die Ratsversammlung die Entscheidung über die Verkehrsführung getroffen hat.

  • Neugestaltung und Aufwertung der öffentlichen Grünanlagen Schulredder/ Onkel-Willi-Weg, Schüttenredder und Homannstraße

Hauptziel der Maßnahme ist eine Neugestaltung der Grünanlage Schulredder, um sie in ihrer Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität für die Bewohner*innen und Nutzer*Innen zu stärken. Durch die Grünanlage verlaufen Geh- und Radwege, von denen einer Teil des Veloroutennetzes ist (heutige Veloroute 1, künftig 2) bzw. werden sollen (Verlängerung der Veloroute 10 vom Holstein-Stadion bis zur Kiellinie). Sie sollen saniert und ausgebaut und die Eingangsbereiche zu der Grünanlage aufgewertet werden. Die integrierte Kleingartenanlage soll als Kleingartenpark in Teilen für die Bevölkerung geöffnet werden und der Stadtgartenweg durch die Grünanlage führen. Die Teichanlage im Bereich Onkel-Willi-Weg ist gestalterisch und ökologisch aufzuwerten.

Im Bereich Schüttenredder/ Homannstraße sollen ebenso Geh- und Radwege ausgebaut sowie die Eingangsbereiche gestaltet werden. Im Bereich Homannstraße besteht Bedarf in der Gestaltung des Straßenraumes, der teils zu einem Bestandteil des Grünzugs werden soll. Dies kann durch Neuordnung des Straßenraums und die Ergänzung von Begrünung gelingen.

  • Holtenauer Straße

Für die Quartiersmitte Holtenauer Straße soll ein Quartiersplatz als neuer Treffpunkt und Aufenthaltsort im Zentrum der Wik geschaffen werden, der den Bereich stärkt. Zusätzlich soll mit einem Konzept für die Holtenauer Straße geprüft werden, wie eine weitere Belebung aussehen und eine Diversifizierung des Angebots gelingen kann. Auch das Thema Verkehr in der Holtenauer Straße bedarf insbesondere vor dem Hintergrund und den Ergebnissen zu der Trassenstudie eines höherwertigen ÖPNV-Systems einer vertieften Planung in Form eines Mobilitätskonzepts.

  • Prinz-Heinrich-Straße/ Feldstraße

Die Umgestaltung der Prinz-Heinrich-Straße zielt darauf ab, den Straßenraum neu zu gliedern und ihn radfahr- und fußgängerfreundlich sowie durchgrünter herzustellen. Dazu soll die Prinz-Heinrich-Straße zwischen der Wiker Straße und der Knorrstraße und am Kreuzungsbereich Holtenauer Straße instandgesetzt, qualifiziert und barrierefrei gestaltet werden. Zudem sollen u.a. zusätzliche Querungshilfen die Barrierewirkung des Straßenraums mindern.

  • Marinequartier

Der Rahmenplan Marinequartier Kiel-Wik bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung des gleichnamigen Quartiers im Ortsteil. Auch hier stehen Themen wie Verkehr und Grünräume im Fokus, wobei der Bereiche zwischen Anschar und Wiker Balkon zu einer Grünanlage umgestaltet werden soll, um den bereits in Teilen fertiggestellten Schleusenpark soll zu vervollständigen. Für die Verbindung nach Westen kann die Arkonastraße als zusätzliche Grünachse durch eine Alleebepflanzung gestaltet werden. So steigt die Freiraumqualität und das Marinequartier erhält zum übrigen Ortsteil einen einladenden grünen Eingangsbereich.

Die Uferkanten im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals und des Scheerhafens sollen dort, wo ein Zugang möglich ist, für die Bevölkerung erlebbar gemacht werden und die Wegeverbindungen im Bereich des ehemaligen Leuchtfeuers wiederhergestellt werden. Potenziale ungenutzter Flächen und Gebäude sollten durch Innenentwicklung ausgeschöpft werden.

Das Areal der Technischen Marineschule, das ehemalige Marineuntersuchungsgefängnis sowie die Wartehalle der Buswendeschleife sind wie das sich in privater Hand befindende denkmalgeschützte Haus 3 im Teilquartier Anschar sanierungsbedürftig und zu erhalten.

  • Timmerberg

Die Waldflächen am Timmerberg bilden mit dem westlich der B 503 gelegenen Tiergehege Projensdorfer Gehölz ein Naherholungsgebiet mit überörtlicher Bedeutung. Um die Naherholungsfunktion noch weiter zu stärken, sollte in den Waldflächen das Sport- und Freizeitangebot ausgebaut werden bzw. die vorhandenen Angebote wie der Trimm-Dich-Pfad, die Sportflächen oder der Dirt-Bike-Park gestärkt werden. Dabei ist auf einen behutsamen Ausbau des Angebots zu achten.

  • Gewerbegebiet

Das Gewerbegebiet Nord ist ein gesamtstädtisch wichtiger Wirtschaftsstandort und Arbeitsort sowohl für Bewohner*innen der Wik als auch einpendelnden Berufstätige und Kund*innen und ist daher nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln. Insbesondere im Zusammenspiel mit den Entwicklungen im angrenzenden Marinequartier und durch die attraktive Wasserlage des Gebietes besteht die Möglichkeit, das Angebot zu diversifizieren. Eine stärkere Nutzungsdurchmischung kann das Gebiet beleben und aufwerten. Die Abgrenzung zwischen den räumlichen Handlungsschwerpunkten Marinequartier und Gewerbegebiet Nord sind dabei fließend. Auch eine Aufwertung der öffentlichen Räume, einen Anschluss des Gebietes an den ÖPNV und die Verbesserung der Durchwegung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in Richtung Wasserkanten steigern u.a. die Attraktivität des Gewerbegebiets und verbessern die Vernetzung mit dem Ortsteil. Darüber hinaus sind die bestehenden Bebauungsstrukturen hinsichtlich ihrer Potenziale zur Klimafolgenanpassung und Energieeinsparung zu prüfen.

  • Belvedere

Der Bereich Belvedere stellt sich derzeit als wenig attraktiver, verkehrsgeprägter Stadtraum dar. Von der Innenstadt kommend bildet er das „Tor zur Wik“ und sollte eine dementsprechende Gestaltung der öffentlichen Räume erhalten. Natürlich wird die verkehrstechnische Funktion im Bereich Belvedere auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Bei der Umgestaltung des Bereiches ist so auf die Integration von Bushaltestellen und alternativen Mobilitätsangeboten zu achten. Die platzartigen Randbereiche sollten gestalterisch aufgewertet und Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden. Die umliegenden Gewerbetreibenden, die an dieser Stelle etwas abseits des Nahversorgungszentrums weiter nördlich an der Holtenauer Straße liegen, sollten sich untereinander, aber auch mit Akteur*innen im Nahversorgungszentrum vernetzen, um ihr Bestehen nachhaltig zu sichern.

Weiteres Vorgehen

Nach Beschluss des Zwischenberichtes wird er den Trägern öffentlicher Belange parallel mit dem Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen „Grüne Wik“ zur Stellungnahme gegeben. Nach Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist der Zwischenbericht ggf. anzupassen und als Abschlussbericht danach der Selbstverwaltung zum Beschluss vorzulegen. Das Entwicklungskonzept wird somit Grundlage für die Gebietsentwicklung der nächsten Jahre.

Die Inhalte der Vorlage wurden im Ortsbeirat Wik am 08.09.2021 erörtert und zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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