Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0814/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleingarten - Informationen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 4, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Mit Beschluss vom 03.06.2021 hat der Bauausschuss die Verwaltung beauftragt, über die Entwicklungen im Kleingartenbereich zu informieren.
Die beschlossenen Aufträge an die Verwaltung werden im Folgenden jeweils beantwortet.
Die Verwaltung wurde beauftragt,
- „einen Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzepts (KEK) mit seinen Schwerpunktmaßnahmen vorzulegen“
Der Stadtgartenweg als Schwerpunktmaßnahme des Kleingartenentwicklungskonzeptes befindet sich in der Finalisierung. Die Suche nach einer geeigneten Wegführung wurde abgeschlossen und im März 2021 dem Beirat für Stadtgestaltung sowie im August 2021 dem Bauausschuss vorgestellt.
Derzeit wird der Ausbau des Weges geplant.
Daneben besteht bereits ein Konzept für ein Stadtgartenbüro zur Verbesserung der Kommunikation der Verwaltung mit den Kleingärtner*innen der städtischen Kleingartenanlagen. Dieses Konzept befindet sich derzeit in der Vorabstimmung in der Stadtverwaltung.
Außerdem finden Gespräche mit mehreren Kleingartenvereinen statt, welche einen großen Leerstand in ihren Anlagen zu verzeichnen haben, um Lösungen für die Problematik zu finden. Dies kann von der Wiederherstellung verwaister Parzellen bis hin zu möglichen alternativen Nutzungsmöglichkeiten reichen.
- „eine Aufstellung über die aktuell gültige, vom Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. (Zwischenpächter) als Vertragspartner des Generalpachtvertrages (GPV) bestätigte Gesamtpachtfläche gem. § 1 GPV und die sich daraus ergebende Jahrespacht für die jeweiligen Jahre 2015 bis 2020 vorzulegen“
Im gerichtlichen Vergleich vom 25. September 2017 wurden zunächst Parzellenquadratmeter in Höhe von 3.713.403 qm bestimmt. Die dem bisherigen Generalpachtvertrag zugrundeliegenden Pachtfläche soll nach durchzuführenden Flächenrücknahmen und neuen zu bestimmenden Außengrenzen neu festgelegt werden.
Derzeit befindet sich die Landeshauptstadt Kiel im Abstimmungsprozess mit den Kleingartenvereinen. Bei insgesamt 5 Kleingartenvereinen steht die Erstellung der neuen Pläne bisher noch aus.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind die aktuellen Werte nach den bereits erfolgten Flächenfestsetzungsgesprächen abzulesen, welche von denen im gerichtlichen Vergleich geschätzten Werten differieren. Es ist zu beachten, dass nur die Parzellenquadratmeter zur Berechnung der Pacht herangezogen werden, die Kleingartenvereine aber weiterhin die Gemeinschaftsfläche zu pflegen haben.
Für die vergangenen Jahre haben sich folgende Jahrespachten ergeben:
Jahr | Pachtforderung in € |
2015 | 592.852,36 |
2016 | 592.852,36 |
2017 | 592.852,36 |
2018 | 779.323,86 |
2019 | 776.726,79 |
2020 | 776.726,79 |
Die Schwankungen der Jahrespachten ergeben sich aus den getätigten Anpassungen der Kleingartenflächen, insbesondere aufgrund diverser Flächenrücknahmen.
Seit Juni 2021 liegt ein Gutachten des Gutachterausschusses vor, wonach der ortsübliche jährliche Pachtzins für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel für den gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau bei 7,7 Cent pro Quadratmeter liegt. Gemäß § 5 Absatz 1 BKleingG darf der Pachtzins
für die Kleingartenfläche das Vierfache dieses Wertes und daher maximal 30,8 Cent pro Quadratmeter betragen. Derzeit ist aber keine Pachterhöhung geplant.
- „die gem. § 10 GPV vom Zwischenpächter jährlich zu erstattenden Berichte der Jahre 2015 bis 2020 vorzulegen.“
Die Hergabe der geforderten Berichte (Veränderungsbericht, Auslastungs- und Leerstandsstatistik, Pächter*innenwechselliste) erfolgt unregelmäßig und unvollständig. In den vergangenen Jahren wurde der Kreisverband der Kleingärtner Kiel e.V. (Kreisverband) immer wieder an die Einreichung der Berichte der 23 Kleingartenvereine erinnert, dennoch sind viele Berichte ausgeblieben.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind zunächst die Art der Berichte erkennbar sowie die Zahl der hergegebenen Berichte. Die vorhandenen Berichte können in der Immobilienwirtschaft eingesehen werden.
| 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
4a = Veränderungsbericht | 0 | 0 | 0 | 17 | 0 | 13 |
4b = Auslastung und Leerstand | 2 | 1 | 0 | 19 | 18 | 14 |
4c = Pächterwechsel | 0 | 0 | 0 | 9 | 1 | 14 |
- „den aktuell gültigen Dienstleistungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel und einem Vertragspartner zur Regelung der Erbringung von Aufgaben und Tätigkeiten zur Pflege, Unterhaltung und Weiterentwicklung der Kleingartenanlagen sowie die vorzulegenden Abrechnungen der Jahre 2016 bis 2020“
Der Dienstleistungsvertrag ist zum 31.12.2016 beendet worden. Ein neuer Vertrag dieser Art wurde nicht geschlossen.
Alle Rechte und Pflichten des Kreisverbandes als Generalpächter ergeben sich aus dem Generalpachtvertrag und dem geschlossenen gerichtlichen Vergleich aus dem Jahr 2017. Im Rahmen des Vergleichs hat sich der Kreisverband verpflichtet, der Landeshauptstadt Kiel einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 240.000 € zu zahlen. Nach Abschluss des Vergleichs ist festgestellt worden, dass der Landeshauptstadt Kiel ein weiterer Betrag in Höhe von 150.000 € zusteht. Dieser Betrag ist zusätzlich vom Kreisverband gezahlt worden und wird im Rahmen der Entwicklung eines Müll- /Grünabfallkonzeptes für die Zwecke des Kleingartenwesens verwendet werden.
Aufgrund des Vergleiches wurden darüber hinaus die vereinbarte Sachmittel-, Härtefall-, und Drainagefonds in einem Gesamtwert von zuletzt 80.000 € bis zum 31.12.2020 über den Kreisverband verwaltet.
Seit dem 01.01.2021 werden folgende Fonds freiwillig seitens der Landeshauptstadt Kiel zur Unterhaltung der Kleingartenanlagen im Kieler Stadtgebiet zur Verfügung gestellt und direkt von der Stadtverwaltung verwaltet:
Fond zur Unterhaltung der Drainagen: 50.000 €
Sachmittelfond für Leistungen in den Kleingartenvereinen: 50.000 €
Härtefallfond für besondere Aufgaben der Vereine: 50.000 €
Daneben übernimmt die Landeshauptstadt Kiel das „auf-den-Stock Setzen“ der Knicks in den Kleingartenanlagen und hat hierfür ein Jahresbudget von 55.000 €.
Außerdem wird der Kreisverband für die Verwaltung der GPV-Flächen mit einem Verwaltungskostenzuschuss von jährlich 80.000 € unterstützt.
Abschließend wird noch auf die aktuelle Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle hingewiesen. Dadurch ist das Verbrennen von Grünabfällen in Kleingartenanlagen untersagt worden. Die Stadtverwaltung prüft derzeit alternative Lösungsmöglichkeiten für das Grünschnittproblem.
- Die Verwaltung informiert abschließend über den Stand der Gemeinnützigkeitsprüfung des Kreisverbandes Kiel der Kleingärtner e.V.
Pächter*innen von Kleingärten erhalten durch das Bundeskleingartengesetz besondere Privilegien für Pachtzins und Kündigungsschutz. Im Gegenzug verlangt das Bundeskleingartengesetz eine regelmäßige Überprüfung der Kleingartenvereine hinsichtlich ihrer kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit. Neben formalen Regelungen in der Satzung wird auch die tatsächliche Geschäftsführung und die Mittelverwendung für kleingärtnerische Zwecke überprüft.
Auch der Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. als Generalpächter unterliegt dieser kleingärtnerischen Gemeinnützigkeitsprüfung. Wegen des hohen Geschäftsumfanges des Kreisverbandes wird die LHK bei der Gemeinnützigkeitsprüfung regelmäßig durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen unterstützt.
Zuletzt war der Kreisverband in den Jahren 2018/19 für die Geschäftsjahre 2015-2017 von einer Kanzlei für Wirtschaftsprüfung geprüft worden. Der daran anschließende Bericht sah wiederholt Mängel in Dokumentation und Geschäftsführung beim Kreisverband. Insbesondere Zuwendungen an den Vorstand fehlte es an der dafür notwendigen rechtlichen Legitimation. Diese Zuwendungen sollten durch eine Mitgliederversammlung nachträglich legitimiert oder zurückgezahlt werden. Der vollständige Wirtschaftsprüfungsbericht kann bei Bedarf in der Immobilienwirtschaft eingesehen werden.
Der Kreisverband wurde mit Schreiben vom 02.06.2021 über die erneute Prüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit für die Geschäftsjahre 2018-2020 informiert und aufgefordert, die dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ein besonderes Augenmerk bei der Prüfung der aktuellen Geschäftsjahre liegt auf der Frage, wie und in welchem Umfang der Kreisverband die vom Wirtschaftsprüfer dokumentierten Mängel abgestellt hat. Unterlagen wurde nicht eingereicht.
Mit Schreiben vom 03.08.2021 wurde der Kreisverband an die Hergabe der Unterlagen erinnert. Am 19.08.2021 ist ein zweites Erinnerungsschreiben an den Kreisverband ergangen mit dem Hinweis, dass bei fehlender Mitwirkung die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit widerrufen werden kann.
Zum aktuellem Zeitpunkt (Stand 25.10.2021) liegen noch keine Prüfungsunterlagen des Kreisverbandes vor.
Doris Grondke
Stadträtin