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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0832/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 05.06.2019 (Drs.0547/2019) wurde das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen beauftragt, ein Konzept und eine Handlungsleitlinie zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel zu erarbeiten und umzusetzen. Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung soll zum aktuellen Stand der Leitlinienerarbeitung berichtet werden.

 

Zu Beginn des Prozesses sollte eine Evaluation durchgeführt werden, die den derzeitigen Stand der Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen erfasst (vgl. auch Drs.0397/2020). Das Kommunalpädagogische Institut (kp_i) wurde im Jahr 2020 mit der Durchführung der Evaluation beauftragt. Die Ergebnisse der Befragungen von Verwaltungsmitarbeiter*innen verschiedener Ämter sowie von Kindern und Jugendlichen im Zeitraum von Juli bis September 2020, wurden dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2021 vorgestellt (Drs.1167/2020).

 

Mit der Erstellung der Leitlinie wird das Ziel verfolgt, ein verbindliches Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel zu entwickeln, so dass Kinder- und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen der Landeshauptstadt Kiel im Sinne von §47f GO SH beteiligt werden und Kinder- und Jugendbeteiligung als Querschnittsaufgabe von Verwaltung, Politik und Bildungsinstitutionen gelebt und weiterentwickelt wird.

 

Die durch die Evaluation gewonnenen Erkenntnisse und Themen werden bei der Erstellung der Leitlinie fortlaufend berücksichtigt. Bei der Erarbeitung der Leitlinie ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt die Entwicklung von Orientierungsrahmen zur Prüfung, ob und in welcher Intensität die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen bei Vorhaben betroffen und vorrangig zu berücksichtigen sind (best interests Check). Auch Fragen der konkreten Planung einer Kinder- und Jugendbeteiligung, der zielgruppengerechten Kommunikation und der Qualitätsgrundsätze sind bei der partizipativen Entwicklung der Leitlinie fortlaufend Thema.

 

Bisher haben vier Verwaltungsworkshops der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe stattgefunden, dreimal als digitale Formate und einmal als Präsenzveranstaltung. Zentrale Ergebnisse der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe sind die Erarbeitung von Textbausteinenr die Leitlinie. Die sich in der Bearbeitung befindlichen Textbausteine nehmen Beteiligungsanlässe auf, beschreiben Grundsätze und das Konzept eines Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahrens und stellen u.a. dar, wie Kinder- und Jugendliche initiativ eine Beteiligung anregen oder von ihren Beteiligungsmöglichkeiten erfahren können.

Die Leitlinie Kinder- und Jugendbeteiligung schließt unmittelbar an die Leitlinie Bürgerbeteiligung an und konkretisiert diese mit dem Blick auf die besonderen Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche. Nach Beschluss durch die Ratsversammlung soll die Leitlinie im Jahr 2022 gemeinsam mit jungen Menschen in kinder- und jugendgerechter Sprache formuliert werden.

 

Die Leitlinie Kinder- und Jugendbeteiligung wird ergänzt werden durch eine Handreichung für die Verwaltung, in der Handlungsschritte und Verfahren beschrieben und Arbeitshilfen zu den in der Leitlinie getroffenen Regelungen hinterlegt sind. In den Verwaltungsworkshops wurde bereits intensiv an Arbeitshilfen zur Relevanzprüfung (best interest Check) und zur konkreten Planung von Kinder- und Jugendbeteiligung gearbeitet. Es hat sich zudem eine Unterarbeitsgruppe gebildet, um die Arbeitshilfen für die Handreichung weiter zu bearbeiten.

 

Außerdem haben drei digitale Minikonferenzen stattgefunden, in denen Jugendliche zu ausgewählten Fragen das Verfahren beraten haben. Dadurch sollen Jugendliche als Berater*innen für das Verfahren fungieren sowie die Ergebnisse in ihre Gremien und Institutionen und zu anderen Jugendlichen tragen. Der Junge Rat wurde eingebunden. Bei den Minikonferenzen ging es vorrangig um die Fragestellung, wie die Verwaltung von Beteiligungsthemen der Kinder und Jugendlichen erfahren kann und wie Kinder und Jugendliche informiert werden können. Es wurde deutlich, dass sich die Jugendlichen sowohl Informationen über Social Media wünschen als auch einen direkten Austausch mit Erwachsenen in ihrem Stadtteil. „Vertraute Personen“, „jugendfreundliche Formate“ und „so transparent und niederschwellig wie möglich“ waren beispielsweise Rückmeldungen der jungen Menschen.

 

Darüber hinaus hat am 15.09.2021 ein Workshopr Multiplikator*innen und Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit, der Schulen, der Jugendpartizipation, Vereinen und von Stadtteilinitiativen im Kieler Rathaus stattgefunden, um über den aktuellen Stand des Leitlinienprozesses zu informieren und die Akteure aktiv mit einzubeziehen. Dadurch soll eine sozialraumorientierte Einbindung bereits im Prozess der Erstellung der Leitlinie ermöglicht werden. In dem Workshop hat ein fachlicher Austausch zu der praktischen Konkretisierung der zukünftigen Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel stattgefunden.

 

Das Begleitgremium Kinder- und Jugendbeteiligung bestehend aus Vertreter*innen des Jungen Rates, der Kinder- und Jugendkommission und der Verwaltung hat in diesem Jahr bisher dreimal getagt. Die Beteiligten wurden so kontinuierlich über den Leitlinienprozess informiert und ein engagierter Austausch in Form von Prozessbegleitung und vielfältigen Impulsen fließt in den Prozess ein.

 

Auf Anregung des Kinder- und Jugendbüros wurden im städtischen Fortbildungsprogramm bereits für das Jahr 2022 Fortbildungen zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung aufgenommen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitarbeitenden der Ämter bereits direkt nach Fertigstellung und Beschluss der Leitlinie ein Angebot zur Weiterqualifizierung erhalten, um eigenverantwortlich und qualitativ hochwertige Kinder- und Jugendbeteiligung durchführen zu können. Die ersten vier Fortbildungsmodule werden von April bis August 2022 zu den Themen Grundlagen der Kinder-und Jugendbeteiligung, Durchführung von Projekten und Verstetigung von Kinder-und Jugendbeteiligung in der Kommune - das Kieler Model, Moderationsmethoden für Projektvorhaben sowie kleine Beteiligungsverfahren, Zukunftswerkstätten und Planungszirkel stattfinden.

 

r den bisherigen Leitlinienprozess waren die Pandemie und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen eine Herausforderung. Die Umstellung auf das zunächst ausschließlich digitale Arbeiten und das Erreichen von Kindern und Jugendlichen unter diesen Bedingungen sind besondere Herausforderungen in der Gestaltung eines Leitlinienprozesses. Trotz der Erschwernisse ist es gelungen, einen lebendigen Austausch der verschiedenen Akteure zu initiieren und große Schritte auf dem Weg zu einer Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung zu gehen.

 

Auch im letzten Quartal des Jahres wird intensiv an der Erstellung der Leitlinie und Handreichung beteiligungsorientiert weitergearbeitet im Rahmen der Unterarbeitsgruppe der Verwaltung, einem weiteren Verwaltungsworkshop sowie einer Minikonferenz mit Jugendlichen. Alle Ergebnisse der unterschiedlichen Erarbeitungsstränge fließen in dieser Phase final zusammen. Es wird derzeit eingeschätzt, dass die Erarbeitung der Leitlinie im ersten Quartal 2022 abgeschlossen sein und dann zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. 

 

Alle weiteren aktuellen Informationen zum Leitlinienprozess und auch die Geschäftsordnung und die Protokolle des Begleitgremiums sind öffentlich einsehbar unter: www.kiel.de/jugendbeteiligung.

 

 

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

 

 

 

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