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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0871/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Das Integrierte Entwicklungskonzept Innenstadt Kiel (IEK Innenstadt) wird als Grundlage für die weitere Innenstadtentwicklung und für die Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Kiel „Innenstadt“ beschlossen.
  2. Dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der Träger öffentlicher Belange nach § 139 BauGB (Anlage 5) wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 17.11.2016 (Drs.Nr. 0697/2016) beauftragt, die Aktualisierung des Rahmenkonzeptes aus dem Jahre 2009 unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorzunehmen. Das Konzept soll die Anforderungen an ein Integriertes Entwicklungskonzept gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015) erfüllen.

 

Die Erstellung des Konzeptes wurde an das Büro Scheuvens + Wachten plus Planungsgesellschaft mbH vergeben.

 

Der Untersuchungsbereich des Integrierten Entwicklungskonzepts umfasst die Altstadtinsel und die Vorstadt sowie den Bereich des Exerzierplatzes. Er ist somit größer gefasst als der Untersuchungsbereich des Rahmenkonzeptes aus 2009 und das im Jahr 2013 beschlossene rdergebiet (siehe Anlage 6). Der Umgriff ergibt sich aus der historischen Entwicklung der Kieler Innenstadt sowie aus der Konzentration innenstadttypischer Nutzungen wie z.B. Einzelhandel, Dienstleistungen, Verwaltung, Kultur-, Freizeit- und Tourismuseinrichtungen. Dies bedeutet, dass auch für Räume, die zuvor nicht im Fördergebiet lagen, Handlungserfordernisse aufgezeigt werden.

 

  1. Anlass

Eine Aktualisierung der planerischen Grundlage für die Innenstadtentwicklung ist aus verschiedenen Gründen erforderlich:

a)        Aktualisierung der förderrechtlichen Beurteilungsgrundlage

r die Entwicklung der Innenstadt wurde im Jahr 2009 das Rahmenkonzept „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ beschlossen (Drs.-Nr. 0760/2009). Es bildete die Grundlage für die Erstellung von 'Vorbereitenden Untersuchungen' gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für die Kieler Innenstadt, welche im Jahr 2011 erstellt und im Jahr 2013 fortgeschrieben wurden. Aus der Fortschreibung der VU resultierte im Jahr 2013 der Beschluss eines Fördergebietes (Drs.-Nr. 0851/2013). Innerhalb dieses Fördergebietes sollen unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Maßnahmen vornehmlich zur Aufwertung des öffentlichen Raums in der Innenstadt umgesetzt werden. Die Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ wurde im Jahr 2020 in das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ überführt.

Gemäß der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein vom 01.01.2015 (StBauFR SH 2015) ist die Aktualität der städtebaulichen Planung durch das IEK r die städtebauliche Gesamtmaßnahme sicherzustellen.

Nach der Beschlussfassung des hier vorliegenden IEK Innenstadt muss es gemäß A 5.6.1 (2) StBauFR SH 2015 dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) vorgelegt werden. Das MILIG entscheidet dann über die Anerkennung der Planung, um den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln im bestehenden Fördergebiet „Innenstadt“ zu gewähren.

b)        Umsetzungsstand des Rahmenkonzeptes 2009

Das Rahmenkonzept „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ definiert zur Stärkung der Innenstadt Leitlinien, Ziele und Impulsprojekte. Von den sechs im Rahmenkonzept definierten Impulsprojekten sind vier umgesetzt worden. Dazu zählt die Etablierung eines dauerhaften Arbeitskreises zur fachlichen Begleitung der Innenstadtentwicklung mit dem Forum Innenstadt, die Schaffung einer Wasserverbindung zwischen dem Kleinen Kiel und dem Bootshafen durch das Holstenfleet, die Umsetzung des Schlossquartiers sowie der Neubau des ZOB mit Parkhaus.

 

c)        Veränderte Rahmenbedingungen

Die Transformation der Kieler Innenstadt ist aktuell von einem großflächigen Umbau und der Besinnung auf urbane Qualitäten innerstädtischer Lagen, wie Wohnen, nicht-kommerzielle Aufenthaltsmöglichkeiten, Freizeit-, Bildungs- und Sportangebote, kurze Wege, verschiedene Mobilitätsangebote etc. geprägt. Begleitet werden diese Prozesse durch sich rapide ändernde Rahmenbedingungen, wie z.B. dem Online-Handel, der Mobilitätswende, veränderten touristischen Zielen oder der Wiederentdeckung der Innenstadt als Wohn- und Freizeitort. Damit die Kieler Innenstadt auch zukünftig ein Ort des Handels, der Begegnung, des Erlebens, des Arbeitens und des Lebens bleibt, muss sie sich an die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Änderungsprozesse anpassen. Damit dies gelingt, müssen die funktionalen, städtebaulichen und verkehrlichen Anforderungen an die Innenstadt integriert und ganzheitlich betrachtet werden.

 

Aus diesen Gründen wurde aufbauend auf den vorhandenen Konzepten und Gutachten das vorliegende umfassende Integrierte Entwicklungskonzept für die Kieler Innenstadt erarbeitet. Es dient als Leitkonzept für die zukünftige Innenstadtentwicklung.

  1. Beteiligungsprozess

Die Erstellung des IEK Innenstadt erfolgte unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Betroffenen nach § 137 BauGB. Es wurden verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt und insgesamt über 1.700 Anregungen der Bürger*innen aufgenommen (Bürger*innenforum, Kinder- und Jugendbeteiligung, Onlinebeteiligung mittels interaktiver Karte, Innenstadtatelier im Holstentörn). Die Ergebnisse der Beteiligungsformate können der Anlage 3 zum IEK InnenstadtBroschüre zu den Beteiligungsformaten der 1. Konzeptphase“ (Anlage 4 des AdV) entnommen werden. Daneben wurden zwei Standortkonferenzen im Workshopformat durchgeführt. Die Zwischenergebnisse der Beteiligungsformate, die Leitthesen und -ziele sowie das erste Leitbild wurden dem Ortsbeirat Mitte (17.12.2019) und dem Bauausschuss (06.02.2020) in Form eines Berichts durch das Planungsbüro vorgestellt.

Das Forum Innenstadt wurde regelmäßig einbezogen und informiert. Ergebnisse und Protokolle des Forum Innenstadt wurden der Politik als GM zur Kenntnis gegeben.

Die Träger öffentlicher Belange nach § 139 BauGB wurden beteiligt. Der Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der jeweiligen Belange ist in der Anlage 5 der AdV enthalten. Die Ergebnisse wurden in das IEK Innenstadt eingearbeitet.

  1. Konzeptinhalte

Das Konzept basiert auf der Analyse des Bestandes, der Auswertung übergeordneter Planungen sowie rechtlicher Rahmenbedingungen. Weiterhin orientiert es sich an politischen Vorgaben, wägt die Ergebnisse der Beteiligungsformate ab und integriert diese in die Ergebnisse.

Aus der thematisch gegliederten Bestandsanalyse wurden die Zielstellungen und Entwicklungsabsichten für die Kieler Innenstadt abgeleitet und in einem Leitkonzept verräumlicht. In Form von Leitthesen werden die Entwicklungsziele zu unterschiedlichen Themenfeldern aufgeführt und zeigen einen angestrebten zukünftigen Entwicklungszustand für die Kieler Innenstadt auf.

  • Leitthese 1: In der Kieler Innenstadt werden durch bauliche und strukturelle Neuordnungen Teilräume mit einer hohen stadträumlichen Qualität erschlossen und erlebbar gestaltet.
  • Leitthese 2: Die Kieler Innenstadt zeichnet sich als maritimer Standort sowie durch die zwei Quartiere Vorstadt und Altstadt mit jeweils eigenen Teilquartieren aus, die untereinander verknüpft sind und differenzierte Profile aufweisen.
  • Leitthese 3: Die Kieler Innenstadt ist mit den angrenzenden Quartieren sowie durch die Öffnung des monostrukturierten Hafenbereichs stärker mit der Förde vernetzt und bietet Raum für neue Nutzungen für unterschiedliche Zielgruppen.
  • Leitthese 4: Die Kieler Innenstadt stellt einen modernen und zukunftsgerichteten Wohn- und Arbeitsstandort für unterschiedliche Generationen dar, der dem Profil der Landeshauptstadt gerecht wird.
  • Leitthese 5: Das hohe Verkehrsaufkommen auf den Hauptachsen Wall/Kaistraße und Ziegelteich sowie die Konfliktpotentiale in weiteren Bereichen der Kieler Innenstadt haben sich verringert und es stehen zielgruppenspezifische sowie innovative Mobilitätsformen zur Verfügung.
  • Leitthese 6: Der Einzelhandel ist ein wesentliches Element der Kieler Innenstadt und hat sich entsprechend der Anforderungen der Stadtgesellschaft (Digitalisierung, Einkaufsverhalten, etc.) zukunftsgerecht neu organisiert.
  • Leitthese 7: Der Einzelhandel ist in einzelnen Quartieren konzentriert und spricht jeweils eigene Zielgruppen an.
  • Leitthese 8: Die Kieler Innenstadt wird um Bausteine ergänzt, die eine vielfältige Nutzungsstruktur (Kultur, Tourismus, Gastronomie, Bildung, Sport und Spiel, Wohnen, etc.) erzeugen, eine Belebung fördern und insbesondere die Leitfunktionen der Landeshauptstadt stärken.
  • Leitthese 9: Die Wasserlandschaft (Förde, Kleiner Kiel, etc.) ist eng mit der Kieler Innenstadt verbunden und weist vielfältige Nutzbarkeiten für die Stadtgesellschaft auf.
  • Leitthese 10: Politik und Stadtverwaltung, insbesondere die Stadtspitze der Stadt Kiel, verstehen sich als „Impulsgeber“r eine zukunftsgerechte Innenstadtentwicklung, wohl wissend dass die Entwicklung der Innenstadt nur als Gemeinschaftsaktivität gelingen kann. Die enge Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung sind dabei ebenso unverzichtbar wie die Kooperation mit den wesentlichen Akteur*innen der Innenstadt (Eigentümer*innen, Gewerbetreibende,etc.) und wie die Einbindung der Bevölkerung. Dies ist Kennzeichen einer kooperativen Innenstadtentwicklung.

Aus den Leitthesen wurden 36 konkrete Maßnahmen bzw. Projekte abgeleitet und entwickelt. Sie wurden in vier Handlungsfelder gebündelt:

  • Handlungsfeld 1: Quartiere mit Charakter: Die Quartiere der Kieler Innenstadt in ihrer Individualität stärken!
  • Handlungsfeld 2: Stadträume mit Flair: Die Vielfalt der öffentlichen Räume der Kieler Innenstadt hervorheben und die Wasserkante öffnen!
  • Handlungsfeld 3: Mobilität mit Perspektive: Die Mobilität der Kieler Innenstadt zukunfts- und nutzerorientiert organisieren.
  • Handlungsfeld 4: Dialog mit Aussicht: Kommunikation nach innen und außen verbessern und Kooperationen fördern!

Unter den 36 Maßnahmen wurden besonders bedeutende Maßnahmen identifiziert und als „Impulsprojekte“ und „Sofortmaßnahmen“ herausgestellt.

Impulsprojekte sind Projekte durch deren Umsetzung ein erheblicher Effekt auf die Struktur bzw. das Image der Kieler Innenstadt erwartet wird. Die Auswirkungen derartiger Maßnahmen schärfen das Profil der Kieler Innenstadt in besonderer Form, bilden neue einprägsame Identifikationspunkte aus und/oder haben eine so starke Ausstrahlung bzw. Wirkung, dass sie ihrerseits weitere Projekte auslösen.

Sofortmaßnahmen sind Projekte, die mit einem überschaubaren Planungs- und Realisierungsaufwand kurzfristig umgesetzt werden nnen und eine unmittelbare sichtbare Außenwirkung entfalten können. Sie tragen direkt zur Aufwertung und Attraktivität der Kieler Innenstadt bei.

 

Alle erarbeiteten Maßnahmen wurden in einer Übersichtstabelle (Maßnahmenliste) eingetragen (s. 108 ff.). Aus dieser wird das Handlungsprogramm ersichtlich.

 

 

Bereits angelaufen sind unter den Projekten in städtischer Trägerschaft bereits folgende Maßnahmen:

 

1.6.

 

Konzeptstudie zur baulichen und nutzungsstrukturellen Umgestaltung des Kieler Schlosses und des Umfeldes

2.4.

Neugestaltung der Holstenstraße sowie der benachbarten Plätze und abschnittsweise Umsetzung

3.1.

Neugestaltung der Verbindung zwischen Bahnhof und Holstenfleet als Achse für den Umweltverbund

3.2.

Förderung des Radverkehrs durch Ausbau der Premiumradrouten sowie Schaffung attraktiver Fahrradabstellmöglichkeiten

3.5.

Attraktivierung der Wegeverbindung zwischen dem Holstenplatz und dem Einkaufszentrum Sophienhof/Holstentörn

4.4.

Fortführung und Intensivierung des Zwischennutzungsmanagements sowie Etablierung eines aktiven Ansiedlungsmanagements

 

 

Nach finanzieller Verfügbarkeit und bestehenden Ressourcen rücken gemäß Umsetzungshorizont des IEK Innenstadt (s. 108ff; Maßnahmenliste) folgende Projekte nach:

 

1.5.

Dialogorientiertes Qualifizierungsverfahren für den Alten Markt und den Nicolaikirchhof

1.7.

Partizipatives Modellprojekt zur städtebaulichen und funktionalen Entwicklung der

Unteren Holstenstraße

2.1.

Aufwertung des Freiraums vom Schiffahrtsmuseum bis Sartori & Berger-Gebäude

und der Fördekante

2.5.

Entwicklung des Bereiches Europaplatz bis Wunderino-Arena und anschließende

abschnittsweise Umsetzung

2.7.

Temporäres urbanes Mobiliar zur Attraktivierung und Bespielung von Straßen und

Plätzen

2.10

Aufwertung der Treppenstraße, der Waisenhofstraße, Hohe Straße und Mühlenbach (abhängig vom Realisierungsstatus der Kiel Höfe (abhängig vom Fortschritt der privatwirtschaftlichen Maßnahme 1.8)

3.3.

Kommunikationskonzept zur Erreichbarkeit der Innenstadt

4.2.

Hervorhebung und Verbindung identitätsstiftender Orte durch digitale und analoge Leitsysteme

4.3.

Entwicklung der „Kernidentität Innenstadt“ als Kommunikationsstrategie für die Innenstadt

4.6.

Konzept zur „strategischen Veranstaltungsplanung“

 

 

(Hinweis: Die erste Ziffer bezieht sich auf das Handlungsfeld, der die jeweilige Maßnahme zugeordnet ist, die zweite Ziffer ist die laufende Nummer der Maßnahme im jeweiligen Handlungsfeld)

 

Alle Maßnahmen werden in sogenannten Maßnahmenblättern als Anlage 2 des IEK Innenstadt (Anlage 3 der AdV) beschrieben. Hier werden neben einer detaillierten Beschreibung der Maßnahmen auch Aussagen zur Trägerschaft, möglichen Förderprogrammen und zum geplanten Umsetzungszeitraum getroffen. Alle räumlichen Maßnahmen werden darüber hinaus sowohl in einem schematischen Maßnahmenplan als auch bildhaft als „Vision“– in einem Gesamtkonzept dargestellt.

  1. Umsetzung

Die Umsetzung der Maßnahmen des IEK Innenstadt ist als eine kooperative Innenstadtentwicklung zu sehen, bei der ein Austausch und eine Zusammenarbeit mit den wesentlichen Akteur*innen der Innenstadt unverzichtbar ist. Dazu zählen beispielsweise auch Eigentümer*innen, Gewerbetreibende und Vertreter*innen zentraler Institutionen, die als Multiplikatoren fungieren. Die bisherigen positiven Erfahrungen des Formats „Forum Innenstadt“ stützen die Maßnahme, das „Forum Innenstadt“ auch weiterhin fortzusetzen und dabei die Kommunikationswege zu verbessern, Projekte frühzeitig zu diskutieren und Handlungserfordernisse zur Umgestaltung zu erkennen.

Das IEK Innenstadt bietet einen praxisorientierten Handlungsrahmen, auf dessen Entwurfsgrundlage bereits während der Erstellung des Konzeptes erste Projekte begonnen, inhaltlich unterstützt und erfolgreich initiiert wurden. Beispiele hierfür sind der Wettbewerb zur Umgestaltung der Holstenstraße als Rückgrat der Innenstadt vom Alten Markt bis zum Holstenplatz, die Aktivierung eines Ansiedlungsmanagements für neue Geschäfte in der Innenstadt oder die erfolgreiche Einwerbung von Fördermitteln aus dem Landesförderprogramm Innenstadtentwicklung und Ortszentren (Drs. 0542/2021) sowie die aktuelle Akquise von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“.

Mit einem Monitoring der Umsetzung des IEK Innenstadt und seiner Maßnahmen wird der Grad der Zielerreichung in einem regelmäßigen Zeitabstand überprüft.

  1. Kosten

In der Maßnahmenliste und in den Maßnahmenblättern sind Angaben zu Kosten für die einzelnen Maßnahmen und Projekte enthalten. Die Qualität der Daten zur Kostenermittlung der jeweiligen Maßnahmen ist in vielen Fällen jedoch nur sehr begrenzt aussagefähig.

Die allermeisten Maßnahmen des IEK zeichnen sich dadurch aus, dass noch keine konkreten quantitativen Bedarfsangaben (z. B. Nutzeinheiten oder Flächen) und/oder qualitativen Bedarfe (z. B. Ausstattungsstandards) vorliegen. Damit ist die Nennung eines Kostenrahmens nicht möglich. Die Bedarfe werden in der Regel erst durch projektspezifische Konzepterstellungen, Machbarkeitsstudien etc. ermittelt. Aus diesem Grund wurde für die Kostenermittlung auf Grundlage von Vergleichsprojekten Basiswerte für die Kategorien „Machbarkeitsstudien/ Gutachten/ Konzepte“, „Beteiligungsformate“ und „Wettbewerbskosten“ ermittelt. Umsetzungskosten für Tiefbaumaßnahmen basieren auf Annahmen anhand von drei verschiedener Ausbaustandards, die sich nach Lage und mutmaßlicher Komplexität richten.

 

Bei der Bewertung der Kosten ist ferner mit einzubeziehen, dass u.a.

-          einzelne Projekte in Zusammenarbeit mit weiteren Umsetzungsträgern erfolgen,

-          private Kosten nicht beziffert sind,

-          Förderanteile noch nicht bekannt sind und

-          Projekte je nach nicht in vollem Umfang, sondern manchmal nur bis zum 1. Meilenstein betrachtet wurden.

Die Durchführung der Maßnahmen kann über unterschiedliche Förderprogramme unter­stützt werden, soweit sie den jeweiligenrderbedingungen entsprechen. Eine mögliche Förderung ist im Einzelnen vor Projektbeginn zu prüfen. Eine Übersicht der möglichen Förderprogramme inklusive der Städtebauförderung erfolgt in der Maßnahmenliste (IEK Innenstadt, Seite 108 ff.). Haushaltsmittel sind entsprechend des definierten Umsetzungshorizonts in den Haushalt einzustellen.

  1. Fördergebietserweiterungen

Um einen ganzheitlichen Ansatz in der Entwicklung der Kieler Innenstadt zu verfolgen, ist nach Beschluss des IEK zu prüfen, ob einzelne unmittelbar an das bestehende Fördergebiet grenzende Anschlussbereiche aufgrund dort festgestellter städtebaulicher Missstände zukünftig in das Fördergebiet einzubeziehen sind. Auf Basis des vorliegenden Konzeptes wurde bereits die Erweiterung des Fördergebietes um den Bereich oberen Holstenstraße initiiert. Die politische Zustimmung ist im Rahmen der Drucksache 0594/2021 erfolgt.

r weitere Bereiche außerhalb des Fördergebietes (z.B. Alter Markt und Kirchplatz, Entwicklung des Schlossbereichs bis zur rdekante, Entwicklung Exerzierplatz, Entstehung von großflächigen Leerständen) wäre zu prüfen, ob die Anwendung der Instrumente des Besonderen Städtebaurechtes erforderlich ist oder anderer Förderinstrumente sinnvoll ist.

 

Der Ortsbeirat Mitte erhält diese Vorlage zur Stellungnahme.

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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