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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0875/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die beigefügte Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 87 für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1033 „Preetzer Straße“ im Stadtteil Kiel-Elmschenhagen für das Baugebiet westlich der Zufahrtsrampe Preetzer Straße zum Konrad-Adenauer-Damm (Bundesstraße 76) wird beschlossen.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre Nr. 87 ist der Anlage zu entnehmen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Geltungsbereich und Ziele der Veränderungssperre Nr. 87

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 87 ist identisch mit dem Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplanes Nr. 1033. Der Geltungsbereich liegt im Stadtteil Elmschenhagen westlich der Zufahrtsrampe Preetzer Straße zum Konrad- Adenauer-Damm (Bundesstraße 76).

 

Das vollständig im Privateigentum befindliche Plangebiet im Westen des Stadtteils Kiel-Elmschenhagen umfasst eine Fläche von ca. 4,5 Hektar. Die überwiegend bebaute Fläche wird im Wesentlichen von zwei großflächigen, zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetrieben (famila-Lebensmittelvollversorger, LIDL-Discounter), Gewerbehallen und großen Stellplatzflächen geprägt. Der Grünflächenanteil ist gering. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung besteht eine Gemengelage aus vorwiegend Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen. Westlich der Geltungsbereichsgrenze schirmen private Grünflächen das Plangebiet zum angrenzenden Wohngebiet in der Preetzer Straße ab.

 

Mit dem einfachen Bebauungsplan Nr. 1033 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Ordnung innerhalb des Plangebietes gemäß den Zielvorgaben des gültigen Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes Kiel von 2010 (GEKK 2010) bzw. auch des noch in Aufstellung befindlichen neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Kiel (EZK) geschaffen werden.

 

Mit Blick auf die Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche im Stadtteil Elmschenhagen/Kroog soll gemäß § 9 Abs. 2a BauGB durch den Ausschluss zentren- und nahversorgungsrelevanter Hauptsortimente nur noch Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten im Plangebiet zulässig bleiben, wobei die beiden bestehenden und bereits genehmigten zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen (famila-Lebensmittelvollversorger, LIDL-Discounter) weiterhin bauordnungsrechtlichen Bestandsschutz genießen.

 

Am 25.09.2019 waren bei der Bauaufsicht ein Abbruchantrag für das LIDL-Bestandsgebäude sowie ein Neubauantrag für einen vergrößerten LIDL-Lebensmitteldiscounter mit einer freistehenden Bäckerei eingegangen:

  • Abbruchantrag für 999 m² Verkaufsfläche (VK) Bestandsgebäude LIDL (dieser bestehende Discounter ist planungsrechtlich mit > 800 m² VK bereits ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb)
  • Neubauantrag für 1.436 m² VK  LIDL + 67 m² VK für freistehende Bäckerei = 1.503 m² Gesamtverkaufsfläche, d.h. eine Zunahme insgesamt von rund 500 m² bzw. 50 Prozent.

 

Mit dem beantragten Vorhaben (LIDL-Neubau + freistehende Bäckerei) wären an dem Standort rund 4.600 m² VK zentrenrelevanter, großflächiger Einzelhandel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche angesiedelt.

 

Da durch dieses Vorhaben die Durchführung der auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 1033 vorgesehenen Planung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde, wurde am 16.01.2020 die Satzung über die Venderungssperre Nr. 87 für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1033 beschlossen.

 

Die Satzung der Veränderungssperre Nr. 87 wurde durch Veröffentlichung im Internet unter der Internetadresse www.Kiel.de/Bekanntmachungen und durch Veröffentlichung eines Hinweises auf die Internetbekanntmachung in der Ausgabe der Kieler Nachrichten vom 25.01.2020 bekannt gemacht. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 87 läuft am 27.01.2022 ab.

 

Verlängerung der Geltungsdauer

Bis zum Ablauf der Veränderungssperre Nr. 87 am 27.01.2022 wird der Bebauungsplan Nr. 1033 nicht rechtskräftig sein. Daher wird die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 87 vorsorglich um ein Jahr verlängert. Die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 87 wird öffentlich bekanntgemacht. Sie wird spätestens am 28.01.2023 außer Kraft treten.

 

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden.

 

Normenkontrollantrag Veränderungssperre Nr. 87

Im August 2020 hat die Alpha Immobilienvermietung Vierte GmbH & Co. KG beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht Schleswig beantragt, die Ladungsschreiben und die Niederschrift der Ratsversammlung vom 16.01.2020 sowie die Original-Aufstellungsvorgänge zur Hauptsatzung der Stadt Kiel beizuziehen und der Klägerin zur Einsicht zu überlassen. Eine Unwirksamkeit der Hauptsatzung würde auch die Unwirksamkeit der Veränderungssperre N. 87 nach sich ziehen. Das Verfahren ist zurzeit noch anhängig.

 

Der Ortsbeirat Elmschenhagen/Kroog erhält diese Vorlage zur Kenntnis.

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

Anlage: Satzungstext der Verlängerung Veränderungssperre Nr. 87 mit Geltungsbereich
 

 

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Anlagen

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