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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0886/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Anträge:

 

  1. Der Jahresabschluss 2020 des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK) wird festgestellt:

 

Es betragen:  die Bilanzsumme    54.690.112,02

   die Summe der Erträge   48.968.873,25 €

   die Summe der Aufwendungen  47.878.434,42 €

   der Jahresgewinn      1.090.438,83 €

 

 

 

  1. Der Jahresgewinn wird wie folgt behandelt:

 

-          Ausschüttung an die Stadt Kiel              25.000,00 €

 

            Der im ABK verbleibende Jahresgewinn in Höhe von                       1.065.438,83 €

            ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

  1. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel schließt das Wirtschaftsjahr 2020 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.090 ab. Dies ist gegenüber dem Vorjahr, in dem ein Verlust in Höhe von TEUR 1.446 erwirtschaftet wurde, ein um TEUR 2.536 verbessertes Ergebnis. Das Jahresergebnis setzt sich aus dem Ergebnis des Bereichs der nicht über Gebühren finanziert wird (Werkstatt, Fuhrpark, Betriebe gewerblicher Art) und aus dem korrigierten Ergebnis des Gebührenbereiches zusammen.

 

Überschuss aus Bereichen, die nicht über Gebühren finanziert werden TEUR 644

 

Ergebnis des Gebührenbereiches TEUR 446

 

 davon aus der Abzinsung der Gebührenausgleichsrückstellung  TEUR - 30

 

 davon aus Niederschlagungen TEUR   0             

 davon aus der Verzinsung des Stammkapitals TEUR  25

 

Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung TEUR 1.090

 

 

Der wesentliche Teil der Erträge im ABK wird in Bereichen erzielt, die über Gebühren finanziert werden (68%). In der Gebührenkalkulation 2020 ist ursprünglich mit einer Rückgabe von Überschüssen aus den Vorjahren in Höhe von TEUR 2.242 an die Gebührenzahler*innen gerechnet worden. Das Ergebnis des Gebührenbereiches von TEUR 446 enthält eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrückstellung von TEUR 2.283 (nach Abzinsung), die damit in Summe für die beiden Gebührenbereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung im Rahmen der Planung liegt. In diesem Wert sind bereits die Abzinsung der Gebührenausgleichsrückstellung (TEUR 30) und die Ausschüttung von TEUR 25 (Verzinsung von 5% des Stammkapitals) an die Landeshauptstadt Kiel enthalten. Zum 31.12.2020 beträgt die abgezinste Gebührenausgleichsrückstellung TEUR 2.471 im Vergleich zu TEUR 4.711 im Vorjahr.

 

Die Personalaufwendungen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 23.364 und lagen damit unter dem Planwert von TEUR 23.728, jedoch über dem Wert des Vorjahres von TEUR 22.699. Ursächlich für den Anstieg gegenüber dem Vorjahr waren im Wesentlichen die Tarifsteigerungen sowie Fortschritte bei der Besetzung freier Planstellen. Nach wie vor konnten jedoch noch nicht alle Planstellen besetzt werden.

 

Die Ergebnisse der einzelnen Betriebszweige des ABK entwickelten sich wie folgt:

Der Betriebszweig Abfallbeseitigung erwirtschaftet ein Ergebnis nach Steuern und Finanzerträgen von TEUR 1.664 (Plan TEUR -374, Vorjahr TEUR 597). Der Gebührenausgleichsrückstellung sind TEUR 1.187 entnommen worden, gegenüber einer geplanten Entnahme von TEUR 624 und einer Entnahme von TEUR 188 im Vorjahr.

Das bereitgestellte Behältervolumen im Abfallbereich hat zum Jahresende gegenüber dem Vorjahr leicht zugenommen, und zwar für Restmüll um 0,6%, für Bioabfall um 1,2% und für Papier um 0,6%. Die Steigerung war insgesamt vergleichbar mit den Vorjahren. Demgegenüber stieg die vom ABK eingesammelte Abfallmenge bei den Fraktionen Restmüll (+4,3%) sowie Bioabfall (+4,9%) deutlicher an. Die PPK Menge sank hingegen trotz höheren bereitgestellten Behältervolumens um 7,2%, was insbesondere auf eine Zunahme des Anteils der voluminösen, aber gewichtsmäßig leichteren Verpackungs-Fraktion zurückzuführen ist. Der Anteil von Printmedien ist hingegen im Zuge der Ausweitung des Versandhandels sowie geänderten Konsumverhaltens aufgrund der Corona-Pandemie stark rückläufig gewesen.

Der Betrag, den die Landeshauptstadt Kiel dem ABK aus ihrem Gewinnanteil aus ihrer Beteiligung an der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co KG zugewiesen hat, ist gegenüber 2019 um TEUR 74 auf TEUR 977 gesunken.

Der Betriebszweig Straßenreinigung schließt mit einem negativen Ergebnis in Höhe von TEUR - 46 ab (Plan TEUR -96; Vorjahr TEUR -86). Hierin enthalten ist ein Verlust des gewerblichen Bereiches von TEUR -20. Aus der Gebührenausgleichsrückstellung mussten TEUR 1.096 entnommen werden (Vorjahr TEUR 490), gegenüber einer geplanten Entnahme von TEUR 1.618. Das Ergebnis der Straßenreinigung bewegt sich damit im Rahmen der Erwartungen sowie der Vorjahresergebnisse.

Der Betriebszweig Abfalldeponien schließt mit einem negativen Ergebnis nach Zinsen und Steuern von TEUR -620 ab (Plan TEUR -769, Vorjahr TEUR -2.010). Hierin enthalten ist das Ergebnis des gewerblichen Bereiches in Höhe von TEUR -249. Im Berichtsjahr waren aufgrund der Pandemie nur in reduziertem Umfang Abfallannahmen erfolgt, so dass in Summe deutlich niedrigere Umsatzerlöse verzeichnet wurden. Allerdings konnte aufgrund der abflachenden Zinskurve die Zuführung zur Rückstellung für Nachsorge und Rekultivierung im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert werden. Zudem war die Rückstellungszuführung im Vorjahr durch eine Verschiebung der Herkunft der Abfälle (weniger gewerbliche, mehr hoheitliche Annahmen) einmalig belastet. Der hierdurch in 2019 entstandene Einmaleffekt hat das Ergebnis im Berichtsjahr nicht mehr belastet.

Die weiteren Betriebszweige Fuhrpark, Werkstatt und Toilettenanlagen erzielen ein positives oder ausgeglichenes Ergebnis. Der städtische Fuhrpark weist einen Überschuss von TEUR 0 (Plan TEUR 1, Vorjahr TEUR 59) auf und die Werkstatt schließt mit einem Überschuss von TEUR 93 ab (Plan TEUR -29, Vorjahr TEUR -6). Das Ergebnis der öffentlichen Toilettenanlagen bewegt sich im Rahmen der Vorjahre und wird durch die Landeshauptstadt Kiel ausgeglichen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Allgemeine Treuhand Nord in 24103 Kiel, hat den Jahresabschluss 2020 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

In Anlehnung an handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen sowie auf Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Allgemeine Treuhand Nord wird der Werkleitung des ABK Entlastung erteilt.

 

Der Prüfungsbericht liegt den Ratsfraktionen vor und kann bei Bedarf im ABK eingesehen werden.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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