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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0896/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Der beigefügte Entwurf der Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2022 wird gemäß § 55 Abs. 3 des schleswig-holsteinischen Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) vorgelegt.

 

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

 

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Anlagen

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