Infosystem Kommunalpolitik
Antrag eines Beirates - 0904/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradverkehr an der Kiellinie
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag eines Beirates
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Nov 4, 2021
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Feb 3, 2022
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May 5, 2022
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Nov 3, 2022
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Jan 12, 2023
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Mar 2, 2023
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Antrag
Beschlüsse:
10.09.2021 | Beirat für Menschen mit Behinderung |
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Abstimmung: Mit einer Enthaltung beschlossen. |
Antrag:
Der Beirat für Menschen mit Behinderung bittet die Landeshauptstadt Kiel, auf der Kiellinie vor der Reventlouwiese Rad- und Fußgängerverkehr nach den Vorgaben zu entzerren, die in den „Standards für Fuß und Kinderwege“ 2014 festgeschrieben wurden.
Der Radverkehr sollte durch eine sowohl optisch wie auch taktil klare und eindeutige Markierung getrennt werden, entweder durch normgerechte Bodenindikatoren oder landschaftsgestalterische Maßnahmen. Für vorbildlich halten wir den schon vorhandenen Wegabschnitt Bellevue Steg bis etwa Hotel Kieler Yachtclub, wo der Radweg erhöht und durch Grünstreifen vom Fußverkehr getrennt geführt wird. Radfahrer können sich dort schnell fortbewegen und zugleich die Aussicht auf die Förde genießen. Fußgänger werden vor Kollisionen bewahrt, ein Leitsystem fehlt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
In den letzten Jahren hat sich nicht nur die Quantität des Fahrradverkehrs stark positiv entwickelt, sondern auch die Qualität hat sich durch Lastenfahrräder und E-Bikes stark verändert. Mag die Anzahl der Missachtungen der Verkehrsregeln prozentual sogar gesunken sein, so steigt die Anzahl allein durch das schiere Wachstum des Fahrradverkehrs. Durch die erhöhten Gewichte und die erhöhten Geschwindigkeiten der Fahrräder steigt das Schädigungspotential gegenüber Fußgängern massiv an.
Leider passieren Fahrradfahrer auf dem Abschnitt der Kiellinie trotz der Gefährdung, die von ihnen ausgeht, mit unangemessener Geschwindigkeit und teilweise in einem Abstand von unter 1 m von hinten die Fußgänger. Sie erzeugen damit einen Angstraum für die Fußgänger, die dadurch in ihrer freien Entfaltung der Bewegung behindert werden. Für manche Menschen wird dieses Gebiet zu einer No-Go-Area. Nur ein Wegfall der Ausnahme und eine effektive Kontrolle kann wieder Vertrauen für die Fußgänger schaffen und den Angstdruck von diesen nehmen.
gez. Michael Völker f. d. R. Maria Rudolph
Vorsitzender des Beirates Geschäftsführerin
für Menschen mit Behinderung Beirat für Menschen mit Behinderung