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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0918/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Der Widmungsverfügung (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Zu 1.  Die Baumaßnahme der Mobilitätsstation am Bahnhaltepunkt Oppendorf wurde im Sommer 2019 abgeschlossen. Diese Fläche soll nun gewidmet werden. Die im beigefügten Widmungsplan rot umrandete Fläche soll gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c StrWG des Landes S-H als sonstige öffentliche Straße, Parkplatz gewidmet werden (Anlage 2).

 

Die westlich angrenzende Fläche der Straße Fliedergarten gehört zur Gemeinde Schönkirchen und ist bereits als Gemeindestraße gewidmet.

 

Der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf hat in seiner Sitzung am 26.08.2021 der Widmung zugestimmt.

 

Zu 2. Im Ellerbeker Weg zwischen den Hausnummern 110 und 112 wurde ein Parkplatz und ein Gehweg gebaut. Die Flächen hierfür wurden an die Stadt übereignet und können nun gewidmet werden. Der Parkplatz soll als sonstige öffentliche Straße (Parkplatz) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG S-H eingestuft werden. Der Verbindungsweg zwischen Ellerbeker Weg und Radebrook soll gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG S-H als beschränkt öffentliche Straße (Gehweg) eingestuft werden (Anlage 2).

 

Der Ortsbeirat Elmschenhagen/Kroog hat in seiner Sitzung am 31.08.2021 der Widmung zugestimmt.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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