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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0920/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Das anliegende Konzept zur Förderung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen wird beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis des Konzeptes eine kommunale Förderrichtlinie zu erarbeiten und diese Anfang 2022 zum Beschluss durch den Rat vorzulegen.
  3. r die Förderung der im Konzept genannten antragsberechtigten Zuwendungsempfänger*innen werden jährlich Haushaltsmittel i. H. v. 300.000 EUR zur Verfügung gestellt. Von der Antragsstellung ausgenommen sind öffentliche Liegenschaften.  
  4. Das Innerstädtische Contracting soll auch für die Finanzierung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf städtischen Liegenschaften, auf Liegenschaften von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften und auf Liegenschaften Freier Trägern genutzt werden. Hierfür wird beschlossen, dass die maximal zulässige Amortisationszeit bei Intracting-Projekten r Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen von 10 auf 20 Jahre angepasst wird.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig sungen zu finden, wie das Innerstädtische Contracting für die Umsetzung von Photovoltaik und Solarthermie-Anlagen auch mit städtischen Ämtern haushaltsrechtlich konform genutzt werden kann.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit dem interfraktionellen Antrag „Solarstadt Kiel - Kampagne zum Ausbau erneuerbarer Energie in Kiel (Drs.: 0123/2021) wurde die Verwaltung gebeten, ein Konzept zur Förderung von

Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen vorzustellen, das einen jährlichen Betrag von 300.000 EUR nicht übersteigt. Dabei sollen auch Finanzierungsmöglichkeiten aus dem Innerstädtischen Contracting dargestellt werden. Ziel ist es aufbauend auf dem Konzept ein kommunales Förderprogramm zu entwickeln, um so Anreize für Kieler Akteur*innen zu schaffen gemeinsam mit der Stadt Kiel das Ausbauziel für Solarenergie von 50 MW im Jahr 2035 zu erreichen.

 

Um das ehrgeizige Ausbauziel von 50 MW im Jahr 2035 zu erreichen, ist es wichtig die geplante Förderung einer möglichst großen Gruppe von Akteur*innen auf dem Kieler Stadtgebiet zugänglich zu machen. Somit wird es einer breiten Zielgruppe ermöglicht einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Von der Förderung ausgeschlossen sind daher nur öffentliche Liegenschaften. Um eine gleichmäßige Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen Zielgruppen zu gewährleisten, werden in dem Konzept Vorschläge für die Festlegung bestimmter Budgets je Zielgruppe gemacht. Es ist grundsätzlich nur die Förderung von Photovoltaik- und Solarthermie-Analgen auf Bestandsgebäuden vorgesehen.

 

Das beiliegende Konzept orientiert sich an einer Förderquote von durchschnittlichen 100 EUR/kWp. Um das angestrebte Ausbauziel von 50 MW bis zum Jahr 2035 zu erreichen sind in den verbleibenden Jahren noch 36 MW solarenergetische Anlagen zu installieren. Es wurde abgeschätzt, dass mit dem geplanten Förderbudget von 300.000 EUR pro Jahr ein Zubau von rund 30 MW bis 2035 initiiert werden kann, soweit die zur Verfügungsstellung finanzieller Mittel und die Inanspruchnahme bis zum Jahr 2035 gegeben ist. Es wird davon ausgegangen, dass die verbleibende cke von 6 MW durch die Installation solarenergetischer Anlagen auf städtischen Liegenschaften und Flächen sowie durch Anlagen im Neubau erzeugt werden. Um die Finanzierung für den erforderlichen Ausbau von solarenergetischen Anlagen auf städtischen Liegenschaften und Flächen sicher zu stellen, ist eine kurzfristige Neuausrichtung der Rahmenbedingungen für das Innerstädtische Contracting von entscheidender Bedeutung.

 

Unter den aktuellen Rahmenbedingungen des Innerstädtischen Contractings ist eine Finanzierung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf städtischen Liegenschaften nicht möglich, da die Mittel aus dem Investitionshaushalt gestellt werden müssten, die Rückflüsse, welche sich aus den eingesparten Energiekosten ergeben, allerdings im Ergebnishaushalt generiert werden. Eine Finanzierung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf Flächen von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften ist aktuell möglich.

Eine wesentliche Voraussetzung für den Einsatz von Intractingmitteln für die Umsetzung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen ist die Anpassung der zulässigen Amortisationszeit von Intracting-Projekten von 10 auf 20 Jahre.

 

 

Anlage: Konzept zur Förderung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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Anlagen

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