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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0921/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Der Fortschreibung des Veloroutennetzes 2035 als Planungsgrundlage (Anlage 1) zur Radverkehrsförderung wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Mit dem Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) und dem Masterplan Mobilität für die KielRegion (Drs. 0831/2017) haben sich die Landeshauptstadt Kiel und die angrenzenden Kreise Rendsburg Eckernförde und Plön ehrgeizige Ziele gesetzt, um Klimaneutralität auch im Sektor Mobilität zu erreichen. Durch den Climate Emergency, erste Beschlüsse zur Resolution, wurden weitere Anforderungen durch die Ratsversammlung beschlossen (Drs. 0901/2019). Darüber hinaus ergeben sich aus dem Green City Plan (Sonderprogramm Masterpläne für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität, Drs. 0716/2018) weitere Maßnahmen zur Reduktion von Schadstoffemissionen und zur Stärkung nachhaltiger Mobilität. Der Förderung des Radverkehrs kommt bei der Mobilitätswende neben der Einführung eines hochwertigen ÖPNV-Systems eine entscheidende Rolle zu.“

 

In Kiel soll der Radverkehrsanteil bis 2050 stadtweit auf mindestens 26 % gesteigert werden. Neueste Zielvorgaben des Landes Schleswig-Holstein sehen eine landesweite Steigerung auf 30 % Radverkehrsanteil bis 2030 vor. Die Diskrepanz der Radverkehrsanteile zwischen Stadt und Land unterstreicht die große Relevanz urbaner Räume bei dieser Zielsetzung. Der Landeshauptstadt Kiel kommt beim Ziel der Erhöhung der Radverkehrsanteile eine zentrale Rolle zu. Auch die Beschlüsse des Bundes zur Klimaneutralität bis 2045 machen deutlich, dass eine sehr ambitionierte Radverkehrsförderung erforderlich ist.

 

Die bisherige Radverkehrsförderung genügt den angepassten Zielsetzungen nicht mehr. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur hin zu komfortableren, schnelleren Routen unter erhöhten Sicherheitsbedürfnissen ist erforderlich. Eine zentrale Grundlage für diesen Ausbau ist ein Zielnetz der Kieler Velorouten. Die Ratsversammlung hatte bereits am 16.02.2017 (Drs. 0058/2017) eine qualitative Aufwertung des Veloroutennetzes durch die Einführung von „Premiumrouten“ auf Grundlage von groben Korridoren beschlossen. Auf Basis dieses Beschlusses wurden in einer Detailuntersuchung im Green City Plan (Drs. 0716/2018) diese Korridore konkretisiert und hinsichtlich einer Umsetzbarkeit voruntersucht.

 

Im neuen Veloroutennetz 2035 (Anlage 1) wird daher die Netzkategorie „Premiumrouten“ in das bisherige Veloroutennetz integriert. Weiterhin wurden Erkenntnisse vom letztjährigen „Stadtradeln“ genutzt und in einer Karte, welche das Radverkehrsaufkommen abbildet, dargestellt. Es wird eine nutzungsorientierte Routenklassifizierung eingeführt. Außerdem wird die Weiterführungen der Velorouten in das Kieler Umland in Abstimmung mit dem Mobilitätsmanagement der KielRegion GmbH ergänzt (Drs. 1159/2020).

Weitere Erläuterungen zur Herangehensweise können Anlage 2 entnommen werden.

 

Die Fortschreibung sieht daher die Velorouten der Netzkategorien Neben-, Haupt- und Premiumrouten vor:

 

                 Premiumrouten (nummerierte/benannte/stadtweite Routen), > 4000 Rad/24 h
autoarm, ampelarm, kreuzungsarm bzw. Bevorrechtigung
- Beidrichtungsradwege 4 m + 2 m Gehweg (Regelquerschnitt),
  Fahrradstraßen ohne Kfz-Durchgangsverkehr,
- Beleuchtung,
- Wegweisung bzw. deutlich erkennbare Routenführung.

                 Hauptrouten (Ergänzungsrouten/stärkere Nutzung), 2000 - 4000 Rad/24 h
- u. a. gebaute Radwege, Markierungen, Fahrradstraßen,
  Tempo-30-Zonen (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010),

- Beleuchtung,
- Wegweisung bzw. deutlich erkennbare Routenführung.

                 Nebenrouten (Ergänzungsrouten/geringere Nutzung) < 2000 Rad/24 h
- wie Hauptrouten aber ohne Wegweisung und Kenntlichmachung.

                 Regionale Routen

 

Das Veloroutennetz 2035 dient neben der Darlegung des Zielnetzes 2035 sowohl der kurzfristig anstehenden Identifizierung der Arbeitsprioriten zum Infrastrukturausbau (entsprechende Programme werden im Nachgang aufgeführt) als auch als Konzept, das bei anderen Planungen zu berücksichtigen ist (z. B. hochwertiges ÖPNV-System, Bebauungsplanverfahren oder bei anderen Planungen von Verkehrsräumen). Die Premiumrouten und Regionalen Routen dienen auch der Festlegung der Verbindungsfunktionsstufen II bis IV gemäß der RIN (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung, Tabelle 9, Ausgabe 2008 mit Änderungen Mai 2015). So kann der Belang eines stadtweiten Netzes jenseits des jeweils betrachteten konkreten Raums transparent Einfluss in die Planung erhalten, ähnlich dem klassifizierten Straßennetz oder der Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzepte für die Ortsteile (Drs. 0519/2019).

 

Beteiligungen:

 

Der Entwurf der Fortschreibung des Veloroutennetzes 2035 wurde im Mai 2021 allen Ortsbeiräten, anderen Beiräten und den Ratsfraktionen zur Stellungnahme übermittelt sowie am 09.06.2021 im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung vorgestellt und erläutert.

r die Erstellung der finalen Fassung der Fortschreibung des Veloroutennetzes wurden alle Stellungnahmen der Ortsbeiräte sowie des Beirates für Menschen mit Behinderung berücksichtigt und zum Teil ins Veloroutennetz eingearbeitet. Außerdem wurden Erkenntnisse der derzeit laufenden Trassenstudie für das hochwertige ÖPNV-System (Drs. 1225/2019) eingearbeitet. Weitere ckmeldungen der Ortsbeiräte, die sich nicht auf Netzveränderungen bezogen haben, wurden gesammelt und werden in den späteren Planungsphasen maßnahmenbezogen berücksichtigt. In Anlage 3 sind alle Rückmeldungen und Stellungnahmen zusammengestellt und kommentiert. Das Fahrradforum begleitete die Entwicklung des Veloroutennetzplanes 2035 fortlaufend. Am 25.08.2021 wurde die finale Fassung der Fortschreibung abschließend vorgestellt und zustimmend zu Kenntnis genommen.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Das fortgeschriebene Veloroutennetz hat einen Planungshorizont bis 2035. In diesem Zeitraum sollen die fehlenden Netzabschnitte schrittweise umgesetzt werden. Der Planungsstand der Velorouten ist sehr unterschiedlich. Einige Netzabschnitte sind derzeit im Bau wie z. B. Veloroute 10 am Holsteinstadion, einige Abschnitte wie z. B. die Premiumradroute Werftstraße sind in der Entwurfsplanung und können ab 2022 umgesetzt werden. Es gibt jedoch auch einige Netzabschnitte,r die es zunächst Machbarkeitsuntersuchungen geben muss, da die Trasse noch nicht endgültig feststeht und insbesondere naturräumliche Belange gelöst werden müssen (u. a. Premiumrouten in den Kieler Süden, nach Elmschenhagen oder wichtige Abschnitte nördlich des Kanals - gestrichelte Abschnitte auf der Karte). Die Realisierung dieser Abschnitte werden daher aller Voraussicht nach eher gegen Ende des Planungshorizonts 2035 realisiert werden können. Andere Abschnitte sind deutlich schneller umsetzbar, da der vorhandene Straßenraum genutzt werden kann und durch die Umwandlung von Kfz-Fahrspuren Radverkehrsanlagen entstehen können (siehe Drs. 0515/2021: Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs zugunsten des Radverkehrs auf Grundlage Green City Plan und Climate Emergency sowie Priorisierung von Planungen). Prioritäten der Umsetzung sind darüber hinaus im Planungsprogramm Verkehrsentwicklungsplan 2021/22 (Drs. 0586/2021) und über das Programm Radverkehr (Sachstand zur Prioritäten-

liste 2019 ff.: Drs. 0267/2020) beschlossen.

 

Ergänzend zum vorliegenden Antrag der Verwaltung ist geplant, Anfang 2022 ein neues „Programm Radverkehr“ mit Maßnahmen für die kommenden 5 Jahre der Selbstverwaltung als Antrag der Verwaltung gesondert zum Beschluss vorzulegen. Darin soll auch dargestellt werden, wie mittels „Steckbriefe“ Premiumrouten kommuniziert und die Durchgängigkeit r Nutzer*innen sichergestellt werden kann.

 

Neben der baulichen Umsetzung der Velorouten ist vorgesehen, die Velorouten im Straßenraum stärker sichtbar zu machen. Derzeit kennen die Kieler*innen primär die Veloroute 10. Ziel ist es auch, die anderen Velorouten bekannt und den Verlauf kenntlich zu machen. Nach dem Vorbild der Veloroute 10 wird daher aktuell an einem Corporate Design zur Kenntlichmachung der Velorouten mit Wegweisung, Beschilderung und Markierungen gearbeitet (Drs. 1158/2020). Erste Vorschläge sind der Anlage 2 zu entnehmen. Voraussichtlich im Frühjahr 2022 ist vorgesehen, das Corporate Designr die Kenntlichmachung der Velorouten der Selbstverwaltung als Antrag der Verwaltung gesondert zum Beschluss vorzulegen und die Kenntlichmachung einer ersten Veloroute vorzunehmen. In Anlage 2 sind erste Ansätze dargestellt.

 

Die weitere Maßnahmenplanung von Velorouten ist als Prozess zu verstehen, in den neue Erkenntnisse bei der Routenführung Berücksichtigung finden müssen und der Spielraum von Regelwerken der Forschungsgesellschaft Straßenbau und Verkehr (RASt, H RSV, ERA) genutzt werden muss.

 

Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.

 

Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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