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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0932/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der zweite Nachtrag zur Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen auf der städtischen
Abfalldeponie, die nicht im Stadtgebiet der LH Kiel anfallen (siehe Anlage 1), wird beschlossen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die vorgelegte Nachtragsentgeltordnung enthält im Wesentlichen folgende Änderungen
(die Änderungen des Satzungstextes sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):

 

 

§ 1

 

Die Entgelte, die bei Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Abfalldeponie Schönwohld für die Anlieferung von Abfällen, die nicht im Stadtgebiet der LH Kiel anfallen, werden aufgrund der aktuellen Preiskalkulation angepasst.  Bei einigen Abfällen muss durch eine gesonderte Untersuchung der zuständigen Behörde die Annahmemöglichkeit auf der Deponie geklärt werden. Dies betrifft insbesondere asbesthaltige und andere Brandabfälle. Hierzu wurden eigene Entgeltpositionen aufgenommen.

 

§ 2

 

Das Entgelt für asbesthaltige Baustoffe wird aufgrund der aktuellen Kalkulation angepasst.

 

Das Rechtsamt hat diese Vorlage mitgezeichnet.

Das Rechnungsprüfungsamt und das Amt für Finanzwirtschaft haben diese Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Der Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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