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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0937/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Der als Anlage 1 beigefügten 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Die Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel ist im § 5 Abs. 5 laut der Beschlusslage der Landeshauptstadt Kiel in Fragen der E-Mobilität und des Klimaschutzes anzupassen.

 

Er regelt die Berechnung der Sondernutzungsgebühren für stationsgebundene Carsharing-Angebote mit E-Fahrzeugen für drei Jahre, um E-Fahrzeuge im Carsharingbereich voranzubringen.

 

Die Landeshauptstadt Kiel hat sich zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis 2050 gegenüber 1990 um mindestens 95 % zu reduzieren (Masterplan 100% Klimaschutz, vgl. Drs. 0985/2017). Hierbei spielt die Ausweitung der Elektromobilität eine wesentliche Rolle. Die Verminderung der Anzahl fossil betriebener Pkw hilft, die genannten und beschlossenen Ziele zu erreichen.

 

Laut Protokollauszug der Sitzung des Innen- und Umweltausschusses vom 03.08.2021 und Protokollauszug der Sitzung des Finanzausschusses vom 10.08.2021 wird gem. Drucksache 0574/2021 die verminderte Sondernutzungsgebühr für E-Carsharing um weitere 3 Jahre bis zum 30.06.2024 verlängert.

 

Die Satzungsänderung soll ckwirkend zum 01.07.2021 in Kraft treten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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