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Antrag der Verwaltung - 0937/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel vom 30.05.2005 - 6. Nachtragssatzung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 4, 2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 9, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 18, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel ist im § 5 Abs. 5 laut der Beschlusslage der Landeshauptstadt Kiel in Fragen der E-Mobilität und des Klimaschutzes anzupassen.
Er regelt die Berechnung der Sondernutzungsgebühren für stationsgebundene Carsharing-Angebote mit E-Fahrzeugen für drei Jahre, um E-Fahrzeuge im Carsharingbereich voranzubringen.
Die Landeshauptstadt Kiel hat sich zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis 2050 gegenüber 1990 um mindestens 95 % zu reduzieren (Masterplan 100% Klimaschutz, vgl. Drs. 0985/2017). Hierbei spielt die Ausweitung der Elektromobilität eine wesentliche Rolle. Die Verminderung der Anzahl fossil betriebener Pkw hilft, die genannten und beschlossenen Ziele zu erreichen.
Laut Protokollauszug der Sitzung des Innen- und Umweltausschusses vom 03.08.2021 und Protokollauszug der Sitzung des Finanzausschusses vom 10.08.2021 wird gem. Drucksache 0574/2021 die verminderte Sondernutzungsgebühr für E-Carsharing um weitere 3 Jahre bis zum 30.06.2024 verlängert.
Die Satzungsänderung soll rückwirkend zum 01.07.2021 in Kraft treten.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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48,7 kB
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