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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0942/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der erste Nachtrag zur Benutzungsordnung für die Schadstoffsammelstelle in Kiel sowie für die mobile Schadstoffsammlung (siehe Anlage 1) wird beschlossen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Gendergerechte Sprache (§ 1, § 3 n. F., § 6 n. F.)

Die Benutzungsordnung wird in gendergerechter Sprache gefasst.

 

  1. Aktualisierung (§ 1 Abs. 3, § 4 n. F., § 5 Abs. 3 n. F.)

Die Satzung wird aktualisiert, indem auf die zeitgemäßen Informationsmöglichkeiten auf der Internetseite des ABK hingewiesen wird. Des Weiteren werden die Öffnungszeiten aktualisiert.

 

  1. Sonderabfälle aus dem Gewerbe (§ 2, § 3 a. F., § 5 Abs. 2 a. F. und § 7 a. F.)

Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen können zurzeit bei der Schadstoffsammelstelle nicht angenommen werden, da hierfür die erforderlichen Voraussetzungen wie eine Waage und eine Kasse fehlen. Da die Schadstoffsammelstelle zum 01.01.2025 mit dem Wertstoffzentrum Wellsee zusammengelegt wird, ist keine Änderung am alten Standort vorgesehen. § 15 Abs. 3 der Abfallsatzung wird daher gestrichen. Die hierauf bezugnehmenden §§ 3 und 7 der Benutzungsordnung der Schadstoffsammelstelle entfallen ebenfalls. In § 2 wird klargestellt, dass diese Abfälle nicht an der Schadstoffsammelstelle und am Schadstoffmobil angenommen werden.

 

 

 

Das Rechtsamt hat diese Vorlage mitgezeichnet.

Das Rechnungsprüfungsamt und das Amt für Finanzwirtschaft haben diese Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Der Oberbürgermeister

 

 

 

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Anlagen

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