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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0943/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt Kiel 2022 bis 2026 in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Landesabfallwirtschaftsgesetz Schleswig-Holstein sind kommunale Abfallwirtschaftskonzepte alle fünf Jahre fortzuschreiben. Das letzte gültige Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt Kiel wurde für den Zeitraum 2012 – 2016 erstellt. Die anschließend anstehende Überarbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes musste der ABK in Abstimmung mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wiederholt zurückstellen, weil das am 04.07.2018 in Kraft getretene EU-Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft weitreichende Änderungen des KrWG erforderte, welche in ihren Auswirkungen auf die kommunalen Bereiche der Abfallwirtschaft lange nicht abschließend einzuschätzen waren. Erst seit der Verkündung der Novelle am 28.10.2020 steht fest, auf welche – z. T. sehr weitreichenden – Vorgaben sich die kommunale Abfallwirtschaft in Zukunft einzustellen hat. Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen wurden dementsprechend im Kieler Abfallwirtschaftskonzept berücksichtigt.

 

Einen wichtigen Baustein stellen die Ziele und Maßnahmen des Zero-Waste-Konzepts der Landeshauptstadt Kiel dar, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung umfassend in das Abfallwirtschaftskonzept einfließen.

 

Das Abfallwirtschaftskonzept umfasst die folgenden wesentlichen Themen:

-          Abfallrechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen

-          Zero-Waste-Konzept der Landeshauptstadt Kiel

-          Abfallwirtschaft (Organisationsform, Sammelsysteme, Entsorgungswege und -anlagen,
Abfallvermeidung und Abfallberatung)

-          Abfallmengenentwicklung und -prognose

-          Klima- und Ressourcenschutz

-          Bewertung des Status quo der abfallwirtschaftlichen Situation

-          Ziele und Maßnahmen

-          Nachweis der Entsorgungssicherheit

 

Das Abfallwirtschaftskonzept hat gemäß den rechtlichen Vorgaben zum Ziel, die mittelfristige Entsorgungssicherheit für die Landeshauptstadt Kiel darzustellen. Das Zero-Waste-Konzept findet dabei als langfristige Vision Berücksichtigung.

 

Die Bewertung des Status quo ergibt, dass der ABK den Bürger*innen ein umfassendes Serviceangebot mit vielfältigen Entsorgungsangeboten bietet, das zum Teil über das in vergleichbaren Städten angebotene Niveau hinausgeht. Hervorzuheben sind hier das Angebot zur separaten Anmeldung und Abholung gebrauchsfähiger Gegenstände bei der Sperrgutabfuhr sowie weitere Maßnahmen zur verbesserten Erfassung solcher Gegenstände bei der Annahme an den Wertstoffhöfen.

 

Im Abfallwirtschaftskonzept werden des Weiteren verschiedene Ziele und Maßnahmen für den Fortschreibungszeitraum formuliert. Eine wichtige Maßnahme besteht in der Integration der Schadstoffsammelstelle in das Wertstoffzentrum in Wellsee zum Jahr 2025. Dadurch wird den Bürger*innen die zentrale Entsorgung eines weiten Spektrums an Abfällen ermöglicht. Verschiedene Maßnahmen zur Klima- und Ressourcenschonung werden bereits umgesetzt und in der Zukunft weitergeführt. So stellt der ABK beispielsweise seinen Fuhrpark insbesondere unter Berücksichtigung der Elektromobilität kontinuierlich auf klimaschonendere Fahrzeuge um. Die zahlreichen Maßnahmen im Bereich der Abfallberatung, in denen der ABK seit vielen Jahren u. a. in Schulen und Kindergärten aktiv ist, sollen ausgeweitet werden.

 

Der ABK hat den Konzeptentwurf bereits mit den angrenzenden Nachbarkreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde abgestimmt. Von dort gab es keine Anmerkungen. Nach Zustimmung durch die Ratsversammlung ist das Konzept der obersten Abfallbehörde des Landes – dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein – vorzulegen.

 

Der ABK wird das fertige Abfallwirtschaftskonzept soweit irgend möglich nur digital zur Verfügung stellen, um so den Ansprüchen des von der Stadt vertretenen Nachhaltigkeitsgedankens zu genügen. In diesem Sinne wird das Dokument auf der Homepage des ABK als pdf-Datei zu lesen und herunterzuladen sein.

 

Diesem Antrag der Verwaltung wird als Anlage das Abfallwirtschaftskonzept beigefügt.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Der Oberbürgermeister

 

 

 

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Anlagen

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