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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0944/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Dem Freiräumlichen Entwicklungskonzept für den Strand Hasselfelde wird inhaltlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Erteilung des Zuwendungsbescheides mit der Umsetzung zu beginnen.

 

  1. Für die im Rahmen des Bundesförderprojektes „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ förderfähigen Maßnahmen wird der vorgegebene Eigenanteil von insgesamt 354.000 € für den Förderzeitraum (2021 - 2024) zur Verfügung gestellt. Haushaltsanmeldungen hierfür sind bereits erfolgt. Die Kosten für die Spundwanderneuerung können nicht allein aus den Fördermitteln finanziert werden, daher, ist eine Aufstockung aus Eigenmitteln der Stadt erforderlich. Diese Mittel sind im Haushalt bereits angemeldet und stehen dem Projekt zur Verfügung.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Am 05.07.2018 (Drs. 0609/2018) beschloss die Ratsversammlung die Ausarbeitung eines dauerhaften Konzeptes für die langfristige Aufwertung des Dietrichsdorfer Strandabschnitts („Strand Hasselfelde“) als Naherholungsbereich.

 

Nach einer Reihe von Voruntersuchungen und Vorplanungen, die aufgrund der Entstehungsgeschichte (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche) und besonderen Vorbelastung des Planungsgebietes erforderlich waren (Drs.0369/2019 u. Drs.0313/2020), konnte 2021 mit der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes begonnen werden.

 

Am Strand Hasselfelde soll ein mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbares, naturverträgliches Naherholungsgebiet geschaffen werden, das insbesondere bei Warmwetterlagen eine Strandnutzung mit öffentlichem Zugang zum Wasser ermöglicht. Darüber hinaus sollen klimaregulierende Freiflächen und wertvolle Vegetationsbestände geschützt und der Boden- bzw. Küstenerosion vorgebeugt werden.

 

Das Entwicklungskonzept sieht im Wesentlichen folgende Maßnahmenbündel vor:

 

  1. Biotopschutz:

 

Die gemäß Naturschutzgesetz und Landeswaldgesetz geschützten Flächen sowie wertvolle Biotopbereiche im Wasser und an Land sollen weiterhin von einer Nutzung ausgenommen sein.

 

  1. Erosionsminimierung:

 

Unterwasserwälle und Treibseldünen sollen dafür sorgen, dass durch Wellenerosion keine gefährlichen Stoffe aus dem Untergrund des Strandes freigespült werden.

 

  1. Barrierefreie Erschließung:

 

Die Erschließung des Strandes für den Geh- und Radverkehr wird auf den bereits vorhandenen Trassen barrierefrei ausgebaut und ergänzt werden, auch ein barrierefreier Badesteg ist geplant.

 

  1. Fließgewässeröffnung:

 

Das marode Mündungsbauwerk des Fließgewässers „Aalbek“ wird zurückgebaut, die Verrohrung entfernt und der Bachlauf im Strandbereich geöffnet.

 

  1. Erholungsinfrastruktur:

 

         Entlang der Zuwegung zum Badesteg ist die Aufstellung von Umkleidekabinen sowie von mobilen und barrierefreien Toilettenanlagen geplant.

 

         Weitere Toiletten sollen im ehemaligen Pförtner*innen-/Trafohäuschen am nördlichen Eingang zum Strand angeboten werden, für das ein Umbau zum Kiosk vorgesehen ist.

 

         Verschiedene Sitzgelegenheiten entlang der Wege und auch auf der Fläche, die durch den Neubau der Spundwand am Nordende des Strandes entstehen wird, werden neue Aufenthaltsqualitäten, nicht nur während der Badesaison, geschaffen.

 

         In einem zentralen Aktivitätsbereich soll die Aufstellung von Spiel- und Sportgeräten ermöglicht werden.

 

  1. Verkehrliche Anbindung:

 

         Fahrradabstellanlagen und eine Station der SprottenFlotte sollen im Umfeld des Kiosks den klimafreundlichen Radverkehr stärken und helfen, die vorhandenen Stationen des öffentlichen Bus- und Fährschiffsangebots zukünftig besser zu erreichen.

 

         Motorisierter Individualverkehr bleibt, mit Ausnahme von Anlieger*innenverkehren, nur bis zu einer Absperrung vor dem Hauptweg zum Strand zulässig.

 

         Pkw-Abstellmöglichkeiten sind dort direkt lediglich für Menschen mit Behinderung vorgesehen. Die bereits vorhandenen Parkplätze im oberen Abschnitt der Straße „Zum Kesselort“ sollen allerdings weiterhin anfahrbar bleiben.

 

 

 

 

Zu 2.:

 

Die unter den Punkten 1-4 zusammengefassten Maßnahmen sind im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“rderfähig. Dieses zielt vor allem auf Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz sowie zur Stärkung des Umweltschutzes ab. Daneben werden auch Maßnahmen gefördert, die dazu beitragen, die baupolitischen Ziele der Bundesregierung (wie z. B. barrierefreies Bauen, Kunst am Bau und Öffentlichkeitsbeteiligungen) umzusetzen.

 

 

Nach einem ersten Koordinierungsgespräch mit den Fördergeldgebenden am 3.8.2021 ist davon auszugehen, dass eine Förderung folgender Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept laut Auskunft der Fördergeldgebenden erwartet werden kann:

 

  • Bauvorbereitende/konzeptionelle Maßnahmen, z. B.

-          Planungsaufträge

-          Beteiligungsverfahren etc.

 

  • Bauliche Maßnahmen, u. a.

-          Spundwandneubau

-          Wege auf der Spundwandoberfläche

-          Wellenbrecher und Treibseldünen

-          barrierefreie und versickerungsfähige Geh- und Radwege

-          barrierefreier Badesteg

-          Fließgewässeröffnung.

 

r eine Förderung ist die Bereitstellung von städtischen Eigenmitteln in Höhe von 10% erforderlich. Ein entsprechender Beschluss der Ratsversammlung ist Voraussetzung zur Förderantragsstellung, die noch im November 2021 erfolgen muss. Angesichts der Obergrenze der förderfähigen Kosten von 3,54 Mio., die der Landeshauptstadt Kiel seitens der Fördergeldgebenden zugestanden wurde, müssen dementsprechend Eigenmittel in einer Höhe von insgesamt 354.000 € in den Jahren 2021 bis 2024 zur Verfügung stehen.

 

Ausstattungselemente wie Spielgeräte, Sitzgelegenheiten, Toiletten, Umkleidekabinen und Maßnahmen wie der Umbau des Pförtner*innen-/Trafohäuschens zum Kiosk sowie der Straßenumbau „Zum Kesselort“ sind voraussichtlich nicht förderfähig. Dafür werden andere Fördermöglichkeiten im Zuge der weiteren Projektbearbeitung geprüft.

 

Der derzeitigen Kosten- und Zeitplanung des Grünflächenamtes entsprechend werden sich die benötigten Eigenmittel voraussichtlich wie folgt auf die Jahre verteilen:

 

Haushaltsjahr

2021

2022

2023

2024

Städt. Eigenmittel

58.000 €

174.000 €

67.000 €

55.000 €

 

 

Die Summe der Kosten für die Konzeptbestandteile 1-4 wird auf rund 5,2 Mio. € geschätzt und liegt damit 1,66 Mio. € über der Obergrenze der förderfähigen Kosten von 3,54 Mio. €.

 

Der Grund für diese Differenz besteht vor allem darin, dass die ursprünglich im Rahmen einer ersten Projektskizze zum Förderprojekt angenommenen Kosten von 1,9 Mio. €r den Neubau der Spundwand am Nordende des Strandes nicht mehr den aktuellen Kostenschätzungen entsprechen. Mittlerweile muss von 3,5 Mio. € Gesamtkosten (inkl. aller Voruntersuchungen und Baunebenkosten) für den Spundwandneubau ausgegangen werden. Die im Haushalt angemeldeten Mittel für die Spundwand (InvestNr. 5510021561) und den Strand Hasselfelde (InvestNr. 5510011621) in Höhe von 2.431.340 €ssen für das Projekt weiterhin vorgesehen werden.

 

 

 

 

Doris Grondke   

Stadträtin   

 

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