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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0951/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Kiel in Höhe von 70.000 Euro für die in der Anlage dargestellten Maßnahmen des regionalen Mobilitätsmanagements aus dem Masterplan Mobilität für das Jahr 2021 wird beschlossen. 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Der Masterplan Mobilität für die KielRegion wurde am 16.11.2017 durch die Ratsversammlung (Drs. 0831/2017) beschlossen. Aufgrund der engen Verflechtungen und des gemeinsamen Interesses an einer modernen Mobilität sprachen sich die beteiligten Gebietskörperschaften für die Einrichtung eines Regionalen Mobilitätsmanagements bei der KielRegion GmbH aus. Nach der positiven Förderentscheidung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit konnte das Regionale Mobilitätsmanagement im Juli 2018 die Arbeit aufnehmen und setzt nunmehr die ersten Projekte um. Das Arbeitsprogramm des Regionalen Mobilitätsmanagements basiert weiterhin auf den im Masterplan Mobilität gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen. Durch eine intensive Abstimmung mit den Verwaltungen der Gebietsrperschaften sowie den Institutionen des Landes wird sichergestellt, dass keine Doppelstrukturen entstehen.

 

Die Gebietskörperschaften der KielRegion haben unter Einbindung der betroffenen landesweiten Institutionen (wie z. B. NAH.SH) die Maßnahmen priorisiert. Berücksichtigt wurden dabei die parallel laufenden aktuellen Entwicklungen (z. B. Aussagen in Koalitionsverträgen, Fördermöglichkeiten, Mobilitätsplanungen in den Gebietskörperschaften). Damit das Regionale Mobilitätsmanagement die Maßnahmenumsetzung verfolgen kann, wurde von den Gebietskörperschaften in den jeweiligen Haushalten für 2021 Projektmittel in Höhe von je 70.000 Euro eingestellt. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Freigabe der Mittel für die jeweiligen Maßnahmen vorab durch die jeweiligen Gremien erfolgen soll.

 

Das abgeleitete Arbeitsprogramm für das laufende Projektjahr des Regionalen Mobilitätsmanagements ist in der Anlage umrissen. Es ist mit den beteiligten Verwaltungen und landesweiten Institutionen (insbesondere NAH.SH) abgestimmt. Das Regionale Mobilitätsmanagement wird in Abstimmung mit den Gebietskörperschaften die verschiedenen Maßnahmen arbeitsteilig umsetzen. Die von den Gebietskörperschaften bereitgestellten Projektmittel werden durch Fördermittel ergänzt, die aktuell zu den verschiedenen Mobilitätsthemen aufgelegt werden.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel für das regionale Mobilitätsmanagement stehen unter dem Titel Spezielle Zweckausgaben auf dem Sachkonto 52911100 und dem Kostenträger 51100501 und der Kostenstelle 50041 zur Verfügung.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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