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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion - 0965/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Verwahrloste, überbelegte oder leer stehende Immobilien, umgangssprachlich auch „Schrottimmobilien“ genannt, stellen vielerorts ein ernsthaftes Problem für die Stadt- und Quartiersentwicklung dar.

Der vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) herausgegebene „Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien“ definiert eine Problemimmobilie wie folgt:

„Eine Problemimmobilie ist eine nicht angemessen genutzte und/oder bauliche Missstände (Verwahrlosung) aufweisende Liegenschaft, die negative Ausstrahlungseffekte auf ihr Umfeld verursachen kann und die

  • eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt oder
  • den geltenden Vorschriften zu Umgang, Nutzung und Bewirtschaftung nicht entspricht oder
  • städtebaulichen Entwicklungszielen bzw. wohnungspolitischen Zielsetzungen nicht entspricht.“

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um folgende Auskunft:

 

Anfrage:

  1. Sind aktuell in Kiel Problemimmobilien gemäß der Definition des BBSR bekannt und gelistet? (Bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln)
  2. Wie geht die Verwaltung bei der Abarbeitung der Probleme vor und welche Maßnahmen werden aktuell durchgeführt, um die Missstände zu beheben?
  3. Werden auch Verfahrensweisen anderer Städte genutzt bzw. werden die Anregungen aus dem „Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien“ aufgenommen?

 

 

gez. Ratsfrau Julia Brüggen    f. d. R.

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Anlagen

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