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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0967/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Das Landesamt für Denkmalpflege nimmt als zuständige obere Denkmalschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel kontinuierlich weitere Eintragungen von Objekten in die Denkmalliste vor. In der Sitzung des Bauausschusses am 25.03.2021 wurde zuletzt darüber berichtet. Im Rahmen dieser Geschäftliche Mitteilung erfolgt ein aktueller Sachstand, da es in den letzten Monaten zu umfangreichen neuen bzw. zusätzlichen Unterschutzstellungen und Eintragungen in die Denkmalliste des Landes Schleswig-Holstein kam. Dazu gehören ein größerer Bereich der Gartenstadt Elmschenhagen Süd, einige Gebäude im Gewerbegebiet StrandOrt in Friedrichsort sowie Gebäude und Plätze in der Kieler Innenstadt (im Geltungsbereich des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Innenstadt Kiel).

 

Elmschenhagen-Süd

 

In der Gartenstadt Elmschenhagen-Süd wurde ein Teilbereich als Sachgesamtheit in die Denkmalliste eingetragen.

Mit den organisch wirkenden Straßenverläufen, der Abstufung der Straßenbreiten sowie den aus der Blockbebauung entwickelten Platzsituationen und Freiflächen zeigt der sehr anschaulich überlieferte Siedlungskern auf paradigmatische Weise zahlreiche städtebauliche Merkmale, die ein Nachwirken von Camillo Sittes grundlegender Entwurfstheorie des organischen Städtebaus spürbar machen.“

Dazu gehören die Wohnblöcke mit den Freiflächen Joachimstaler Weg 2-48, Landskroner Weg 1-42, Reichenberger Allee 1-60, Teplitzer Allee 1-44, Trautenauer Weg 1-8 und Troppauer Straße 17-42. Hinzu kommt die Sammelgarage an der Teplitzer Allee, die Freiplastiken „Mantelpavian“ und „Schimpanse“ sowie die Omnibuswartehalle an der Reichenberger Allee 67. Die gesamte Ausdehnung ist dem als Anlage angefügten Listenauszug zu entnehmen.

 

Innenstadt

 

Im Zusammenhang mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept für die Kieler Innenstadt wurden die Revisionsobjekte und weitere Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches durch das Landesamt für Denkmalpflege bewertet und nach § 2 bzw. § 8 DSchG in die Denkmalliste des Landes Schleswig-Holstein eingetragen.

Die neuen Denkmale sind in dem als Anlage beigefügten Stadtkartenauszug gekennzeichnet. Zusätzlich werden lediglich einige Listeneinträge zur Veranschaulichung angefügt. Alle Listeneinträge können bei Bedarf angefordert werden.

 

 Einzeldenkmale:

-         Herzog-Friedrich-Straße 39-45, geplant und errichtet zwischen 1976 und 1978

-         Kleiner Kuhberg 38, um 1850, das als klassizistisches Wohngebäude am damaligen westlichen Stadtrand errichtet wurde und auf der Thalbitzerschen Karte von 1853 als letztes Einzelgebäude der östlichen Kuhberg-Bebauung verzeichnet ist. Es ist von hoher Aussagekraft über die nahezu vollständig verlorengegangene Kieler Stadtarchitektur des 19. Jahrhunderts.

-         Das Trafohaus Waisenhofstraße 1a, 1927 vom städtischen Hochbau- und Siedlungsamt errichtet. Das zu Beginn des 20. Jahrhunderts für die städtische Energieversorgung wichtige Gebäude ist für diese Bauvariante von hohem historischem Zeugniswert und durch die Situation seiner Lage städtebaulich außerordentlich bedeutsam.

-         Mehrfamilienwohnhaus Waisenhofstraße 19, Backsteinbau um 1900 errichtet und Zeugnis der frühen Ausbauphase der Rathausstraße

-         Holsten-Bunker an der Hafenstraße, 1941 errichtet, ehemalige Bunkeranlage charakteristischen Bautyps, dessen massige Betonkonstruktion ein eindrückliches Zeugnis für die militärischen Geschehnisse des zweiten Weltkrieges innerhalb Kiels darstellt.

-         Holstenstraße 17, Geschäftshaus Hartung, gebaut in den 1950er Jahren

-         Holstenstraße 38-40/Holstenbrücke 10, Geschäftshaus Meislahn, gebaut 1937

-         Holstenbrücke 4-6, im Kern Vorgängerbau der Kieler Creditbank von 1903 mit Umbauten 1950 und 1969 spiegelt das Gebäude die umfangreiche Geschichte des Filialstandortes und eine stadtgeschichtlich bedeutsame Epoche wider.

-         Falckstraße 4, Polizeiwache, 1878 als Dienstgebäude der königlichen Eichungsinspektion erbaut, eines der wenigen Bauzeugnisse aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

-         Falckstraße 6-14, Mietwohnungsblock 1953/54 nach Plänen des Architekten Wilhelm Neveling errichtet. Aufgrund seiner raumerweiternden Anlageform straßenbildprägendes und städtebaulich äußerst überzeugendes, im Umfeld des Alten Marktes singuläres Gebäude.

 

 Mehrheit baulicher Anlagen

-         nische Straße 15, 18, 20, 22, 30-32: Wohn- und Geschäftshäuser aus dem Beginn des 20. Jahrhunderts als wesentlicher charakteristischer Teil der historischen Kieler Altstadt und prägend für die Dänische Straße.

 

Freiflächen

-         Asmus-Bremer-Platz: Durch das Landschaftsplanungsbüro Wehberg, Eppinger, Lange 1979-1980 neu gestaltet, gestalterisch als auch in seiner sozialen Funktion als Aufenthaltsraum an einer Fußngerzone von besonderer Qualität.

 

 

Friedrichsort -  Gewerbegebiet StrandOrt

 

Folgende Objekte wurden als konstituierende Bestandteile der Sachgesamtheit „Deutsche Werke/MaK“ erkannt und sind nach § 2 und § 8 DSchG als Bestandteile eines Kulturdenkmals mit besonderem Wert (Sachgesamtheit, geschichtliche, städtebauliche, technische, kulturlandschaftliche Gründe) zur Aufnahme in die Denkmalliste des Landes Schleswig-Holstein vorgesehen:

 

- Werkhalle Nr. 6, Einzeldenkmal

- Werkhalle Nr. 7, Einzeldenkmal

- Werkhalle Nr. 8, Einzeldenkmal

- ehem. Verwaltung, Einzeldenkmal

- Luftschutzturm, Einzeldenkmal

- Reste der historischen Gleisanlage, kein Einzeldenkmal

 

Der Denkmalwert der Objekte begründet sich durch ihren historischen und städtebaulichen sowie technischen Kontext. Der Schutzumfang bezieht sich jeweils auf das gesamte Objekt.

 

Kein Bestandteil der Sachgesamtheit sind folgende Gebäude:

 

- Werkhalle Nr. 9

- jüngere Sheddach-Erweiterung der Halle 6 (Zwischenbau zu Geude 33)

 

Der Status „zur Aufnahme in die Denkmalliste vorgesehen“ bedeutet nach dem Ipsa-Lege-Prinzip des aktuellen Gesetzes, dass es sich mit der Feststellung des besonderen Denkmalwertes rechtlich bereits um ein Denkmal handelt, auch wenn das formale Eintragungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die formale Benachrichtigung der Eigentümer*innen wird nach Abschluss der Überprüfung aller Bestandteile der Sachgesamtheit in die Wege geleitet.

 

 

Aktuelle Entwicklung des Denkmalbestandes in der Landeshauptstadt Kiel

 

Das Landesamt für Denkmalpflege ist für die Bewertung von Objekten in Schleswig-Holstein zuständig. Die Anzahl der in die Denkmalliste eingetragenen Kulturdenkmale hat sich in den zurückliegenden Jahren auf das Dreifache erhöht: Von Januar 2015 mit einer Anzahl von 622 Kulturdenkmale auf aktuell ca. 1800 Kulturdenkmale (Stand September 2021).

Nach wie vor steht die Bewertung von ca. 560 Objekten in der Landeshauptstadt Kiel noch aus. Es ist daher absehbar, dass der Denkmalbestand in den nächsten Jahren ca. 2.300 Objekte umfassen wird. Die Denkmallisten mit den unter Schutz gestellten Objekten werden durch das Landesamt laufend fortgeführt.

 

Mit der kontinuierlich steigenden Zahl der Kulturdenkmale steigt auch der Personalbedarf in der unteren Denkmalschutzbehörde (UD), wenn es um den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes geht. Dieses ist immer dann der Fall, wenn es zu denkmalrechtlich genehmigungspflichtigen Maßnahmen an Kulturdenkmalen und deren Umgebung kommt. Mit einer Verdreifachung (bis Vervierfachung) des Denkmalbestandes ist auch ein deutlicher und beständiger Mehraufwand durch Beratungen, Genehmigungen, Baubegleitungen und Kontrollen zu verzeichnen. Im März 2021 wurde eine halbe Stelle in der UD erfolgreich besetzt.
 

Da die Mitarbeiter*innen in der UD neben den o.a. Pflichtaufgaben noch weitere Aufgaben im Zusammenhang mit städtebaulichen und hochbaulichen Projektaufgaben wahrnehmen und dadurch umfangreiche Personalressourcen gebunden werden, ist perspektivisch von weiteren bzw. zusätzlichen Stellenbedarfen im Bereich der Verwaltung und beim technischen Personal auszugehen.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

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Anlagen

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